Kopftuch im Schulzimmer
Die fortschreitende Säkularisierung verändert das Fundament der westlichen Gesellschaften im Eiltempo. Während traditionelle Kirchen kontinuierlich an Mitgliedern verlieren, werfen neue religiöse und weltanschauliche Dynamiken im öffentlichen Raum drängende Fragen auf. Ein aktueller Streitpunkt in der Schweiz verdeutlicht diesen Strukturwandel: Das Kopftuch im Schulzimmer und die Frage, wie weit die verfassungsmäßige Religionsfreiheit für staatliche Angestellte reichen darf.
In einer Kolumne für den Humanistischen Pressedienst (hpd) legt der bekannte Journalist und Sekten"experte" Hugo Stamm dar, warum die historische Auslegung von Grundrechten seiner Meinung nach den heutigen Realitäten nicht mehr gerecht wird.
Der Fall Eschenbach: Auslöser einer nationalen Debatte
Der konkrete Konflikt entzündete sich im Kanton St. Gallen: Einer muslimischen Primarlehrerin wurde gekündigt, weil sie darauf bestand, während des Unterrichts ein Kopftuch zu tragen. Während die dortige Kantonsregierung das Recht auf religiöse Kleidung im Staatsdienst unter den Schutz der Glaubens- und Gewissensfreiheit stellte, reagierte die Politik prompt: Das St. Galler Kantonsparlament nahm eine Motion für ein Kopftuchverbot bei Lehrerinnen an.
Auch der Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer (LCH) positioniert sich hierbei eindeutig: Lehrkräfte sollten im Sinne der konfessionellen Neutralität der Schule im Unterricht auf auffällige religiöse Symbole verzichten.
Hugo Stamms Argumentation: Die Illusion der Neutralität
Stamm argumentiert, dass das Tragen eines eng anliegenden Kopftuchs durch eine Lehrperson kein rein privater Akt ist. Symbole transportieren Botschaften, Haltungen und Werte nach außen. Da Schulkinder in einem klaren Abhängigkeitsverhältnis zu ihren Lehrkräften stehen und psychologisch leicht beeinflussbar sind, sei die religiöse Neutralität des Staates im Klassenzimmer durch das Kopftuch gefährdet.
"Wenn sie nicht bereit ist, im Schulzimmer – und nur dort – das Kopftuch abzulegen, dokumentiert sie ihren strengen Glauben. Deshalb kann man davon ausgehen, dass dieser mehr oder weniger offensichtlich oder bewusst im Unterricht abfärbt." – Hugo Stamm
Genau das aber ist das Problem in seiner Argumentation: Er vermutet, wo er belegen müsste. Er unterstellt, ohne zu wissen. Und das ist meines Erachtens ein Hauptproblem seiner "Arbeit" bzw. der Arbeit von "Sektenexperten"
Seiner Meinung nach dürfe die individuelle Glaubensfreiheit von Staatsangestellten nicht über das Recht der Kinder auf einen weltanschaulich neutralen und unvoreingenommenen Unterricht gestellt werden. Mit der negativen Religionsfreiheit und insbesondere der Tatsache, dass niemand vor dem Glauben anderer zwingend geschützt ist, setzt er sich nicht auseinander.
Die Instrumentalisierung der Religionsfreiheit
Historisch gesehen wurde die Religionsfreiheit geschaffen, um Bürgerinnen und Bürger vor der Allmacht der dominierenden Kirchen zu schützen. Heute jedoch beobachtet Stamm eine folgenschwere Umkehrung: Religiöse Gemeinschaften und fundamentalistische Akteure nutzen das Grundrecht zunehmend strategisch, um Sonderrechte im öffentlichen Raum einzufordern, Steuervorteile zu genießen oder aggressive Missionierung zu betreiben. Was daran schlimm sein soll, erwähnt er freilich nicht. Ohnehin stehen Sonderrechte vielen zu, nicht nur Religionsgemeinschaften. Das erinnert mich an den Scientology-TV-Beitrag gestern.
Um diesen "Wildwuchs" einzudämmen, plädiert Stamm für eine nationale Regelung. Ähnlich dem klassischen Konsumentenschutz müsse der Staat gesetzliche Schranken etablieren, die Individuen vor dem manipulativen Einfluss hochgradig dogmatischer Gruppen und Ideologien schützen. Was er erneut falsch macht: Er unterstellt manipulative Einflüsse, ohne zu begründen. Eine fachpsychologische Ausbildung oder Kenntnis von Standardliteratur wie Dettenborn, Kindeswohl und Kindeswille, scheint er nicht zu haben.
III. Bewertung der Haltung von Hugo Stamm
Die Position von Hugo Stamm lässt sich anhand dieses und seiner bisherigen journalistischen Werke gut einordnen. Zwar greift die Zuordnung einer „religionsfeindlichen Einstellung“ zu kurz, spiegelt jedoch den harten Kern seiner jahrzehntelangen, "radikal-aufklärerischen" Haltung, bisweilen ohne Faktengrundlage (siehe oben) wider.
- Pauschalhass oder ein radikal-säkularer Ansatz
Stamm agiert aus der Perspektive des klassischen, freigeistig-humanistischen Laizismus. Seine Kritik richtet sich aus seiner Warte nicht primär gegen den Glauben an sich, sondern gegen den politischen und gesellschaftlichen Machtanspruch von Religionen im öffentlichen Raum. Für ihn ist der Schutz des Individuums (insbesondere von Kindern vor Indoktrination) das höchste Gut. Zwar verkennt er, dass Erziehung eine Form von "Manipulation" ist und insoweit Kinder einen "Anspruch hierauf haben" (vgl. Dettenborn aaO).
In einer liberalen Demokratie muss der Staat aus dieser Sicht jedenfalls absolut farblos und neutral bleiben. Seine Argumentation gegen das Kopftuch beruht auf dem laizistischen Prinzip, dass staatliche Repräsentanten im Dienst keine privaten religiösen Überzeugungen zur Schau stellen sollten.
- Die Grenze zur Voreingenommenheit und Stigmatisierung
Kritiker werfen Stamm vor, dass seine jahrzehntelange Arbeit als Sekten"experte" seinen Blick auf Religionen verengt hat. In seiner Argumentation neigt er dazu, konservative religiöse Alltagspraktiken – wie das freiwillige Tragen eines Kopftuchs durch eine erwachsene, qualifizierte Pädagogin – pauschal mit Indoktrination, mangelnder Professionalität und dogmatischer Beeinflussung gleichzusetzen. Oftmals vermutet er nur, ohne zu wissen.
Stamm geht automatisch davon aus, dass eine Lehrerin mit Kopftuch ihren Glauben im Unterricht „abfärben“ lässt. Diese Unterstellung spricht gläubigen Menschen die Fähigkeit ab, private Frömmigkeit und professionelle, neutrale Wissensvermittlung strikt voneinander zu trennen.
Indem Stamm das Kopftuch in unmittelbare Nähe zu Gefahren rückt, vor denen man Bürger wie beim „Konsumentenschutz“ bewahren müsse, bewegt er sich am Rande einer pauschalisierenden Ausgrenzung gläubiger Musliminnen aus dem Staatsdienst. Dies kann im gesellschaftlichen Diskurs als intolerant und religionsfeindlich wahrgenommen werden, da es die Religionsausübung an sich pathologisiert und als Bedrohung darstellt.
Fazit
Hugo Stamms Haltung ist nicht zwingend als blinde „Religionsfeindlichkeit“ einzustufen, sondern als streitbare, laizistische Kampfansage an jegliche religiöse Präsenz im Staatsapparat. Seine Absichten entspringen dem Schutz der Säkularität. Dennoch nimmt er in seiner Argumentation eine kollektive Stigmatisierung gläubiger Menschen in Kauf, indem er religiöse Sichtbarkeit pauschal mit manipulativem Einfluss assoziiert.