Eine Medienkritik zur Berichterstattung über weltanschauliche Präsenz von Scientology-nahen Organisationen im öffentlichen Raum
Ein auffälliges weißes Informationszelt in unmittelbarer Nähe des Hamburger Dammtor-Bahnhofs sorgt seit kurzem für Diskussionen in den lokalen Medien und der Hamburger Öffentlichkeit. Die Hamburger Morgenpost (MOPO) griff die Verunsicherung von Passanten auf und titelte jüngst über das „Rätsel um das Sekten-Zelt“. Auch das Hamburger Abendblatt stimmt in den Chor der Berichterstattung ein. Hinter der Aktion steht ein Verein, der Scientology nahe stehen soll (was so nicht ganz richtig ist, wir berichteten), die dort Informationsmaterialien anbietet und mit Passanten ins Gespräch kommen möchte. Gemeint ist die KVPM, die Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte Deutschland e.V. (KVPM Deutschland e.V.). Während die einen in solchen Aktionen eine psychologische Gefahr oder aggressive Missionierung sehen, wirft der Vorfall aus Sicht des Forums für Religionsfreiheit Europa (FOREF) weit fundamentalere Fragen auf: Wo verläuft im öffentlichen Raum die Grenze zwischen legitimer Ausübung der Weltanschauungsfreiheit und dem Schutz der Bürger? Und wie gefährlich ist die vorschnelle Nutzung von stigmatisierenden Begriffen wie „Sekte“? Und warum darf Scientology oder eine andere Religionsgemeinschaft bzw. Kirche nicht eine eigene Meinung zu Psychiatrie und Medikamenten haben?
Die rechtliche Realität: Sondernutzung und Religionsfreiheit
Aus rein ordnungsrechtlicher Perspektive ist das Aufstellen eines solchen Informationsstandes in den allermeisten europäischen Städten – so auch in Hamburg – streng geregelt, jedoch grundsätzlich durch Grundrechte geschützt. Solange eine Organisation nicht verboten ist, steht ihr das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie das Recht auf die Verbreitung von religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen zu. Dazu gehören selbstverständlich auch wichtige oder gar kontroverse Diskussionen zu wichtigen gesellschaftlichen Problemen. Sicherlich ist "öffentliche Warnung vor der Psychiatrie" eine überspitzte Kritik, aber mit solcher muss sich Scientology seit Jahrzehnten auseinandersetzen. Dass man die Psychiatrie, das vorschnelle wegsperren und medikamentös sedieren aber kritisch sehen darf und muss, wird wohl kaum jemand von der Hand weisen. Die weiteren Projekte der KVPM, ein Register fürpsychopharmakainduzierte Gewalttaten zu führen und Psychopharmakaabgaben bei Kindern kritisch zu sehen (und die damit einhergehenden Inobhutnahmen) sind wichtige Diskussionsbeiträge; diese Erfahrungen decken sich auch weitgehend mit meinen eigenen Erfahrungen im Familienrecht.
Die Präsenz am Dammtor-Bahnhof ist daher kein rechtliches „Rätsel“, sondern vielmehr das Resultat einer rechtsstaatlichen Praxis und einer gesamtgesellschaftlichen Notwendigkeit, die auch ungeliebten Gruppierungen den öffentlichen Raum nicht per se verwehrt.
Der Begriff „Sekte“: Ein Instrument der Ausgrenzung?
Die mediale Berichterstattung nutzt, wie hier, häufig und bereitwillig den Begriff „Sekte“, um Aufmerksamkeit zu generieren und ein diffuses Gefühl der Bedrohung zu vermitteln. Aus sozialwissenschaftlicher und menschenrechtlicher Sicht ist dieser Begriff jedoch hochgradig problematisch. Er ist weder juristisch klar definiert noch analytisch präzise. Stattdessen dient er primär als ethisches Abwertungsurteil, das eine emotionale Barriere aufbaut.
Wenn Minderheitenreligionen oder neue religiöse Bewegungen – unabhängig von ihrer konkreten Ausrichtung – pauschal als „Sekten“ deklariert werden, führt dies oft zu einer gesellschaftlichen Vorverurteilung. Dies gilt umso mehr, wenn die Scientology Kirche die Ausstellung gar nicht betreibt. Dann ist hier eine unwahre Tatsachenbehauptung im Raum, die es abzulehnen gilt.
Eine wehrhafte und plurale Demokratie zeichnet sich dadurch aus, dass sie Kontroversen im offenen Diskurs austrägt, ohne zu diskreditieren. Aufklärung über die Methoden und Hintergründe kontroverser Organisationen ist notwendig und wichtig. Sie sollte jedoch auf Fakten, Transparenz und Sachlichkeit basieren – nicht auf alarmistischer Rhetorik. Ohnehin sollte das Thema der Ausstellung im Fokus stehen, nicht die Bewertung von Religionen von einigen der Mitgliedern des Veranstalters. Das schöne dabei ist: Man versteckt sich hinter einer Paywall, nicht aber ohne die diskreditierende Begrifflichkeit ins Web zu blasen.
Fazit: Medienkompetenz und Mündigkeit statt Verbotsrufe
Das Informationszelt am Hamburger Dammtor ist kein rechtliches Vakuum, sondern Ausdruck einer pluralistischen Gesellschaft, die auch anstrengende und hochgradig kontroverse Debatten aushalten muss. Die beste Antwort auf die Ausstellung wäre eine inhaltliche Diskussion. Damit müsste man sich aber mit anderen Ansichten auseinandersetzen, was offensichtlich nicht gewünscht ist. Der Weg der Diskreditierung ist einfacher.
Kritik an der Psychiatrie wird nicht dadurch obsolet, dass sie von jemandem geäußert wird, dessen Glauben man nicht teilt.
Daran sollte die Presse arbeiten und ihren Kampagnenjournalismus entsprechend anpassen.