Am Freitag, den 18.09. besuchte ich den 2. Prozesstag im Verfahren um das Kloster Graefenthal und die dort ansässigen Firmen, die die Presse dem Orden der Transformanten zurechnet.
Leider ist die Presseberichterstattung nicht nur oberflächlich, sondern in Teilen auch falsch und willkürlich. Dass die Presse z.B. den Termin mit der Mittagspause verlässt, mag noch menschlich nachvollziehbar sein.
Dass man dann aber so tut, als hätte man alle vier Zeugen angehört, ist leider ebenso falsch wie berechnend.
Die Rheinpost schreibt:
"Die Frauen, die am zweiten Prozesstag vor der Strafkammer des Klever Landgerichts befragt wurden, haben alle denselben Wohnort: das frühere Kloster Graefenthal in Goch-Asperden. Die Zeuginnen arbeiten dort auch – zu ungewöhnlichen Konditionen."
Mindestens zwei der vier Zeugen haben deutlich hörbar einen anderen Wohnort benannt. Eine Zeugin wurde von der Presse nicht angehört/miterlebt.
Das mag ein kleiner Fehler sein, eine Unachtsamkeit, oder eben der bewusste Versuch, eine "Sektengemeinschaft" zu konstruieren - wozu die Rheinische Post ja bereits an anderer Stelle tendierend überführt wurde.
Wichtiger sind aber diverse andere Aspekte, die man bewusst "vergisst":
"Schon am ersten Prozesstag war mitzuerleben, dass die Verteidigung der beiden Männer, die des Vorhaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in mehr als 100 Fällen angeklagt sind, es der Kammer nicht leicht machen wird. Zu sämtlichen Zeugenaussagen gab es anschließende Erklärungen, die den Inhalt des Gehörten noch einmal pointiert zusammenfassen und einordnen – natürlich im Sinne der Mandanten." Quelle
Wünschenswert wäre es, wenn die Presse denn auch sagen würde, was die inkriminierten Stellen sind, die die Verteidigung benennt - und nicht nur diese "natürlich im Sinne der Mandanten" zusammengefasst benennt. Denn es sind Aussagen, die es wohl in sich haben. Einen Widerspruch hörte ich jedenfalls auch durch die Rheinpost nicht, auch nicht bei Gericht, als diese Aussagen zusammengefasst wurden.
Ich finde es ist wichtig, wenn Zeugen "durch die Medien verwirrt" gewesen seien, eine Zeugin habe etwas "gehört oder im Internet gelesen und" (einen der Angeklagten, der dort wohnte, als Indiz) "vor Ort gesehen". Welche Überraschung!
Ein weiterer Zeuge, eine Polizeibeamtin, soll sich nicht an ihren Eid erinnert haben, den sie geschworen hat. Vielen Zeugen soll zugesagt worden sein, dass "nichts passieren kann, egal was sie aussagen".
Mir liegen zudem eidesstattliche Versicherungen vor, aus denen sich ergibt, dass eine Zeugin aussagte, "Kontakt zu anderen Zeugen gehabt zu haben" oder dass ein Zeuge nach langem Verhör zugegeben hat, "wegen der Medien die Aussage verändert zu haben."
Das alles mögen keine absoluten Belege sein, verdeutlichen aber, dass der Komplex um den Orden der Transformanten voller Ungereimtheiten steckt und dass vor allem das Sektennarrativ alles dominiert. Daher wäre es Aufgabe der Presse, neutral zu berichten und zu hinterfragen, um den Lesern die Chance zu geben, richtig auszuwerten. Dazu gehört dann auch, dass man berichtet wenn man Teile der Veranstaltung nicht mehr miterlebt hat. Berichterstattung muss objektiv Beweise, Indizien und Aussagen zu Gunsten und zu Lasten der Angeklagten wiedergeben, nicht entlastendes verschweigen.
Oder wie es offenbar auch eine Zeugin meinte:
"Das Schicksal" (wohl von E.) "habe sie mitgenommen".
Das führt dann natürlich zu einer Wahrnehmungsverzerrung, wenn man emotional statt faktenbasiert vorgeht.
Ob es darauf ankommt, bleibt aber offen. Am Ende geht es darum, wer wofür Verantwortung tragen musste. Dass die Person, die Schwarzarbeit vereinbart und Schwarzgeld ausgezahlt hat laut Zeugenaussagen, nicht mit auf der Anklagebank sitzt, ist wenig nachvollziehbar.
Andererseits hat die vorsitzende Richterin Voss am Freitag mehrfach ihre fehlende Fachkunde im Sozialversicherungsrecht kund getan:
"Ich kenne mich leider nicht aus" oder auf die Frage, ob die Zeugin in den Niederlanden oder Deutschland kranken- und sozialversichert werden musste "kenne mich da leider nicht aus" und "weiss nicht, wie es in den Niederlanden ist" - was ein Armutszeugnis ist bei einem grenzüberschreitendem Fall, der viele Ermittlungsjahre andauert und der Themenschwerpunkt des Tatkomplexes eben auch auf diesem Gebiet liegt.
Aber: Die Sozialgerichte, also Fachgerichte, scheinen bis heute keine offenen Beträge ausgeurteilt zu haben. Ordnungswidrigkeitsverfahren und Bußgelder wurden wegen der mangelhaften Ermittlung der Behörden abgewiesen.
Damit bleibt die Frage: Warum verhandelt man hier, wenn die Haupttäterin nicht mit angeklagt ist und wenn wesentliche Fachfragen unbekannt und nicht fachgerichtlich entschieden sind? Richtig, weil die Medien ein Sektennarrativ aufgestellt haben.