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Erklärung über Menschenrechte, Demokratie und Weltanschauungsfreiheit (Vorlage)

Erklärung über Menschenrechte, Demokratie und Weltanschauungsfreiheit (Vorlage)
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FOREF hat sich einer Bekämpfung des sogenannten Sekten-Narratives verschrieben sowie der Sicherung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit für Jedermann.

Unser Anliegen ist es, die Verwendung des ohnehin von der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages nicht mehr empfohlenen Wortes „Sekte“ zumindest auf rein destruktive Gemeinschaften zu beschränken und darüber hinaus nur von „gesellschaftlich stigmatisierten Gruppen zu sprechen“.

 In diesem Zusammenhang hat es sich in der Vergangenheit als wirksam herauskristallisiert, wenn sich Gemeinschaften, um dem Sekten-Narrativ ein Argument entgegenzusetzen, zur verfassungsgemäßen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland oder anderer europäischer Länder (in denen sie ihren Sitz haben) bekennen und ihre Ziele an übergeordnete Menschenrechte anpassen oder anlehnen.

Dies verhindert nicht nur einen Großteil der falschen und pauschalen Kritik, insbesondere wird damit aber vorgebeugt, dass staatlicherseits Versuche der Etablierung von Verbotsverfahren fortgesetzt werden.

Konkret lehnt sich diese Erklärung über Menschenrechte, Demokratie und Weltanschauungsfreiheit an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Aktenzeichen 2 BvR 11500/97 vom 19.Dezember 2000, an, bei der das Bundesverfassungsgericht im Hinblick auf die Zeugen Jehovas in den Leitsätzen, wenn auch beschränkt auf eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts werden will, ausgeführt hat wie folgt:

 „Eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts werden will (Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 5 Satz 2 WRV), muss rechtstreu sein.
a) Sie muss die Gewähr dafür bieten, dass sie das geltende Recht beachten, insbesondere die ihr übertragene Hoheitsgewalt nur in Einklang mit den verfassungsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bindungen ausüben wird.
b) Sie muss außerdem die Gewähr dafür bieten, dass ihr künftiges Verhalten die in Art. 79 Abs. 3 GG umschriebenen fundamentalen Verfassungsprinzipien, die dem staatlichen Schutz anvertrauten Grundrechte Dritter sowie die Grundprinzipien des freiheitlichen Religions- und Staatskirchenrechts des Grundgesetzes nicht gefährdet.
Eine darüber hinausgehende Loyalität zum Staat verlangt das Grundgesetz nicht.“

Diesen Vorgaben, die es bei Einhaltung grundsätzlich ermöglichen, dass eine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft den Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts erlangt, ist mit der anliegenden Erklärung Rechnung getragen, wobei ergänzende Ausführungen zur Anwendbarkeit getroffen sind.

Im Hinblick auf die Internationalität von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften haben wir uns entschieden, mit der Grundrechtecharta der Europäischen Union als jüngste Rechtsquelle ein solches Bekenntnis zur Rechtstreue im Einklang mit den verfassungsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bindungen vorzuformulieren, bei der die Gewähr besteht, dass fundamentale Verfassungsprinzipien und die im staatlichen Schutz anvertrauten Grundrechte von Mitgliedern und Dritten sowie die Grundprinzipien des freiheitlichen Religions- und Staatskirchenrechts von allen übergeordneten Rechtsquellen, beginnend bei der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte oder dem staatlichen Verfassungsrecht wie in Deutschland dem Grundgesetz, genügt wird.

Kern ist dabei nicht nur die bloße Wiederholung dieser verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung, sondern eine Anpassung an die konkreten Bedürfnisse der jeweiligen Lebensweise, wobei ein starker Fokus auf respektvollen Umgang mit anderen, Individualität, unumstößliche Bekenntnisse und Ausschluss von typischen Falschbehauptungen bereits auf „Hausverfassungsebene“ Rechnung getragen wird und die Überprüfbarkeit der späteren Vorgehensweisen ermöglicht wird.

Eine frei verwendbare Vorlage wird in den nächsten Tagen an dieser Stelle veröffentlicht.

Dieses Werk wird fortlaufend fortgeschrieben und ist mit Beispielserklärungen über die Webseite foref.info abzurufen.

Die folgenden Grundsatzerklärungen sind in unsere Vorlage mit eingeflossen oder Ergebnis unserer Bemühungen:

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Michael Langhans

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Executive Director FOREF Deutschland, Volljurist, Familienrechtsexperte und Menschenrechtsaktivist.

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