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Methernitha: Lindens Gemeindepräsident bricht sein Schweigen – was das für die Aufarbeitung bedeutet

Lindens Gemeindepräsident äußert sich erstmals zu Methernitha: Verantwortung von Gemeinde, Kanton und Justiz – eine Einordnung von FOREF.

Methernitha: Lindens Gemeindepräsident bricht sein Schweigen – was das für die Aufarbeitung bedeutet
Artikelbild, KI generiert (Claude)

Drei Monate nach der SRF-Dokuserie „Der Engelmacher“ hat sich der Gemeindepräsident von Linden (Kanton Bern) erstmals ausführlich zu den Missbrauchsfällen rund um Methernitha-Gründer Paul Baumann geäußert. Ignaz Margelisch bekennt sich zur Verantwortung der Gemeinde – und fordert zugleich, auch Kanton und Justiz in die Aufarbeitung einzubeziehen. Wir nehmen das zum Anlass, unseren Beitrag vom 19. September 2026 fortzuschreiben.

Das Wichtigste in Kürze

Was der Gemeindepräsident schreibt

Margelisch wendet sich in der aktuellen Ausgabe der Dorfzeitung „Lindenblatt“ an die Bevölkerung. Darüber berichteten zuerst die „Berner Zeitung“ und „Der Bund“, die Nachrichtenagentur Keystone-SDA verbreitete die Meldung am 7. November 2026 weiter (nau.ch, watson).

Der Kern seiner Stellungnahme:

Warum er sich gerade jetzt äußert und ob ein Umdenken stattgefunden habe, wollte Margelisch gegenüber den Zeitungen nicht beantworten.

Der Text ist eine deutliche Weiterentwicklung. Im August hatte die Gemeinde in einer knappen schriftlichen Stellungnahme lediglich jedes rechtswidrige Verhalten verurteilt, zwischen damals und heute unterschieden und sich zu einzelnen Vorwürfen und Schicksalen ausdrücklich nicht geäußert. Anfang November warfen „Bund“ und „Berner Zeitung“ der Gemeinde vor, sich der Verantwortung zu entziehen.

Hintergrund: Methernitha und „Der Engelmacher“

Paul Baumann (1917–2011), von Anhängern „Vatti“ genannt, gründete die Methernitha Anfang der 1950er-Jahre und baute in Linden eine abgeschottete Gemeinschaft von rund 300 Mitgliedern auf (SRF). Unter dem Vorwand einer „geistigen Reinigung“ missbrauchte er Mädchen und junge Frauen sexuell. 1976 wurde er zu sieben Jahren Zuchthaus verurteilt; eine entscheidende Rolle spielte die damals 19-jährige Béatrice, die aus Linden floh und ihn anzeigte (Blick).

Die vierteilige Dokuserie „Der Engelmacher“ der Zürcher Regisseurin Marina Klauser feierte im August 2026 in Locarno Premiere und lief anschließend auf SRF. Ihr zentraler neuer Befund: Nach seiner Haftentlassung kehrte Baumann nach Linden zurück, und laut einer anonymen Zeugenaussage ging der Missbrauch weiter, bis er altersbedingt endete. Laut Medienberichten hatte das Gericht 1976 eine Überwachung Baumanns nach der Entlassung angeordnet; Aussteiger sprechen deshalb von Behördenversagen (nau.ch).

Gemeinde und Gemeinschaft hatten es abgelehnt, im Film aufzutreten. Die Methernitha besteht in Linden bis heute.

Was wir im September geschrieben haben – und was sich seither verschoben hat

In unserem Beitrag „Die Methernitha in Linden: Zwischen medialer Aufarbeitung und differenzierter Risikoanalyse“ vom 19. September 2026 haben wir uns vor allem mit einer Methodenfrage befasst: Taugen Merkmalskataloge („je mehr Merkmale, desto gefährlicher“) dazu, die Gefährlichkeit einer Gemeinschaft zu bestimmen? Wir haben dafür plädiert, stattdessen nach konkreten Handlungen zu fragen: Wer übt Macht aus, wie wird Druck erzeugt, zu wessen Lasten – und liegt das Problem in der Struktur der Organisation oder in den Taten Einzelner?

Diese letzte Frage haben wir damals ausdrücklich offengelassen. Für eine Mitverantwortung der Gemeinschaft sprach, dass Baumann nach der Haft zurückkehren konnte. Dagegen sprach nach unserem damaligen Kenntnisstand, dass sich ein Großteil der Mitglieder in der Folge abwandte. Wir haben auch offen festgehalten, dass wir die Vorwürfe nicht selbst geprüft und keine systematischen Gespräche mit Beteiligten geführt hatten. Daran hat sich nichts geändert.

Die Äußerung aus Linden fügt der Debatte nun eine dritte Ebene hinzu, die in der ersten Welle der Berichterstattung kaum Raum hatte: Neben dem Täter und der Gemeinschaft rückt das Umfeld in den Blick – Gemeinde, Kanton, Justiz. Das passt zu unserem Ansatz. Wer nicht pauschal nach Etiketten, sondern nach konkreten Verantwortlichkeiten fragt, muss diese Frage auch an staatliche Stellen richten.

Zugleich gehört zur Offenheit: Der Befund der Doku, dass der Missbrauch nach Baumanns Rückkehr weiterging, wiegt schwer. Er verstärkt die Frage, wie die Gemeinschaft selbst mit der Rückkehr ihres verurteilten Gründers umging. Eine Antwort darauf kann nur die Methernitha geben – oder eine unabhängige Untersuchung.

Einordnung aus Sicht der Religionsfreiheit

Religionsfreiheit schützt keinen Missbrauch. Die Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 15 BV, Art. 9 EMRK) schützt das Recht von Menschen, ihren Glauben zu leben, auch in ungewöhnlichen Formen und in Gemeinschaft. Sie schützt niemanden, der unter religiösem Vorwand Kinder missbraucht. Die Bundesverfassung garantiert Kindern und Jugendlichen heute ausdrücklich besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit (Art. 11 BV). Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte trifft den Staat zudem eine aktive Pflicht, Kinder wirksam vor sexuellem Missbrauch zu schützen, auch durch Private (grundlegend: X und Y gegen Niederlande, 1985). Die Schweiz ist der EMRK 1974 beigetreten, also vor Baumanns Verurteilung.

Das Rückschau-Argument hat Gewicht – aber Grenzen. Margelisch hat recht, dass Entscheidungen der 1970er- und 1980er-Jahre nicht schlicht mit heutigem Wissen bewertet werden dürfen. Sensibilität für sexuellen Missbrauch und für Machtgefälle in geschlossenen Gruppen war damals eine andere. Allerdings: Wenn das Gericht 1976 tatsächlich eine Überwachung nach der Entlassung anordnete, lag das Risiko schon damals auf dem Tisch. Ob und wie diese Anordnung vollzogen wurde, ist eine Tatsachenfrage, die sich klären lässt.

Verantwortung ist teilbar, aber nicht verschiebbar. Der Hinweis auf Kanton und Justiz ist sachlich berechtigt: Strafvollzug und Bewährungsaufsicht lagen nicht bei der Gemeinde. Er darf aber nicht so verstanden werden, dass jede Ebene auf die andere zeigt. Gerade deshalb ist die hängige Interpellation im Grossen Rat wichtig. Die Antwort der Kantonsregierung sollte offenlegen, welche Stellen wann was wussten.

Die heutige Gemeinschaft ist nicht der Täter. Baumann ist 2011 gestorben. Wer heute in Linden lebt, trägt keine Kollektivschuld, und Etiketten wie „Sekten-Guru“ in Schlagzeilen helfen bei der Aufarbeitung wenig. Ebenso gilt: Die Methernitha könnte selbst viel zur Klärung beitragen, etwa wie sie mit Baumanns Rückkehr umging und welche Schutzmechanismen sie heute hat. Ihr Schweigen lässt diese Fragen offen.

Unabhängige Aufarbeitung hat in der Schweiz Vorbilder. Die Unabhängige Expertenkommission zu den administrativen Versorgungen oder die Pilotstudie der Universität Zürich zum Missbrauch im Umfeld der katholischen Kirche (2023) zeigen, wie institutionelles Versagen historisch untersucht werden kann: mit Aktenzugang, Anhörung der Betroffenen und ohne vorgefertigtes Ergebnis.

Offene Fragen

Fazit

Dass der Gemeindepräsident von Linden sein Schweigen bricht, ist ein Schritt, den die Betroffenen verdient haben. Sein Hinweis, die Verantwortung nicht allein bei der Gemeinde abzuladen, ist berechtigt – er macht die Aufarbeitung aber umfassender, nicht leichter. Gute Aufarbeitung benennt Taten und Versäumnisse klar, ohne heutige Mitglieder einer Gemeinschaft pauschal zu verurteilen. FOREF wird die Antwort des Berner Regierungsrats auf die Interpellation verfolgen und darüber berichten. Wer als Betroffene, Angehöriger, Mitglied oder ehemaliges Mitglied der Methernitha eine Perspektive beitragen möchte, kann sich vertraulich an uns wenden, auch über unser Hinweisgebersystem.

Quellen

Michael Langhans

Michael Langhans

Executive Director FOREF Deutschland, Volljurist, Familienrechtsexperte und Menschenrechtsaktivist.

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