Ein richtiger Befund – mit einer blinden Stelle
Dorothea Schupelius hat in der Welt vom 23. Juli 2026 einen wichtigen Punkt getroffen: Wenn Christen in Deutschland angegriffen werden – ob durch wiederholte Anschläge auf ein Café einer Freikirche in Leipzig, durch das Anzünden von Bibeln in einer Delmenhorster Kirche oder durch respektlose Inszenierungen in sakralen Räumen –, bleibt die gesellschaftliche und mediale Reaktion auffallend verhalten. Statt klarer Benennung als religiös motivierte Tat wird relativiert, umgedeutet oder schlicht geschwiegen. Die zitierten Zahlen der Wiener Beobachtungsstelle für Intoleranz und Diskriminierung gegen Christen – wonach Deutschland europaweit hinter Frankreich die meisten christenfeindlichen Vorfälle verzeichnet – untermauern diesen Befund.
Dem ist zuzustimmen. Und doch greift die Analyse zu kurz, wenn sie an dieser Stelle endet.
Was für Christen gilt, gilt für kleinere Glaubensgemeinschaften erst recht
Denn was die Autorin für die größte Glaubensgemeinschaft Deutschlands beschreibt, ist für kleinere und neue religiöse Bewegungen längst gelebter Alltag – nur eben ohne die (positive) mediale Aufmerksamkeit, die zumindest jetzt einem Zeitungsbeitrag in der Welt zuteilwird.
Gemeinschaften wie Zeugen Jehovas, neuere christliche Freikirchen, buddhistische oder hinduistische Gruppen, aber auch neue religiöse Bewegungen wie etwa Shincheonji oder die Vereinigungskirche werden in der öffentlichen und journalistischen Wahrnehmung häufig nicht als schützenswerte Religionsgemeinschaften behandelt, sondern vorschnell in die Nähe von "Sekten" gerückt – ein Begriff, der in der seriösen Diskussion längst als stigmatisierend gilt. Wo bei angegriffenen Kirchen wenigstens diskutiert wird, ob eine Tat religiös motiviert war, wird bei kleinen Gemeinschaften oft gar nicht erst gefragt. Kritische Berichterstattung, Vorverurteilungen und pauschale Verdächtigungen sind hier seit Jahren eher die Regel als die Ausnahme – unabhängig davon, ob im Einzelfall tatsächlich strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt.
Ein doppelter blinder Fleck
Damit entsteht ein doppeltes Problem:
Angriffe auf Christen werden – wie die Autorin zurecht kritisiert – oft nicht als das benannt, was sie sind.
Angriffe auf und Diskriminierung von religiösen Minderheiten werden aber erst gar nicht als Diskriminierung erkannt, sondern im Gegenteil durch einseitige, kritische Presseberichterstattung noch verstärkt oder legitimiert.
Beide Phänomene speisen sich aus derselben Wurzel: einem Verständnis von Religionsfreiheit, das nicht wirklich alle Glaubensrichtungen gleich behandelt, sondern implizit zwischen "anerkannten" und "verdächtigen" Religionen oder "guten" und "bösen" unterscheidet und damit in die Religionsfreiheit eingreift. Wer diese Schieflage nur bei der eigenen "Mehrheits-"religion (noch) beklagt, verkennt, dass das Prinzip der Religionsfreiheit unteilbar ist – oder eben, wie es in der aktuellen Debatte um religiöse Minderheiten in Südkorea und Japan sichtbar wird, komplett ausgehöhlt werden kann.
Fazit: Religionsfreiheit gilt für alle – oder für niemanden
Die Forderung der Welt-Autorin, christenfeindliche Vorfälle klar zu benennen statt zu relativieren, verdient unsere ausdrückliche Unterstützung. Doch eine konsequente Verteidigung der Religionsfreiheit darf nicht bei "der eigenen" konfessionellen Mehrheit haltmachen. Wer sich für den Schutz von Christen einsetzt, sollte mit derselben Konsequenz auch dann hinschauen, wenn kleinere und oft geschmähte Glaubensgemeinschaften ins Visier von Medien, Politik oder Gewalt geraten. Nur ein Religionsfreiheitsbegriff, der wirklich alle Gemeinschaften gleich behandelt, ist glaubwürdig – und schützt am Ende auch die Mehrheitsreligionen selbst.
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