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Razzia gegen die „Artgemeinschaft“: Wie Sektenstrukturen und rechtsextreme Ideologie Hand in Hand gehen

Neuer Polizeieinsatz gegen die „Artgemeinschaft“: Welche sektenartigen Strukturen, Kontrollmechanismen und Ideologien zum Verbot der Neonazi-Gruppe führten.

Razzia gegen die „Artgemeinschaft“: Wie Sektenstrukturen und rechtsextreme Ideologie Hand in Hand gehen
Symbolbild, KI generiert (Gemini)

Aktuelle Ermittlungen zeigen: Trotz des offiziellen Vereinsverbots im September 2023 scheinen Anhänger der neonazistischen und neofaschistischen Gruppierung „Artgemeinschaft“ ihre Strukturen im Verborgenen weiterzuführen. Bei jüngsten Razzien durchsuchten die Behörden zahlreiche Objekte in mehreren Bundesländern. Doch was macht diese Gemeinschaft aus soziologischer und weltanschauungsbezogener Sicht zu einer gefährlichen Sekte – und welche konkreten Merkmale führten letztlich zum staatlichen Verbot? Eine Analyse aus der Perspektive des Grundrechts- und Weltanschauungsschutzes.

1. Hintergrund: Razzien offenbaren Fortbestehen verbotener Strukturen

Nach Berichten von BILD und SPIEGEL durchsuchten Polizeikräfte Ende August 15 Objekte in Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt. Auslöser waren Ermittlungsverfahren des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt, nachdem im Juni angebliche Sommersonnenwendfeiern unter Beteiligung von Personen aus dem Umfeld der Organisation stattfanden.
Die „Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.“ wurde im September 2023 durch das Bundesinnenministerium (BMI) verboten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte dieses Verbot rechtskräftig. Dennoch verdeutlichen die aktuellen Durchsuchungen, wie stark dogmatisch verankerte Sektenstrukturen dem juristischen Vereinsverbot trotzten. Aus dem Umfeld ist dabei natürlich sehr weit gefasst, denn "aus dem Umfeld" ist auch ein Nachbar, eine Tante, ein Bekannter, ohne direkt betroffen zu sein.

2. Die Typologie einer extremistischen Sekte: Zentrale Merkmale der „Artgemeinschaft“

In der Analyse von Sekten- und Sondergemeinschaften treten häufig identische Grundmuster auf. Bei der „Artgemeinschaft“ sollen völkischer Rechtsextremismus, NS-Rassenlehre und neo-heidnische Glaubenselemente zu einem geschlossenen, sektiererischen Gesamtsystem verschmolzen sein, auch wenn weltanschauliche oder gar poltitische Elemente eher im Vordergrund stehen als religiöse.

A. Totalitäres Weltbild & Elitewahrnehmung

Der „Rasse“-Kult als Ersatzreligion: Anstelle einer transzendenten Gotteserfahrung soll die Gemeinschaft den Biologismus und die Konservierung der eigenen „nordisch-germanischen Rasse“ an die oberste Stelle gesetzt haben. Die Mitglieder verstanden sich als Erwählte und geistig-biologische Elite, die allen anderen Menschen überlegen sei.
Radikaler Dualismus: Die Welt wurde wohl spalterisch in „artgemäß“ (gut/rein) und „artfremd“ (schädlich/Feindbild) unterteilt.

B. Sozialer Kontrolldruck & Isolation

Einmischung in das Privatleben („Sittengesetz“): Sektentypisch soll die Kontrolle der Gruppe tief in die Intimsphäre der Mitglieder hinein gereicht haben. Das vereinseigene „Sittengesetz“ schrieb eine strikt „gleichgeartete Gattenwahl“ vor, um den biologischen Nachwuchs vor „Rassenmischung“ zu bewahren.

Hermetische Abkapselung: Mitglieder sollen angehalten worden sein, ihr gesamtes soziales Leben innerhalb der eigenen Teilorganisationen (den sogenannten Gilden, Gefährtschaften oder dem Familienwerk) zu organisieren. Der Kontakt zur Mehrheitsgesellschaft wurde auf das Nötigste reduziert oder von Misstrauen geprägt.

C. Ideologische Gehirnwäsche von Kindesbeinen an

Indoktrination der Familie: Kinder wurden von Geburt an in das dogmatische System eingebunden. Eigene Sommerlager, Brauchtumsfeiern (z. B. Sonnenwendfeiern) und völkische Erziehungsliteratur sollen dazu gedient haben, das Weltbild generationsübergreifend zu verankern und kritische Reflexion im Keim zu ersticken.

D. Esoterischer Isolationismus & Parallelsysteme

Eigene Zeitrechnung und Symbolik: Um den Bruch mit der christlich-demokratisch geprägten Außenwelt zu vollziehen, ersetzte die Gruppe christliche Symbole durch eigene Glaubenszeichen (z. B. Irminsul) und führte eine eigene Zeitrechnung ein („nach Stonehenge“).

Beseitigung individueller Autonomie: Das Individuum soll nichts gezählt haben, das Überleben der Kollektivgruppe bzw. der „Art“ alles. Das manifestierte sich u. a. im Bekenntnis: „Kampf ist Teil des Lebens...“.

3. Die rechtlichen Verbotsgründe: Warum der Staat einschreiten musste

Ein Vereinsverbot in Deutschland stellt hohe verfassungsrechtliche Hürden dar. Oftmals, wir berichten hierüber, werden ungeprüfte Behauptungen durch Medien transferiert. Im Fall der „Artgemeinschaft“ begründete das Innenministerium sowie das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung mit folgenden, zentralen Punkten:
Gefährdung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG):
Durch die unverkennbare Anknüpfung an die Rassenlehre des Nationalsozialismus und das Aberkennen des gleichen Werts aller Menschen trat die Gemeinschaft das Fundament unserer Verfassungsordnung mit Füßen.
Aggressiv-kämpferische Haltung:
Die Gruppierung beschränkte sich nicht auf die bloße Weltanschauung im stillen Kämmerlein. Sie zielte systematisch darauf ab, rechtsextremistisches Gedankengut in die Gesellschaft zu tragen und fungierte jahrelang als Scharnierorganisation für die militante Neonazi-Szene.
Militanz und Waffenbesitz:
Bereits bei den ersten Verbotsvollstreckungen 2023 sowie in Folgemaßnahmen beschlagnahmten Einsatzkräfte neben Propagandamaterialien auch erhebliche Mengen an scharfen Schusswaffen, Munition und Hiebwaffen.

4. Fazit & Einordnung für FOREF

Der Fall der „Artgemeinschaft“ demonstriert eindrücklich die Schnittmenge zwischen sektiererischen Gruppendynamiken und politischem Extremismus. Wenn weltanschauliche Gemeinschaften Grundrechte abbauen, totale Kontrolle über Ehe- und Erziehungsverhältnisse ausüben und die Würde anderer Menschen leugnen, verlassen sie den Schutzbereich der Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Aber dann, wenn wie hier ein Verbot ausgesprochen wurde, kann man guten Gewissens den Sektenbegriff nutzen, da eine destruktive Gemeinschaft vorliegt.

Referenz-Link: BILD.de Bericht zur Razzia gegen die Artgemeinschaft

Michael Langhans

Michael Langhans

Executive Director FOREF Deutschland, Volljurist, Familienrechtsexperte und Menschenrechtsaktivist.

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