Mit dem Schuljahr 2026/2027 beschreitet das Land Niedersachsen einen bundesweit einmaligen Weg: Schrittweise wird an den allgemeinbildenden Schulen der bisher getrennte evangelische und katholische Religionsunterricht durch ein gemeinsames Fach ersetzt. Der Name des neuen Unterrichtsangebots lautet schlicht „Christliche Religion“ (offiziell: Christliche Religion nach evangelischen und katholischen Grundsätzen).
Was von Politik und den beiden großen Landeskirchen als Meilenstein der Ökumene und Antwort auf sinkende Schülerzahlen gefeiert wird, wirft bei genauerer Betrachtung fundamentale Fragen auf. Denn der Name erweckt einen Anspruch, den das Schulfach gar nicht einlösen kann – und ignoriert dabei die Vielfalt des christlichen Glaubens in Deutschland.
Die Fakten: Was ändert sich ab 2026 in Niedersachsen?
Der demografische und konfessionelle Wandel macht auch vor den Klassenzimmern nicht halt. Immer weniger Schülerinnen und Schüler gehören der evangelischen oder katholischen Kirche an. Um den konfessionellen Religionsunterricht flächendeckend aufrechtzuerhalten, haben das Land Niedersachsen, die evangelischen Landeskirchen und die katholischen Bistümer eine historische Vereinbarung geschlossen:
- Start: Schuljahr 2026/2027 (zunächst in den Jahrgangsstufen 1 und 5).
- Konzept: (Nur) Evangelische und katholische Kirche verantworten die Inhalte und Curricula erstmals gemeinsam.
- Ziel: Gemeinsamkeiten des Glaubens betonen, ökumenische Dialogfähigkeit fördern und organisatorische Engpässe auflösen.
Doch während die Zusammenarbeit der beiden Großkirchen im Sinne der Ökumene ein nachvollziehbarer Schritt ist, offenbart die Titulierung des Faches eine deutliche begriffliche und rechtliche Schieflage.
Falscher Name: Christlicher Glaube ist mehr als katholisch und evangelisch
Der zentralste Kritikpunkt an der Neuregelung liegt in der Wortwahl: „Christliche Religion“.
Wer ein Unterrichtsfach pauschal „Christliche Religion“ nennt, setzt das Christentum im schulischen Kontext mit den beiden großen Körperschaften des öffentlichen Rechts – der Römisch-Katholischen Kirche und den Evangelischen Landeskirchen (EKD) – gleich. Das wird der Realität der christlichen Glaubenswelt jedoch keineswegs gerecht und verletzt je nach Definition sogar die verfassungsrechtlich garantierte Religionsfreiheit.
Die vergessene Vielfalt des Christentums
Der christliche Glaube erschöpft sich nicht im Dualismus von Katholizismus und Landeskirchentum. Zur christlichen Schar in Deutschland gehören zahlreiche weitere Strömungen und Gemeinschaften:
- Freikirchen: Baptisten, Freie evangelische Gemeinden (FeG), Methodisten, Pfingstkirchen, Brüdergemeinden und Mennoniten prägen seit Generationen das kirchliche Leben im Land.
- Orthodoxe Kirchen: Griechisch-, rumänisch-, serbisch- oder syrisch-orthodoxe Christen stellen durch Migration eine wachsende und lebendige Gruppe dar.
- Weitere christliche Minderheiten: Altkatholiken, Selbstständige Evangelisch-Lutherische Kirchen (SELK) und viele unabhängige Freikirchen.
- Christliche "Sekten" bzw. neureligiöse Bewegungen wie die Zwölf Stämme, Shincheonji, die Vereinigungskirche usw.
Indem das Fach den Namen „Christliche Religion“ trägt, aber exklusiv von den beiden Großkirchen gestaltet, verantwortet und unterrichtet wird, findet eine unzulässige Verengung statt. Der Name ist schlicht falsch, weil er den Eindruck erweckt, das Fach repräsentiere das gesamte Christentum. Daran ändern auch die Zusätze im offiziellen Namen wenig. Denn dadurch wird eine Art Alleinstellungsmerkmal für den christlichen Glauben nur mehr zementiert.
Logische Konsequenz: Zugang für Freikirchen oder ehrliche Umbenennung
Aus der Diskrepanz zwischen dem umfassenden Namen und der exklusiven Trägerschaft ergeben sich zwei wesentliche Konsequenzen:
1. Das Recht auf Mitgestaltung
Wenn ein Schulfach schlicht „Christliche Religion“ heißt, müsste alleine dem Namen nach auch Freikirchen, orthodoxen Kirchen und anderen religiösen christlichen Minderheiten der Zugang zur Mitgestaltung gewährt werden. Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes garantiert, dass Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der jeweiligen Religionsgemeinschaften erteilt wird. Wenn der Name den Anspruch erhebt, das gesamte Christentum abzudecken, müssten auch die Grundsätze der weiteren christlichen Gemeinschaften einfließen. Alles andere verletzt die Religionsfreiheit.
2. Die Gefahr des Etikettenschwindels
Werden diese Minderheiten jedoch nicht gleichberechtigt an der Lehrplanentwicklung und der Lehrerbildung beteiligt, handelt es sich um einen Etikettenschwindel. Eltern und Schülern wird ein Fach als überkonfessionell-christlich verkauft, obwohl es sich faktisch um ein evangelisch-katholisches Kooperationsfach handelt.
Wer „Christliche Religion“ draufschreibt, muss auch das gesamte Spektrum christlichen Glaubens hineintun. Ist dies organisatorisch oder theologisch nicht gewollt, ist der Name in der Sache irreführend.
Was passieren müsste: Wege aus der Begriffsfalle
Um Transparenz und Fairness gegenüber allen christlichen Konfessionen zu wahren, gibt es für die Bildungspolitik in Niedersachsen zwei saubere Lösungswege:
Eine ehrliche Namensgebung wäre nötig. Das Fach sollte benannt werden nach dem, was es ist – zum Beispiel „Evangelisch-Katholischer Religionsunterricht“ oder „Ökumenischer Religionsunterricht (Ev./Kath.)“. Dies würde Klarheit schaffen und den Namen vom Allvertretungsanspruch befreien.
Echte Integration von Minderheiten wäre besser. Land und Großkirchen öffnen die Lehrplangremien und die Lehrkräftefortbildung für Vertreter der Freikirchen (z. B. über die Vereinigung Evangelischer Freikirchen – VEF) und der Orthodoxie (Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen – ACK).
FAQ – Häufige Fragen zum neuen Fach in Niedersachsen
Ab wann gilt das neue Fach „Christliche Religion“ in Niedersachsen?
Das Schulfach startet schrittweise ab dem Schuljahr 2026/2027, beginnend mit den Klassenstufen 1 und 5 an den allgemeinbildenden Schulen.
Ersetzt das Fach den bisherigen Religionsunterricht vollständig?
Ja, der bisher getrennt erteilte evangelische und katholische Religionsunterricht wird nach und nach durch das neue gemeinsame Fach abgelöst.
Sind Freikirchen am neuen Schulfach beteiligt?
Nein. Die inhaltliche und organisatorische Verantwortung liegt ausschließlich bei den evangelischen Landeskirchen und den katholischen Bistümern in Niedersachsen. Genau dies steht in der Kritik, da der Name „Christliche Religion“ eine breitere Beteiligung nahelegen würde.
Bleiben andere Religionsunterrichte (z. B. Islam, Judentum) bestehen?
Ja, bestehende Angebote wie der islamische oder jüdische Religionsunterricht sowie das Ersatzfach Werte und Normen bleiben von der Neuregelung unberührt.
Fazit: Ökumene braucht Ehrlichkeit
Der Versuch Niedersachsens, den Religionsunterricht an die gesellschaftliche Realität anzupassen, ist pragmatisch und im Ansatz gut gemeint. Doch gute Bildungspolitik zeichnet sich auch durch präzise Begriffe aus. Indem das Land und die beiden Großkirchen das Fach pauschal „Christliche Religion“ taufen, vereinnahmen sie den Begriff des Christentums und blenden die Vielfalt freikirchlicher und orthodoxer Gläubiger aus.
Für eine ehrliche und respektvolle Religionspädagogik gilt daher: Entweder man öffnet das Fach für alle christlichen Minderheiten – oder man wählt einen Namen, der der tatsächlichen Trägerschaft entspricht.