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Darf Sektenkritik von Hugo Stamm Priester beleidigen?

Darf Sektenkritik von Hugo Stamm Priester beleidigen?
Symbolbild eines Exorzistenn und Dr. Watson aus "Sherlock Holmes" in Anspielung auf die Webseite Watson, KI generiert

Diese Frage stelle ich mir, seitdem ich den Artikel "Wer geistig arm ist, wird selig und kommt in den Himmel, sagt die Bibel" im Sektenblog bei Watson gelesen habe. Sekten dürfen nicht alles, und folgerichtig sollte das auch für Sektenaufklärer und Journalisten gelten, wobei alle Seiten auch deutliche Kritik hinnehmen müssen.

Worum geht es im Artikel von Stamm?

In seinem Artikel befasst sich der Sektenexperte Hugo Stamm kritisch mit dem bekannten Bibelzitat „Selig sind, die da geistlich arm sind“ (Matthäus-Evangelium). Stamm argumentiert, dass dogmatische und evangelikale Geistliche ihren Verstand und ihr intellektuelles Potenzial in Glaubensfragen oft bewusst ausschalten, um ein kindliches, fundamentales Gottesbild aufrechtzuerhalten und Zweifel zu unterdrücken. Sie blieben lieber „arm im Geist“, um das eigene Glaubensgebäude nicht zu gefährden.

Als extremes Beispiel für diese Verdrängung der Ratio nennt Stamm den Fall von Stephen Rossetti, dem jüngst abgesetzten Chefexorzisten der Erzdiözese Washington. Rossetti behauptete in einem Video, dass Ufo-Sichtungen und Aliens in Wahrheit getarnte Dämonen seien, die Menschen täuschen wollen. Auch Tattoos sieht er als Einfallstor für das Böse.

Stamm resümiert, dass der Mensch laut Bibel von Gott mit Verstand ausgestattet wurde, um die Anforderungen des Lebens zu meistern. Diesen ausgerechnet bei religiösen Fragen abzuschalten, berge eine große Gefahr für geistigen Missbrauch – ein Mechanismus, den sich vor allem Sekten zunutze machen, indem sie die Ratio durch die Sehnsucht nach Wundern und Erlösung betäuben.

Eingriff in die Religionsfreiheit

Auch die Schweizer Bundesverfassung garantiert Glaubens- und Gewissensfreiheit in Art. 15:

1Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist gewährleistet.
2Jede Person hat das Recht, ihre Religion und ihre weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen und allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu bekennen.
3Jede Person hat das Recht, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören und religiösem Unterricht zu folgen.
4Niemand darf gezwungen werden, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören, eine religiöse Handlung vorzunehmen oder religiösem Unterricht zu folgen

Vereinfacht geht es niemanden etwas an, was ich glaube. Im übrigen heisst es genau deswegen auch "Glaubensfreiheit", denn Glauben heisst nicht unbedingt "Wissen".

Dabei ist Kritik das eine, Hass-Rede oder Beleidigung das andere.

Diese Aussagen werfen Fragen zum geistigen Zustand des katholischen Exorzisten auf: Was nur hat der Glaube mit ihm gemacht?

Erstens geht es den nach Wikipedia Aussagen "Kämpfer für die geistige Freiheit des Individuums" nichts an, was eine Person aus den USA, die er wohl nicht kennt, glaubt und was das mit diesem macht. Zweitens steht es ihm wohl kaum zu (ohne dass ich den Approbationsvorbehalt thematisieren möchte), Andersglaubende in die Nähe von Persönlichkeitsstörungen zu stecken, Drittens fordern die Regeln des Exorzismus in der katholischen Kirche eben einen medizinisch-psychiatrischen Ausschluss von Krankheiten. Es mag ja stimmen, dass die Zusammenarbeit Rossettis mit dem Erzbistum beendet wurde und er dort auch nicht mehr als Exorzist arbeitet.

Gleichzeitig darf er glauben, was er will, ohne dass er insoweit als verrückt dargestellt wird. Immerhin glauben 2,5 Milliarden Christen an einen Menschen, der von den Toten nach der Ermordung durch die Römer auferstanden ist.

Aber er teilt noch weiter aus:

Ausgerechnet in Glaubensfragen, bei denen die Gefahr des geistigen Missbrauchs gross ist, sollen wir ihn (den Verstand) ausschalten?

Wäre mir neu, dass die katholische Kirche diese Form der Polemik lehrt. Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.

Es scheint mir jedenfalls, als dass Stamm ein wenig Aufmerksamkeit sucht mit seiner deutlich jegliche Grenze überschreitenden Polemik (und nein, Kritik liegt darin nicht).

Um damit die Eingangs erwähnte Frage zu beantworten: Nein, darf er nicht. Er hat andere ebenso zu respektieren wie diese ihn seine Meinung publizieren zu lassen haben.

Michael Langhans

Michael Langhans

Executive Director FOREF Deutschland, Volljurist, Familienrechtsexperte und Menschenrechtsaktivist.

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