Ethische Überzeugung als geschütztes Grundrecht
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, dass der Anspruch auf vegane Verpflegung aus ethischer Überzeugung unter den Schutz von Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) fällt (Az. 55299/20 und 31515/22). damit genießt eine weltanschaulich begründete pflanzliche Lebensweise denselben Schutzstatus wie religiöse Speisevorschriften.
Schweiz wegen Verfahrensfehlern verurteilt
Auslöser waren die Klagen zweier Männer in Schweizer Gewahrsam, deren Anträge auf vegane Kost ohne inhaltliche Prüfung abgelehnt wurden. Der EGMR stellte fest, dass die pauschale Ablehnung von Anträgen ohne Einzelfallprüfung die Gewissensfreiheit verletzt.
Konsequenzen
Das Urteil verpflichtet Vollzugsanstalten und öffentliche Einrichtungen in allen 46 EMRK-Staaten zu konkretem Handeln:
Prüfpflicht: Anträge auf ethisch begründete Kost müssen individuell und transparent geprüft werden.
Keine Willkür: Administrative Gründe reichen für eine Ablehnung nicht mehr aus.
Gleichbehandlung: Ethische Gewissensentscheidungen sind religiösen Geboten (wie Halal oder Koscher) rechtlich gleichgestellt.
Fazit
Das Urteil ist ein wichtiger Meilenstein für die Menschenrechte: Die Gewissensfreiheit schützt nicht nur religiöse Bekenntnisse, sondern auch säkulare, ethische Überzeugungen vor staatlicher Willkür – auch hinter Anstaltsmauern.