Nach der Schließung des Islamischen Zentrums Hamburg (IZH) fordern säkulare Organisationen wie der Verein Säkularer Islam Hamburg und die Säkulare Flüchtlingshilfe ein zukunftsorientiertes Nutzungskonzept für die sogenannte Blaue Moschee. Im Raum steht der Vorschlag einer säkularen und unabhängigen Trägerschaft sowie die Umgestaltung zu einem Bildungsort gegen islamistischen Terrorismus. Dieser Vorstoß wirft grundlegende Fragen zur Trennung von Staat und Religion sowie zum Schutz der verfassungsrechtlich garantierten Religionsfreiheit auf.
Säkulare Trägerschaft einer Moschee: Ein Eingriff in die Religionsfreiheit?
Die Idee, ein bisheriges Gotteshaus unter säkulare Aufsicht oder Führung zu stellen, wird verfassungsrechtlich und gesellschaftlich intensiv debattiert. Für eine solche Lösung spricht in erster Linie der Schutz der demokratischen Grundordnung. Wenn eine religiöse Einrichtung über Jahre hinweg als Zentrum für Extremismus oder als verlängerter Arm eines autoritären Regimes genutzt wurde, greift die Schutzpflicht des Staates.
Eine säkulare Kontrollstruktur soll verhindern, dass Räumlichkeiten erneut für verfassungsfeindliche Agitation vereinnahmt werden. Zudem bietet eine breite, zivilgesellschaftlich getragene Verwaltung die Chance, Transparenz zu schaffen und den Dialog über Reformen zu fördern.
Demgegenüber stehen schwerwiegende verfassungsrechtliche Einwände.
Das Grundgesetz sichert Religionsgemeinschaften in Artikel 4 das Recht zu, ihre inneren Angelegenheiten und Sakralbauten selbstständig zu verwalten. Eine staatliche oder säkulare Übernahme der Regie in einem Sakralbau greift direkt in dieses Selbstbestimmungsrecht ein.
Zudem entsteht ein Akzeptanzproblem innerhalb der gläubigen Gemeinschaft: Ein Gotteshaus, dessen Ausrichtung und Betreuung von säkularen Gremien bestimmt wird, büßt für viele Muslime seine Funktion als authentischer Ort der Religionsausübung ein.
Staat und Gesellschaft laufen damit Gefahr, den Grundsatz der weltanschaulichen Neutralität zu verletzen.
Transnationale Verflechtungen und die Chance für unabhängige Moscheen
Der Fall des IZH macht zugleich eine strukturelle Herausforderung der muslimischen Vereinslandschaft in Deutschland sichtbar. Viele Moscheegemeinden sind bis heute personell, finanziell und ideologisch eng mit Herkunftsländern oder ausländischen Regierungen verwoben. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob von ausländischen Staaten unabhängige Moscheen in Deutschland realistisch sind.
Eine nachhaltige Unabhängigkeit ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch grundlegende Reformen in der Organisation und Finanzierung - möglichst aber ohne staatliche Vorgaben. Reformen müssen aus sich heraus erfolgen.
Ein zentraler Punkt ist die Loslösung von ausländischen Geldgebern durch transparente, eigenständige Finanzierungsmodelle der Gemeinden vor Ort. Ebenso entscheidend ist die Ausbildung von Seelsorgern und Imamen, auch und gerade im Inland, beispielsweise durch den weiteren Ausbau der islamischen Theologie an deutschen Universitäten.
Unabhängige Strukturen können jedoch nicht verordnet werden; sie müssen aus den Gemeinden heraus wachsen und durch die Aufrechterhaltung der staatlichen Rechtsordnung geschützt werden.