Der Evangelische Arbeitskreis der CDU/CSU (EAK) wirft der Linkspartei in Sachsen-Anhalt die Diffamierung evangelikaler Christen vor. Anlass ist eine Anfrage der Linken, in der pietistisch-evangelikale Strömungen implizit mit islamistischem Extremismus in einen Topf geworfen oder vergleichend bewertet wurden.
Dieser Vorfall wirft ein Schlaglicht auf ein grundlegendes Problem im politischen Diskurs: Die schleichende Entwertung und Instrumentalisierung verbriefter Grundrechte für parteipolitische Zwecke.
Grundrechte sind unantastbar – nicht verhandelbar
Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist ein unveräußerliches Menschenrecht und im Grundgesetz fest verankert. Es garantiert allen Bürgerinnen und Bürgern das Recht, ihren Glauben frei zu leben und zu bekennen oder zu verheimlichen oder gar ganz von Glauben verschont zu bleiben – solange sie sich auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewegen.
Wenn politische Parteien Glaubensgemeinschaften pauschal unter Generalverdacht stellen oder pauschal dagegen anargumentieren, egal um welchen Glauben es geht, werden dabei Stigmatisierungen vorangetrieben und Vorurteile geschürt. Dies schadet dem gesellschaftlichen Frieden.
Die Religionsfreiheit darf nicht als Spielball für ideologische Profilierung oder rhetorische Abgrenzung herhalten.
Fazit
Ein pluralistischer Staat lebt vom Respekt vor unterschiedlichen Überzeugungen. Der Schutz der Religionsfreiheit verlangt, dass Politik und Öffentlichkeit sachlich differenzieren und fundamentale Grundrechte niemals für kurzfristige parteipolitische Gewinne missbrauchen.