Die vierteilige Dokumentarserie «Der Engelmacher» der Regisseurin Martina Klauser hat in der Schweiz eine erneute Debatte über die in Linden (Kanton Bern) ansässige Gemeinschaft Methernitha entfacht. In den letzten Wochen berichteten viele hierüber, wir waren wegen der lange zurückliegenden Vorfälle zurückhaltend (siehe Artikel z.B. hier, auf Watson hier und hier).
Hintergrundinfos (ungeprüft!) gibt es auch auf Wikipedia; die Webseite der Gemeinschaft ist leer.
Der Fall wirft Grundsatzfragen auf: Wie lassen sich religiöse oder weltanschauliche Sondergruppen sachgerecht bewerten? Liegt eine Sekte vor? Und nach welchen Kriterien bemisst sich die tatsächliche Gefährlichkeit einer Gemeinschaft?
Im Nachgang zur Dokumentation ordnete Susanne Schaaf von der Fach- und Beratungsstelle infoSekta die Methernitha als problematisch ein. Sie verwies dabei auf klassische Strukturmerkmale wie eine autoritäre Führung und ein stark ausgeprägtes Elitebewusstsein der Gruppe. Sie verweist auf die üblichen Sektenkriterien.
Besonderes Aufsehen erregte dabei ihre pauschale Formel: „Je mehr Merkmale eine Gemeinschaft aufzeigt, desto gefährlicher ist sie.“
Eine genauere sozialwissenschaftliche und rechtsstaatliche Analyse zeigt jedoch, dass diese Gleichung zu kurz greift – und weshalb eine differenziertere Betrachtung notwendig ist.
Die Methernitha im Licht der Aufarbeitung
Die Gemeinschaft Methernitha, die Mitte des 20. Jahrhunderts gegründet wurde, vereint christlich-mystische Elemente, ökologische Autarkiebestrebungen und technische Experimente (wie die wissenschaftlich umstrittene „Testatika“-Maschine). Die Doku-Serie «Der Engelmacher» rückte vor allem historische Missbrauchsfälle, Machtstrukturen und das Schicksal von Betroffenen in den Fokus.
Dass vergangenes oder gegenwärtiges Unrecht offengelegt und aufgearbeitet werden muss, steht aus außergerichtlicher und rechtsstaatlicher Sicht außer Frage. Wenn Einzelne innerhalb einer Struktur Macht missbrauchen, psychischen Druck ausüben oder Abhängigkeiten ausnutzen, stellt dies eine ernsthafte Beeinträchtigung der persönlichen Freiheit dar.
Das Problem der Stigmatisierung durch Merkmalskataloge
In der öffentlichen Debatte greifen Medien und Beratungsstellen häufig auf Checklisten zurück, um „Sekten“ zu identifizieren. Typische Indikatoren sind etwa:
- Eine überragende Führungsfigur
- Starker Binnenzusammenhalt und Abgrenzung nach außen
- Ein exklusiver Wahrheitsanspruch oder Überzeugungsdruck
- Spezifische Verhaltensregeln für den Alltag
So gut gemeint solche Orientierungshilfen als Ersteinschätzung für Angehörige sein mögen, so problematisch ist die pauschale Schlussfolgerung, dass die bloße Summe dieser Merkmale automatisch das Risiko steigere. Ohnehin ist die Sichtweise auf komplexe Strukturen und Ereignisse oft viel zu unausgewogen, weshalb Listen selten helfen, eher vereinheitlichen und damit der Situation nicht mehr gerecht werden.
Warum die Formel „Mehr Merkmale = Mehr Gefahr“ wissenschaftlich kurzgreift
Ein strukturanalytischer Blick zeigt, weshalb diese Annahme einer kritischen Prüfung nicht standhält:
- Merkmale sind per se neutral: Ein starkes Wir-Gefühl, traditionelle Hierarchien oder ein Exklusivitätsanspruch finden sich keineswegs nur in sogenannten „Sekten“. Auch Klöster, orthodoxe Religionsgemeinschaften, manche Esoterik-Kreise oder gar hochmotivierte Start-ups und Leistungssport-Teams weisen hohe Werte in solchen Kategorien auf.
- Qualität vor Quantität: Die reine Anzahl formeller Eigenschaften sagt wenig über das reale Schadenspotenzial aus. Eine Gemeinschaft kann viele traditionelle Sonderheiten aufweisen und dennoch friedlich sowie ethisch einwandfrei agieren. Umgekehrt kann eine Gruppe mit sehr wenigen Außenmerkmalen durch gezielte, isolierte Machtausübung einzelnen Mitgliedern erheblichen Schaden zufügen.
- Die entscheidenden W-Fragen: Gefährlichkeit entsteht nicht durch das Vorhandensein soziologischer Merkmale, sondern durch konkrete Handlungsmuster. Die zentralen Fragen lauten daher stets:
- Wer übt Macht aus?
- Was genau wird von den Mitgliedern verlangt?
- Wann und in welchem Kontext geschehen Eingriffe in die Intimsphäre oder Autonomie?
- Wie wird Druck aufgebaut (z. B. finanzielle Ausbeutung, Isolation, psychische Beeinträchtigung)?
- Zu Lasten von wem gehen diese Handlungen?
- Und last not least: Ist es die Organisation, deren besondere Struktur, oder nur Missbrauch oder Straftaten einzelner?
Sozialwissenschaftler und Religionsfreiheits-Experten mahnen deshalb regelmäßig zur Vorsicht: Werden abstrakte Merkmalskataloge unkritisch angewendet, besteht die Gefahr, dass abweichende Lebensentwürfe oder unkonventionelle Religiösität vorschnell kriminalisiert werden, ohne dass eine konkrete Rechtsverletzung vorliegt. Oder ein anderen Problem: Das Ergebnis liegt immer im Auge des Betrachters, und dies mag ggf. den Stift führen, der den Fragebogen ausfüllt.
Was ich oft erlebe: Dass diese Narrative dann auch verzweifelt in Fälle gelesen werden, ohne dass es hier faktisch so wäre.
Diese allgemeinen Aspekte sollen aber nicht den konkreten Fall Methernitha bewerten, sondern nur die gedankenlose Klassifikation von InfoSekta.
Betroffenenhilfe braucht Differenzierung statt Pauschalisierung
Ausstiegsprozesse aus geschlossenen Systemen sind für Betroffene oft emotional belastend. Wie Beratungsstellen richtig anmerken, leiden Aussteiger häufig unter Schuldgefühlen oder Ängsten vor Konsequenzen.
Um diesen Menschen wirksam zu helfen, reicht es jedoch nicht aus, die jeweilige Gemeinschaft pauschal zu entwerten. Eine nachhaltige Unterstützung muss genau unterscheiden zwischen Legitimer Religions- und Weltanschauungsfreiheit, das Recht von Erwachsenen, in Gütergemeinschaften zu leben oder ungewöhnliche Glaubensüberzeugungen zu teilen und zwischen konkreten Übergriffigkeiten ( Physischer, psychischer oder finanzieller Machtmissbrauch), der klar benannt, juristisch verfolgt und präventiv bekämpft werden muss.
Fazit
Die erneute Debatte um die Methernitha zeigt, wie wichtig die Aufarbeitung von Machtstrukturen ist. Sie mahnt uns jedoch gleichzeitig zur begrifflichen und analytischen Präzision. Eine Beurteilung von Sondergruppen darf sich nicht in einer rein quantitativen Addition von Strukturmerkmalen erschöpfen. Nur wenn der Blick scharf darauf gerichtet bleibt, ob und wie konkrete Rechte von Individuen verletzt werden, bleibt die Kritik sachlich, fair und wirksam – zum Schutz von Betroffenen und zur Wahrung der Grundrechte aller Beteiligten.
Klarstellend soll dieser Artikel nicht die unbeschreiblichen Straftaten des Gründers verharmlosen. Doch bleibt auch hier die Frage offen, ob Methernitha wiklich per se den Missbrauch gefördert hat. Dafür spricht, dass Baumann nach seiner Haft zurückkehren durfte; dagegen spricht, dass sich 2/3 der 300 Mitglieder wegen dieser Tatsache von der Gemeinschaft abwandten und damit die Schutzmechanismen vieler funktionierten.
Eine eigenständige Prüfung der Vorwürfe ist mir bisher nicht gelungen. Kontakte mit aktuellen und ehemaligen Mitgliedern sowie von Nachbaren, Freunden und Familien haben nicht stattgefunden, insbesondere nicht systematisch.