Der Sprecher des Hamburger Landesamts für Verfassungsschutz sorgt sich öffentlich darum, dass Scientology neue Mitglieder gewinnen könnte. So berichtet es das SWR-team.recherche am 27. Oktober 2026 auf tagesschau.de. Für FOREF ist das keine Randbemerkung: Eine Behörde, die den Zuwachs einer Kirche als Gefahr bezeichnet, maßt sich an zu bewerten, welcher Religion Bürger beitreten sollen. Das ist mit der Religionsfreiheit und der Neutralitätspflicht des Staates nicht vereinbar. Hierdurch wird die Verfassung verletzt durch die, die sie schützen sollten.
Kurz zusammengefasst:
- Der Verfassungsschutz schützt die freiheitliche demokratische Grundordnung – nicht die Mitgliederzahlen anderer Kirchen.
- Der Beitritt zu einer Religionsgemeinschaft ist durch Art. 4 GG bzw. Landesverfassungen geschützt. Wer ihn als Gefahr darstellt, stigmatisiert jeden, der sich so entscheidet.
- Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die eigenständige Beobachtung von Scientology im Mai 2026 eingestellt, weil die Organisation an Relevanz verloren habe.
- Scientology hat sich 2008 verbindlich zu Menschenrechten und Demokratie bekannt. Im SWR-Beitrag findet sich davon nichts.
Die Aussage und ihr Kontext
Im SWR-Beitrag geht es um den TikTok-Account von Scientology Stuttgart. Junge Hosts sprechen dort über Krieg, Motivationslosigkeit und Selbstzweifel und laden zu kostenlosen Coachings und Workshops ein. Scientology Deutschland erklärte gegenüber dem SWR schriftlich, es gebe keine Strategie, psychisch verletzliche junge Menschen anzuwerben. Wir ergänzen, dass Scientology ohnehin eigene Ansichten zu psychischer Gesundheit hat und psychiatrische Probleme einer Mitgliedschaft im Wege stehen könnten.
Hamburger Verfassungsschutz sorgt sich, dass die Scientology Kirche neue Mitglieder gewinnt
Daniel Perband, Sprecher des Landesamts für Verfassungsschutz Hamburg, äußert sich dazu besorgt. Seine Begründung: Man sorge sich, weil man befürchten müsse, „dass neue Mitglieder auch tatsächlich von Scientology gewonnen werden“. Das Hamburger Landesamt stuft Scientology in der Hansestadt weiterhin als extremistisch ein und beobachtet die Organisation.
Bemerkenswert ist, was die Aussage nicht enthält: keinen Hinweis auf eine konkrete verfassungsfeindliche Handlung, keinen Bezug zu Gewalt oder Straftaten. Die Sorge gilt allein der Tatsache, dass Menschen sich einer Religionsgemeinschaft anschließen könnten.
Warum die Aussage die Verfassung verletzt
Der Staat darf nicht entscheiden, welcher Kirche ein Bürger beitritt. Genau diesen Eindruck erweckt aber eine Behörde, die neue Mitglieder einer Religionsgemeinschaft als Grund zur Sorge bezeichnet. Fünf Maßstäbe des Grundgesetzes sprechen dagegen.
- Religionsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG). Geschützt ist nicht nur das Glauben, sondern auch der Beitritt, der Wechsel und das Werben um Mitglieder. Wer sich Scientology anschließt, übt ein Grundrecht aus.
- Neutralitätspflicht (Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 1 WRV, Art. 4 GG). Es gibt keine Staatskirche. Der Staat darf Glaubensgemeinschaften weder bevorzugen noch ihren Zulauf als unerwünscht bewerten.
- Sachlichkeitsgebot. Das Bundesverfassungsgericht hat 2002 im Osho-Beschluss (1 BvR 670/91) staatliche Information über Religionsgemeinschaften zugelassen, aber diffamierende, diskriminierende und verfälschende Darstellungen untersagt. Eine Sorge, die allein an Mitgliederzuwachs anknüpft, ist keine sachliche Information über eine Gefahr.
- Diskriminierungsverbot (Art. 3 Abs. 3 GG). Niemand darf wegen seines Glaubens benachteiligt werden. Wird schon der Beitritt als Gefahr dargestellt, wird jedes neue Mitglied vorab zum Risiko erklärt.
- Gesetzlicher Auftrag (§§ 3, 4 BVerfSchG). Der Verfassungsschutz beobachtet Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, also zielgerichtete Handlungen. Dass eine Kirche wächst, ist keine solche Handlung.
Hassrede von Amts wegen?
Aus Sicht von FOREF ist eine solche Aussage stigmatisierende Rede gegen eine religiöse Minderheit. Sie trifft nicht eine Organisation im Abstrakten, sondern Menschen: jeden, der sich für diesen Glauben entscheidet, wird unterstellt, dass schon seine Entscheidung ein Problem sei. Wenn Behörden so sprechen, liefern sie anderen die Rechtfertigung für Ausgrenzung im Beruf, in der Familie und im Alltag. Wir haben solche Muster in Deutschland bereits mehrfach dokumentiert, etwa beim „Sektenfilter“. Und dass dieser Hass bisweilen unmögliche Gewaltfrüchte trägt, hat der Scientology-Run bewiesen. Auch hier schweigt der Beitrag aber.
Ob eine Äußerung strafrechtlich die Schwelle der Volksverhetzung nach § 130 StGB erreicht, entscheiden Gerichte. Verfassungsrechtlich ist der Befund aber schon heute klar: Eine Behörde hat sich nicht dazu zu äußern, wo jemand Kirchenmitglied werden darf und wo nicht.
Hamburg gegen das Bundesamt
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat am 15. Mai 2026 die Beobachtung von Scientology als eigenständiger Phänomenbereich eingestellt. Begründung laut LTO: Die Organisation habe auf Bundesebene an Relevanz verloren. Hamburg und Bayern beobachten weiter.
Der SWR erwähnt diese Einstellung, stellt sie aber neben die Hamburger Warnung, ohne den Widerspruch zu benennen. Wenn das Bundesamt Scientology bundesweit für nicht mehr relevant hält, braucht eine Landesbehörde mehr als die Sorge vor neuen Mitgliedern, um ihre Einstufung zu begründen.
Zur Vollständigkeit: Das OVG Nordrhein-Westfalen hielt die Beobachtung durch das Bundesamt 2008 für rechtmäßig (Az. 5 A 130/05). Das OVG des Saarlandes erklärte 2005 die Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln durch das Landesamt für unverhältnismäßig (Az. 2 R 14/03). Die Rechtsprechung war also nie so eindeutig, wie Behördensprecher es heute darstellen. FOREF hat die Einstellung im Mai als großen Tag für die Religionsfreiheit bewertet.
Was der Beitrag verschweigt: das Verfassungsbekenntnis
Die Scientology Kirche Deutschland hat am 20. April 2008 in München eine für alle deutschen Kirchen und Missionen verbindliche Grundsatzerklärung über Menschenrechte und Demokratie beschlossen. Darauf haben wir im Beitrag „Warum spricht eigentlich keiner über das Verfassungsbekenntnis von Scientology?“ hingewiesen. Kernpunkte:
- Bekenntnis zur Trennung von Staat und Kirche und zur politischen Neutralität
- Achtung der Menschenwürde, der Menschenrechte, von Ehe, Familie und freier Entfaltung der Persönlichkeit
- Anerkennung unabhängiger Gerichte und des staatlichen Gewaltmonopols
- Verbindlichkeit für alle Mitglieder; eine abweichende Auslegung gilt als Irrlehre
Wer eine Gemeinschaft als verfassungsfeindlich darstellt, muss sich mit einem solchen Bekenntnis zumindest auseinandersetzen. Weder der Hamburger Verfassungsschutz noch der SWR tun das. Das war wohl zuviel Rechercheaufwand. Und: Dann könnte man den Tag "Sekte" nicht mehr verwenden.
Wir würden uns wünschen, dass ein Rechercheteam seinen Kernbereich auch wahrnimmt und recherchiert. Ob das im TV Beitrag besser umgesetzt wurde, wird man sehen müssen.
Weitere FOREF-Beiträge zum Thema:
- Zum Artikel der MoPo: Wie Scientology mithilfe von Tarnorganisationen neue „Gläubige“ ködert – warum der Vorwurf der „Tarnorganisation“ nicht trägt
- Und natürlich ist Herr Pöhlmann nicht einverstanden mit der Nichtbeobachtung von Scientology
- Zwischen Aufklärung und Stigmatisierung: Das „Sekten-Zelt“ am Hamburger Dammtor-Bahnhof
- HRWF fordert Prüfung von Eingriffen in die Religionsfreiheit in Deutschland durch die UN
- Junge Menschen im Sog der „Sekten“? Was der SWR über Shincheonji verschweigt – unsere Einordnung desselben SWR-Beitrags zu Shincheonji (Link nach Veröffentlichung ersetzen)
Häufige Fragen
Was hat der Hamburger Verfassungsschutz über Scientology gesagt? Im SWR-Beitrag vom 27. Oktober 2026 äußerte sich der Sprecher des Landesamts besorgt, dass Scientology über TikTok-Strategien tatsächlich neue Mitglieder gewinnen könnte.
Darf eine Behörde sich gegen den Beitritt zu einer Religionsgemeinschaft aussprechen? Nein. Art. 4 GG schützt den Beitritt zu einer Religionsgemeinschaft, und der Staat ist zur Neutralität verpflichtet. Informieren darf er nur sachlich und nicht diskriminierend.
Wird Scientology noch vom Verfassungsschutz beobachtet? Das Bundesamt hat die eigenständige Beobachtung im Mai 2026 eingestellt. Einzelne Landesämter, etwa Hamburg und Bayern, beobachten weiter.
Hat sich Scientology zur Demokratie bekannt? Ja. Die Scientology Kirche Deutschland hat 2008 eine verbindliche Grundsatzerklärung über Menschenrechte und Demokratie beschlossen.