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Warum spricht eigentlich keiner über das Verfassungsbekenntnis von Scientology?

Warum spricht eigentlich keiner über das Verfassungsbekenntnis von Scientology?
Foto der Grundsatzerklärung über Menschenrechte und Demokratie der Scientology Kirche Deutschland
Veröffentlicht:

Wir lesen recht oft, was für eine gefährliche Organisation die Scientology Kirche wäre. Der Verfassungsschutz in Baden-Württemberg meint, Scientology sei unvereinbar mit der Demokratie:

Das System Scientology - unvereinbar mit der Demokratie

Lassen wir einmal außen vor, welchen Wert eine Brochüre von 2008 in 2026 noch haben kann. Dass sich aber 2003 Scientology zu den Menschenrechten bekannt hat, und dies in dieser Brochüre verschwiegen wird, halte ich für problematisch.

Proklamation der Religion, der Menschenrechte und der Gesellschaft
The Church of Scientology International’s Proclamation on Religion, Human Rights and Society, issued to mark the Grand Opening of its new Brussels office, is a public declaration of the principles …

Ähnliches ergibt sich aus Aussagen von Experten wie Dr. Pöhlmann, die dies in ihren Interviews regelmäßig nicht erwähnen und sich nicht hiermit auseinandersetzen.

2008 hat sich die Scientology Kirche in Deutschland in einer Kirchenratsversammlung verbindlich eine Grundsatzerklärung über Menschenrechte und Demokratie beschlossen, in der die 2003er Erklärung explicit als Anlage mit aufgenommen wurde.

Grundsatzerklärung über Menschenrechte und Demokratie • Scientology-Kirche Deutschland
Die Kirchenratsversammlung der Scientology-Kirche Deutschland hat in München am 20. April 2008 einvernehmlich folgende Erklärung als für alle deutschen Scientology Kirchen und Missionen verbindlich beschlossen: Grundsatzerklärung über Menschenrechte und Demokratie Das Ziel der Scientology Kirche ist die spirituelle Befreiung des Einzelnen. Scientology wendet sich daher in ihrer Missionierung und der Verbreitung ihrer Lehre nur an […]

Wesentliche Grundbekenntnisse

Ich verzichte auf einen Fullquote, da jeder die obigen Links selbst lesen kann. Ich möchte trotzdem wesentliche Grundbekenntnisse herausarbeiten:

Bedeutung dieser Grundbekenntnisse

Wer die Achtung der Menschen- und Grundrechte auf seine Fahnen geschrieben hat, der kann kaum ein Verfassungsfeind sein.

§1 I BVerfSchG lautet:

(1) Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder.
Quelle BVerfSchG

§3 I BVerfSchG lautet:

(1) Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über
1.Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben,
2.sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich dieses Gesetzes für eine fremde Macht,
3.Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,
4.Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind.
Quelle BVerfSchG

Konkret bedeutet dies, dass die Aufgaben des Verfassungsschutzes durch die Erklärung der Kirche, sich an Grund- und Menschenrechte zu halten, nicht (mehr) eröffnet sind und waren, weshalb jede Überwachung nach 2008 rechtswidrig sein muss, um die Einhaltung der Gesetze durch den Verfassungsschutz nicht zur Farce werden zu lassen.

Natürlich kann man nun sagen: Aber was wenn die sich nicht daran halten? Dann haben wir eine normale Religion mit normalen Menschen, bei denen manche Fehler machen und andere nicht. Was aber nicht nur für das Sektennarrativ und Sekte als Kampfbegriff relevant ist, ist die Tatsache, dass dann gerade keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen der Organisation/Kirche/Religion vorliegen können und damit per se "Sekte" als destruktive Gemeinschaft nicht vorliegen kann (weshalb ich ja lieber von gesellschaftlich stigmatisierten Gruppen spreche).

Anderen Gemeinschaften, die sich Pressekampagnen und "Aufklärung" durch "Experten" mit Kritik an ihrer Organisation ausgesetzt sehen, empfehle ich, vergleichbare, aber individuelle Verfassungs- und Gesetzesbekenntnisse in ihre Hausverfassungen/Hausregeln aufzunehmen.

Mehr Infos zu Scientology auf FOREF.

Michael Langhans

Michael Langhans

Executive Director FOREF Deutschland, Volljurist, Familienrechtsexperte und Menschenrechtsaktivist.

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