Sehr geehrter Herr Beauftragter der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit Thomas Rachel MdB,
mit großem Interesse haben wir als Forum für Religionsfreiheit Europa (FOREF Europe) Ihren Gastbeitrag im Monatsmagazin zeitzeichen gelesen, in dem Sie sich intensiv mit Parteiprogrammen, dem Konzept des völkischen Nationalismus sowie dem christlichen Menschenbild im politischen Diskurs auseinandersetzen. Ihre nachdrückliche Betonung, dass die unteilbare Menschenwürde und der Schutz von Minderheiten nicht zur Disposition stehen dürfen, ist ein unverzichtbares Fundament freiheitlicher Demokratien und wird von uns geteilt. Nur: Warum schweigen Sie dann, wenn diese Prinzipien verletzt werden, bei sogenannten Sekten, auch im Ausland, auch wenn es christliche sind?.
Als unabhängige, überkonfessionelle Menschenrechtsorganisation müssen wir daher unsere Sorge über die Richtung äußern, die Ihre öffentliche Debattenführung einschlägt.
Die Aufgabe des Bundesbeauftragten: Weltweite Menschenrechte statt Tages- und Parteipolitik
Die Amtspflicht des Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist im Mandat klar verankert: Sie dient dem Schutz bedrohter Glaubensgemeinschaften und der Verteidigung des universellen Menschenrechts auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit gemäß Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
Es gehört kaum zu den Kernaufgaben dieses Amtes, parteipolitische Auseinandersetzungen zu führen oder in der innenpolitischen Parteienkonkurrenz als Kommentator zu fungieren. Wenn das Amt des Religionsfreiheitsbeauftragten zur Bewertung oder Kritik heimischer Parteiprogramme (wie jenen der AfD) genutzt wird, droht eine gefährliche Schieflage:
Es besteht die Gefahr der Instrumentalisierung. Denn Religionsfreiheit ist ein überparteiliches, universelles Grundrecht. Wird es als argumentative Waffe im parteipolitischen Schlagabtausch verwendet, verliert es seine neutrale Schutzfunktion.
Es droht Glaubwürdigkeitsverlust. Denn International hängen Effizienz und Diplomatie eines Regierungsbeauftragten davon ab, als unbefangener Verfechter der Menschenrechte wahrgenommen zu werden – unberührt von heimischen Parteitaktiken.
Verpassung von Prioritäten: Die ungenannten Krisen unserer Zeit
Besonders bedauerlich finden wir, dass durch die Fokussierung auf parteipolitische Abgrenzungsdebatten in Deutschland viele gravierende Probleme und Krisen der Weltpolitik nicht die nötige Aufmerksamkeit durch den Bundesbeauftragten erhalten.
Während in nationalen Debatten theologische Begriffe für Parteiprogramme diskutiert werden, erleben weltweit Millionen von Menschen tagtäglich systematische Repression, Folter und Tod aufgrund ihres Glaubens. Zwar haben sie sich wiederholt zu Nigeria und China geäußert, schweigen aber bedrohlich zu aktuellen Entwicklungen in Japan (Auflösung der Vereinigungskirche) und Südkorea (Haft von älteren Religionsgründern wie Hak ja han Moon, 83 Jahre und Lee Man-hee, 95 Jahre, gegen die Mandela Rules.
Halten Sie die Menschenwürde bei 8 Menschen auf vielleicht 10qm bei 40 Grad ohne Kühlung und ohne echte Betten bei altersbedingten Gesundheitseinschränkungen für mit der Menschenwürde vereinbar? Sie kritisieren zu Recht bedenkliche Auffassungen der deutschen Innenpolitik, aber sollten sie dies dann nicht auch lautstark im Ausland tun, insbesondere für neue religiöse christliche Bewegungen?
Was ist mit der Menschenwürde von Zwangs-Rückkonvertierungen (Deprogramming)? Findet dieses Thema gehör bei Ihnen, möchten Sie mit Betroffenen sprechen?
Unser Appell an Sie, Herr Bundesbeauftragter
Wir bittenSie daher freundlich, aber bestimmt , Ihre Prioritäten im Sinne des ursprünglichen Auftrags Ihres Amtes neu zu justieren:
Wahren Sie die strikte Überparteilichkeit. Überlassen Sie parteipolitische Debatten den Parteizentralen und den Abgeordneten in den Parlamenten.
Rücken Sie die Vergessenen der Weltpolitik in den Mittelpunkt: Nutzen Sie Ihre Stimme und Ihr Amt vorrangig für jene Opfer religiöser Verfolgung weltweit, die keine eigene Lobbystimme in Europa haben.
Schützen Sie die Religionsfreiheit als universelles Recht: Das Recht auf freie Religionsausübung und Weltanschauung gilt bedingungslos für alle Menschen – unabhängig von ihrer politischen oder religiösen Couleur oder Herkunft. Das gilt insbesondere natürlich auch für die unantastbare Menschenwürde.
Die weltweiten Bedrohungen der Freiheit sind zu akut, als dass wir es uns leisten könnten, das Hohe Gut der Religionsfreiheit im innenpolitischen Parteienkampf zu verschleißen.
Mit vorzüglicher Hochachtung,
Ihr Michael Langhans