Zum Inhalt springen

Steiermark: Verhaltenskodex für Asylwerber gefährdet die Religionsfreiheit

Österreichische Verfassungsjuristen warnen: Der steirische Verhaltenskodex für Asylwerber verlangt ein „christlich-abendländisches“ Bekenntnis. Ein bedenklicher Eingriff in Artikel 9 EMRK.

Steiermark: Verhaltenskodex für Asylwerber gefährdet die Religionsfreiheit
KI Symbolbild (Gemini)

Ein neuer Verhaltenskodex in der Steiermark macht die Grundversorgung für Asylwerber von einem Bekenntnis zu „christlich-abendländischen“ Werten abhängig. Verfassungsjuristen äußern schwere rechtliche Bedenken. Aus Sicht des Forums für Religionsfreiheit (FOREF) stellt die Maßnahme einen gefährlichen Präzedenzfall für staatliche Gewissens- und Religionsstrenge dar.

Widerspruch zur staatlichen Neutralität

Der von der steirischen Landesregierung vorgelegte Verhaltenskodex fordert von Schutzsuchenden die Anerkennung einer sogenannten „christlich-abendländischen Leitkultur“. Hierin liegt ein paradoxer Widerspruch: Während das Dokument oberflächlich die Trennung von Staat und Religion betont, fordert der Staat im selben Atemzug von Einzelpersonen die explizite Unterwerfung unter eine religiös geprägte Wertewelt.

Ein freiheitlicher Rechtsstaat darf Hilfeleistungen in Existenznotlagen nicht an Weltanschauungs- oder Gesinnungsprüfungen knüpfen. Die weltanschauliche Neutralität verpflichtet den Staat, sich nicht zum Richter über religiöse Identitäten aufzuschwingen.

Verstoß gegen Artikel 9 der EMRK

Wie der Verfassungsjurist Heinz Mayer betont, berührt die Verknüpfung von Existenzsicherung mit einem Wertebekenntnis Grundrechte der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Die Androhung, Grundversorgungsleistungen bei Nichteinhaltung zu kürzen oder zu entziehen, stellt einen direkten Eingriff in die durch Artikel 9 EMRK geschützte Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit dar.

Religions- und Gewissensfreiheit bedeuten auch das Recht, frei von staatlichem Zwang zu bleiben (negative Religionsfreiheit). Die Verpflichtung zu einem weltanschaulichen Bekenntnis als Vorbedingung für staatliche Mindeststandards verletzt fundamentale Menschenrechtsstandards.

Fazit

Integration gelingt durch die Einhaltung von Gesetzen, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten – nicht durch erzwungene Gesinnungsbekenntnisse. FOREF fordert die steirische Landespolitik auf, Verfassungs- und Grundrechte zu wahren und die Religionsfreiheit nicht zugunsten populoristischer Maßnahmen zu untergraben.

Quelle und Bezug: FREILICH Magazin

Michael Langhans

Michael Langhans

Executive Director FOREF Deutschland, Volljurist, Familienrechtsexperte und Menschenrechtsaktivist.

Alle Artikel

Weitere in Österreich

Alle anzeigen

Weitere von Michael Langhans

Alle anzeigen