Das Recht, den eigenen Glauben frei zu wählen, zu wechseln oder abzulegen, ist ein universelles Menschenrecht. Ein aktueller Bericht beleuchtet die Zunahme christlicher Konversionen im Iran – und macht deutlich, wie dringlich der Schutz der Religionsfreiheit weltweit bleibt.
Laut der Menschenrechtsaktivistin Daniela Sepehri gewinnt das Christentum im Iran trotz repressiver Maßnahmen des Regimes zunehmend an Zulauf. Viele Menschen wenden sich von der staatlich verordneten Doktrin ab und suchen im christlichen Glauben persönliche Zuflucht und Orientierung.
Im Iran ist der Übertritt vom Islam zu einer anderen Religion rechtlich verboten und wird hart verfolgt. Konvertitinnen und Konvertiten drohen Ausgrenzung, Willkürverhaftungen und lange Haftstrafen. Gottesdienste in der Landessprache Farsi sind untersagt, weshalb sich Gläubige meist nur im Untergrund in privaten Hauskirchen versammeln können.
Das hohe Gut der Religionsfreiheit
Aus menschenrechtlicher Perspektive unterstreicht diese Entwicklung die fundamentale Bedeutung der Glaubens- und Gewissensfreiheit, wie sie in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert ist.
Religionsfreiheit ist kein Zugeständnis des Staates, sondern ein unveräußerliches Menschenrecht. Es umfasst uneingeschränkt die freie Ausübung des eigenen Glaubens in Gemeinschaft oder alleine und das Recht auf Konversion, also den Glaubenswechsel ohne staatliche oder gesellschaftliche Repressalien.
Schutz vor staatlicher Verfolgung aufgrund der persönlichen weltanschaulichen Überzeugung muss ebenfalls gewährt sein.
Ein jeder Staat, der seinen Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf freie Gewissensentscheidung abspricht, verletzt grundlegende Völkerrechtsstandards. FOREF setzt sich uneingeschränkt dafür ein, dass die Freiheit der Religion und des Glaubens – einschließlich des Rechts zur Konversion – weltweit geachtet und geschützt wird. Gleichzeitig sollte die Konversion auch nicht als bloß taktischer Schritt verstanden werden.