Dieser Artikel basiert in Teilen auf Informationen aus diesem Artikel von Scientology-News, der für meinen Geschmack viel zu freundlich, aber faktisch tiefgründig formuliert ist
Jahrzehntelang lief eine staatliche Maschinerie des Verdachts auf Hochtouren. Nun endet die Überwachung der Church of Scientology in Deutschland – ohne dass jemals der Beweis für die behauptete verfassungsfeindliche Gefahr erbracht wurde. So beginnt eine Nachricht auf Scientology-News, und man kann dem nur bedingungslos zustimmen.
Wer schützt die Verfassung vor Verfassungsschützern?
Für FOREF, dem Forum für Religionsfreiheit Europa, ist klar: Dieser Ausgang ist kein Ruhmesblatt für die deutsche Demokratie, für sogenannte Verfassungsschützer (wer schützt eigentlich die Verfassung vor Verfassungsschützern? Ich frage für einen Freund...), Weltanschauungs- und Sektenbeauftragte, Lehrer usw., sondern ein Offenbarungseid. Wer den Rechtsstaat schützen will, muss jetzt die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen - ohne dass es hierzu einer Initiative oder Klage von "außen" bedarf.
Ein System der Diskriminierung im Namen der Demokratie
Die Stimmen aus dem In- und Ausland waren über Jahrzehnte hinweg laut. Scientolog zitiert das Menschenrechtszentrum der Universität Essex, das US-Außenministerium bis hin zu den Sonderberichterstattern der Vereinten Nationen (UN) und der OSZE: Die Kritik an der deutschen Praxis war vernichtend. Nur: Interessiert hat es niemanden. Das deutsche Wesen hat sich wieder einmal über den Rest der Welt hinweggesetzt.
Unter dem Deckmantel der „wehrhaften Demokratie“ wurde eine beispiellose Kampagne der Ausgrenzung gefahren und "Scientology" als die Prototyp-Sekte aufgebaut. „Sektenfilter“, institutionelles Blacklisting und der systematische Ausschluss von Bürgern aus dem öffentlichen und beruflichen Leben gehörten zum Standardrepertoire deutscher Behörden, Scientology zum Inhalt von Schulstunden und die Benachteiligung von Andersgläubigen wurde so zur Realität.
Als Menschenrechtsorganisation teilt FOREF die im Raum stehenden Bewertungen uneingeschränkt: Deutschland hat hier nicht die Demokratie geschützt. Es hat die fundamentalen Prinzipien der Religions- und Weltanschauungsfreiheit verletzt, die das Fundament jeder echten Demokratie bilden. Aus Hass oder Unverständnis dem anderen gegenüber hat man blind um sich geschlagen und damit das am Meisten verraten, was man schützen sollte: Pluralität und Religionsfreiheit als Eckpfeiler des modernen Deutschlands in ihren verfassungsrechtlichen Dimensionen.
Das „E-Bike“ als Symbol einer absurden Verdachtsmaschinerie
Wie tief das Misstrauen in die staatlichen Strukturen eingesickert ist, zeigten in der Vergangenheit vor allem die deutschen Gerichte, die der Willkür der Behörden immer wieder Grenzen setzen mussten. Erinnert sei an das bahnbrechende Urteil in Bayern, als die Stadt München einer Bürgerin einen Umweltzuschuss für ein E-Bike verweigerte, weil sie den sogenannten „Sektenfilter“ nicht unterschreiben wollte. Dabei ist gerade Klima-Schutz ein spannendes Thema, das bisweilen auch "sektenhafte" Züge aufweist in manchen kriminellen Ausprägungen.
Das Problem war kein Extremismus.
Es war kein Terrorismus.
Es war ein E-Bike.
In so wenigen Worten demaskiert Scientology den deutschen Staat als einfältig und unfähig. Der Sarkasmus ergibt sich dabei aus der puren Realität, nicht aus einer eigentlich notwendigen Überspitzung.
Wenn ein staatlicher Apparat so konditioniert ist, dass man selbst zum Fahrradfahren eine Demokratiebescheinigung benötigt (darf man dann eigentlich noch rechts abbiegen? Mit oder ohne Handzeichen?), wird die Diskussion zur Farce.
Die menschlichen Kosten einer politisch motivierten Kampagne
Während die Behörden und Weltanschauungsbeauftragte jahrelang eine Bedrohung herbeizureden und in den Köpfen der Menschen zu verankern versuchten, die sie nie beweisen konnten, waren die realen Opfer dieser Politik ganz normale Bürger. Die Bilanz dieser Epoche ist erschütternd, wie die Scientology Kirche zu recht aufzählt:
Existenzvernichtung:
Scientologen verloren ihre Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft.
Wirtschaftlicher Ruin:
Unternehmen wurden gebrandmarkt und von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen.
Soziale Stigmatisierung:
Familien wurden isoliert, und Kinder sahen sich in Schulen offener Feindseligkeit ausgesetzt.
Kulturelle Zensur:
Künstler und Intellektuelle wurden allein aufgrund ihrer religiösen Zugehörigkeit ins Visier genommen und ausgegrenzt.
Deutschland hat hier nicht nur eine Kirche untersucht und als Sekte stigmatisiert. Der Staat hat ein gesellschaftliches Klima geschaffen, in dem gläubige Menschen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Minderheit wie Staatsfeinde behandelt werden durften.
FOREF fordert: Die Konsequenzen müssen systematisch, personell und strafrechtlich sein
Das bloße, klammheimliche Auslaufenlassen der Überwachung (ach nein, "wir ermitteln ja weiter, wir sagen es nur niemand, weil wir ja eh erfolglos sind") reicht nicht aus. Nach Jahrzehnten des institutionellen Unrechts steht Deutschland vor den Trümmern einer gescheiterten Politik. Nicht das, was gefunden wurde, ist die Schande – sondern das, was der Staat tat, nachdem er absolut nichts gefunden hat, was er aber angesichts von Dauer, investierter Mittel und angeblich so krimineller Bestrebungen hätte leicht finden müssen.
FOREF fordert daher eine lückenlose Aufarbeitung und spürbare Konsequenzen auf allen Ebenen:
1. Systematische Rehabilitation und Entschädigung
Alle administrativen Sonderregeln, behördlichen Richtlinien und „Sektenfilter“ müssen bundesweit, auf Landes- und auf Kommunalebene restlos und dauerhaft gestrichen werden.
Der Staat muss den Opfern dieser jahrzehntelangen Diskriminierungskampagne offizielle Entschuldigungen aussprechen und finanzielle Entschädigungen für erlittene wirtschaftliche und persönliche Schäden leisten.
2. Personelle Konsequenzen in den Behörden
Die Architekten dieser Politik in den Verfassungsschutzbehörden und Innenministerien dürfen nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Wer über Jahre hinweg wider besseres Wissen und trotz internationaler Rügen den Verfassungsrang der Religionsfreiheit ausgehöhlt hat, ist in leitenden Funktionen des demokratischen Rechtsstaates nicht tragbar. Hier sind personelle Konsequenzen und Dienstaufsichtsverfahren zwingend erforderlich. Oder, frech formulier: Hier wird eine Gleichbehandlung mit denjenigen, die man aus Amt und Beruf gedrängt hat, notwendig.
3. Strafrechtliche Verfolgung von Volksverhetzung und Amtsträger-Willkür
Die Grenze zwischen legitimer politischer Auseinandersetzung und staatlich geduldeter Hetze wurde in dieser Kampagne oft überschritten. Demagogische Akteure, Sektenbeauftragte und Behördenvertreter, die gezielt Hass geschürt, Desinformation verbreitet und den gesellschaftlichen Frieden böswillig gestört haben, müssen strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden. Wo Amtsträger ihre Befugnisse missbraucht haben, um Bürger aufgrund ihres Glaubens gezielt zu schikanieren, muss wegen Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB) und Diskriminierung im Amt ermittelt werden.
Fazit: Ein Testfall für den deutschen Rechtsstaat
Die Frage ist heute nicht mehr, ob die Überwachung enden musste –, denn sie ist de facto gescheitert. Die entscheidende Frage ist, warum diese Maschinerie des Verdachts so lange aufrechterhalten werden durfte, obwohl die Warnungen der internationalen Staatengemeinschaft seit 1997 auf dem Tisch lagen.
Wenn Deutschland den Anspruch erheben will, ein Vorbild für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in Europa zu sein, muss es diesen Fall lückenlos aufklären. Wegschauen ist keine Option mehr. Die Aufarbeitung dieses Unrechts ist der wahre Test für die Reife der deutschen Demokratie. Ansonsten geht der Ball der "schlimmsten Sekte des Jahres" nur auf andere Gemeinschaften über und das Unrecht wiederholt sich.