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Sektenbegriff durch Polizei?

Sektenbegriff durch Polizei?
Screenshot der Rheinischen Post
Veröffentlicht:

Die Rheinische Post berichtet vom Verfahren rund um Menschen im Kloster Graefenthal mit der bekannt reisserischen Überschrift:

"Sekte im Kloster Graefenhtal? ´Das ist eine Diffamierung´"

Genau geschildert wird eine Episode aus einem Verhandlungstermin.

Eine Polizeibeamtin sprach von einer „Sekte“ – sehr zum Ärger der Verteidigung.
Handelt es sich beim Orden der Transformanten, der auf dem Asperdener Klostergut Graefenthal ansässig ist, um eine Glaubensgemeinschaft oder um eine Sekte? Wo hört das eine auf und fängt das andere an? Diese Frage, nicht ganz unwesentlich für die juristische Beurteilung der Aktivitäten auf dem Gelände, stand am dritten Verhandlungstag im Mittelpunkt des Prozesses der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht in Kleve.
Eine 54 Jahre alte Polizeihauptkommissarin, die 2020 nach Durchsuchungen auf dem Klostergelände Zeugen vernommen hatte und nun selbst in den Zeugenstand geladen war, verwendete gleich mehrfach den Begriff der Sekte. Beim ersten Mal streckte der Hauptangeklagte kurzerhand die Hände hoch – er zeigte sich aufgebracht darüber, dass der Orden derartig beschrieben wird. Wenig später schüttelte er demonstrativ mit dem Kopf, als der Begriff erneut fiel.
Einer der Rechtsanwälte hakte ein, dass es sich um eine eingetragene Religionsgemeinschaft und keineswegs um eine Sekte handele: „Das ist eine Diffamierung.“ Die Polizistin verwies darauf, dass Zeugen 2020 von einer Sekte gesprochen hätten und sie diesen Begriff daher übernommen habe. Zudem habe ihre Internetrecherche ergeben, dass die Begriffe Glaubensgemeinschaft und Sekte synonym verwendet werden könnten. Jedenfalls habe sie das „wertfrei“ gemeint, und die 54-Jährige sagte: „Dann werde ich Glaubensgemeinschaft sagen.“ Was sie denn auch tat.

Besorgniserregend ist dabei, dass die Polizei zugibt, dass man Begriffe übernimmt von Zeugen, ohne diese zu prüfen oder zu kennen. Denn wie wir alle seit dem Enquete-Kommissions-Bericht des Bundestages wissen, kann dieser Begriff vom Staat nicht mehr verwendet werden:

"Außerdem sollte grundsätzlich auf eine vereinheitlichende Begrifflichkeit wie „Sekte" verzichtet werden. Stattdessen sind spezifischere Bezeichnungen notwendig, die die Struktur, die Ausrichtung, die Ziele und ggf. die besonderen Konfliktmerkmale der jeweiligen Gruppe ausdrücken (vgl. dazu Kap. 2)."

Polizei ist Staat. Damit endet diese Diskussion. Ich wiederhole aber, dass für mich schlimmer ist, wenn man etwas ungeprüft "nachplappert". Darin liegt die wahre Gefahr nicht nur des Begriffes "Sekte", sondern des "Sektennarrativs".

Michael Langhans

Michael Langhans

Executive Director FOREF Deutschland, Volljurist, Familienrechtsexperte und Menschenrechtsaktivist.

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