In einer parteiübergreifenden europäischen Initiative setzen sich auch 34 österreichische Parlaments- und EU-Abgeordnete für den Schutz religiöser Minderheiten in Ägypten ein. Trotz verfassungsrechtlicher Garantien kämpfen Gemeinschaften wie die Bahá'í und Kopten weiterhin mit rechtlichen Einschränkungen und gesellschaftlicher Benachteiligung.
Die Lage von Glaubensminderheiten in Ägypten zieht internationale Aufmerksamkeit auf sich. Zwar unternimmt die ägyptische Regierung Schritte, etwa bei der rechtlichen Regelung des Personenstandsrechts für die koptisch-christliche Gemeinschaft, doch in der alltäglichen Rechtspraxis bestehen erhebliche Hürden für eine umfassende Religions- und Weltanschauungsfreiheit.
Rechtliche Hürden und fehlende Anerkennung
Besonders von systemischen Einschränkungen betroffen ist die friedliche Gemeinschaft der Bahá'í. Seit Dekreten aus dem Jahr 1960 fehlen der Gruppe wesentliche Grundlagen für die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe. Standesamtliche Eheschließungen von Bahá'í werden staatlich nicht anerkannt. Dies führt zu weitreichenden rechtlichen Problemen bei der Registrierung von Kindern, im Erbrecht sowie bei Sozialansprüchen. Mangels offizieller Anerkennung der Religionszugehörigkeit erhalten Angehörige in Ausweisdokumenten häufig lediglich einen Bindestrich im Feld der Religion. Diese Praxis ermöglicht zwar den Dokumentenerhalt, führt jedoch zur unmittelbaren Sichtbarkeit im Alltag und birgt das Risiko von Stigmatisierung. Landesweit steht der Gemeinschaft lediglich ein einziger Friedhof zur Verfügung, dessen Kapazitätsgrenzen erreicht sind.
Menschenrechte als Maßstab internationaler Beziehungen
Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der parlamentarischen Erklärung fordern die ägyptischen Behörden auf, allen Bürgern unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit die vollen Bürgerrechte zu garantieren. Internationale Gremien – darunter Vertreter der Vereinten Nationen und der Europäischen Union – weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Schutz von Grund- und Menschenrechten ein wesentliches Element internationaler Partnerschaften und Abkommen bleibt.
Eine tragfähige gesellschaftliche Entwicklung erfordert die uneingeschränkte Achtung der Gewissens- und Religionsfreiheit aller Menschen, unabhängig davon, ob sie anerkannten oder nicht anerkannten Glaubensgemeinschaften angehören.