FOREF fordert Freilassung
Das Wichtigste in Kürze
- Sechs junge koptische Christen im Alter von 17 bis 23 Jahren aus der Provinz Minya sitzen seit dem 6. Oktober 2026 in Untersuchungshaft. Einer von ihnen ist minderjährig.
- Auslöser ist ein humorvolles TikTok-Video. Es verwendet den Ton einer Szene aus der bekannten ägyptischen Komödie „Khalawis“ (2018). Hunderte andere Nutzer haben dieselbe Szene ebenfalls verwendet.
- Die Oberste Staatsanwaltschaft für Staatssicherheit ermittelt wegen Ausnutzung der Religion zur Förderung extremistischer Ideen, Verachtung der Religion und Blasphemie.
- ADF International und die Ägyptische Initiative für Persönliche Rechte (EIPR) fordern die sofortige Freilassung. FOREF schließt sich dieser Forderung uneingeschränkt an.
Was ist passiert?
Am 4. Oktober 2026 veröffentlichten sechs junge Männer aus Ezbet Tanious im Dorf Taha al-Aamida (Bezirk Samalut, Provinz Minya) ein kurzes Video auf TikTok. Es nutzt den Ton einer Szene aus der Komödie „Khalawis“, in der Gefangene ihre Unkenntnis koranischer Gebete zeigen. Das ist ein gängiger Trend, den zahlreiche Nutzer vor ihnen bereits aufgegriffen hatten.
Nach Angaben der EIPR löschten die jungen Männer das Video wenige Stunden später wieder, weil Freunde sie vor Ärger gewarnt hatten. Ein Nachbar verbreitete es dennoch weiter, versehen mit verurteilenden Kommentaren. Es folgte eine Welle feindseliger Nachrichten, darunter Gewaltdrohungen gegen die jungen Männer und ihre Familien.
Am 6. Oktober wurden die sechs der Polizei übergeben. Die Erwartung war, dass sie nach einer Beruhigung der Lage im Dorf wieder nach Hause kommen. Stattdessen eröffnete die Oberste Staatsanwaltschaft für Staatssicherheit am 10. Oktober das Verfahren Nr. 8430/2026 und ordnete vier Tage Haft an. Einen Tag später verlängerte ein Richter die Haft um weitere 15 Tage.
FOREF-Kommentar: Ein Filmzitat ist kein Verbrechen
Man muss sich den Vorgang vor Augen führen. Sechs junge Menschen spielen einen Witz aus einem landesweit bekannten Kinofilm nach. Sie löschen das Video freiwillig. Sie werden bedroht. Und am Ende sitzen nicht die Drohenden in Haft, sondern die Bedrohten. Von Ermittlungen gegen diejenigen, die mit Gewalt gedroht haben, ist in den bisherigen Berichten keine Rede.
Hier schützt der Staat nicht die Religion, sondern beugt sich dem Druck der Straße. Schlimmer noch: Er macht die Staatsschutz-Staatsanwaltschaft zum Instrument dieses Drucks. Ein Komödien-Clip wird in die Nähe von Extremismus gerückt. Dass ein 17-Jähriger seit Wochen in Haft sitzt, weil er an einem Social-Media-Trend teilgenommen hat, ist unverhältnismäßig und eines Rechtsstaats unwürdig.
Derselbe Filmausschnitt kursiert hundertfach auf TikTok
Besonders bezeichnend: Der Filmausschnitt kursiert hundertfach auf TikTok. Er ist ein Meme. Strafrechtlich verfolgt werden aber nur und ausgerechnet sechs Christen. Wenn dieselbe Handlung nur bei Angehörigen einer Minderheit zur Anklage führt, liegt der Verdacht einer diskriminierenden Rechtsanwendung nahe.
Religionsfreiheit gilt auch in Social Media
Die Religions- und Weltanschauungsfreiheit sowie die Meinungsfreiheit gelten nicht nur in Kirche, Moschee oder Wohnzimmer. Sie gelten ebenso auf TikTok, Facebook und Instagram.
- Art. 19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) schützt die Meinungsfreiheit ausdrücklich unabhängig vom gewählten Medium. Der UN-Menschenrechtsausschuss hat in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 34 (2011) klargestellt, dass dies auch für Äußerungen im Internet gilt.
- In derselben Allgemeinen Bemerkung (Rn. 48) stellt der Ausschuss fest: Verbote, die mangelnden Respekt gegenüber einer Religion bestrafen, einschließlich Blasphemiegesetzen, sind mit dem Pakt grundsätzlich unvereinbar. Eine Ausnahme gilt nur für echte Aufstachelung zu Hass, Diskriminierung oder Gewalt nach Art. 20 Abs. 2 IPbpR. Ein Filmzitat erfüllt diese Schwelle offensichtlich nicht.
- Der Rabat-Aktionsplan der Vereinten Nationen (2012) empfiehlt den Staaten, Blasphemiegesetze abzuschaffen.
- Ägypten hat den IPbpR 1982 ratifiziert. Auch die eigene Verfassung von 2014 erklärt die Glaubensfreiheit in Art. 64 für „absolut“ und garantiert in Art. 65 die Gedanken- und Meinungsfreiheit.
- Für den Minderjährigen gilt zusätzlich die UN-Kinderrechtskonvention, die auch Ägypten bindet. Nach Art. 37 lit. b darf Freiheitsentzug bei Kindern nur als letztes Mittel und für die kürzest mögliche Zeit eingesetzt werden.
Religionsfreiheit schützt nicht vor Humor, Kritik oder auch Geschmacklosigkeit. Sie schützt Menschen, nicht Glaubensinhalte vor Spott. Das gilt für Muslime in Europa genauso wie für Christen in Ägypten.
Die Lage der Christen in Ägypten bleibt problematisch
Christen, überwiegend Kopten, stellen nach Schätzungen von ADF International etwa 10 bis 15 Prozent der ägyptischen Bevölkerung. Trotz verfassungsrechtlicher Garantien werden Blasphemie-Vorschriften immer wieder gegen sie eingesetzt. Grundlage ist regelmäßig Art. 98(f) des ägyptischen Strafgesetzbuchs („Verachtung der Religion“), der Haftstrafen von bis zu fünf Jahren vorsieht.
Der Fall reiht sich in eine Serie ein:
- Minya 2016: Ein Jugendgericht verurteilte drei koptische Jugendliche zur Höchststrafe von fünf Jahren Haft wegen eines Videos, in dem sie den „Islamischen Staat“ verspotteten. Ein vierter wurde in eine Jugendeinrichtung eingewiesen.
- Augustinos Samaan wurde zu fünf Jahren Zwangsarbeit verurteilt, weil er in Videos den christlichen Glauben erklärte.
- Abdulbaqi Saaed Abdo saß wegen Beiträgen in einer christlichen Facebook-Gruppe in Haft.
- Said Abdelrazek, ein Konvertit vom Islam zum Christentum, steht erneut vor Gericht und riskiert eine lebenslange Haftstrafe.
Über die Lage in Ägypten haben wir mehrfach berichtet:
- Religionsfreiheit in Ägypten: Fünf Jahre Haft wegen eines christlichen Videos
- Amnesty International fordert Freilassung des Konvertiten Said Abdelrazek
- Ägypten: Hilfswerk beklagt erneute Gewaltwelle gegen koptische Christen
- Religionsfreiheit in Ägypten: Europäische Abgeordnete fordern Ende der Diskriminierung von Minderheiten
Unsere Forderungen
FOREF fordert die ägyptischen Behörden auf,
- die sechs jungen Männer aus Minya unverzüglich freizulassen und das Verfahren 8430/2026 einzustellen,
- die Drohungen gegen die Betroffenen und ihre Familien zu verfolgen und deren Sicherheit zu gewährleisten,
- Art. 98(f) StGB im Einklang mit den Empfehlungen der Vereinten Nationen aufzuheben.
Die Bundesregierung und die Europäische Union sollten den Fall in ihren Gesprächen mit Kairo deutlich ansprechen. Wer Religionsfreiheit ernst nimmt, darf sie nicht an der Grenze zum Digitalen enden lassen.
Häufige Fragen (FAQ)
Warum sind sechs Christen in Ägypten wegen eines TikTok-Videos in Haft?
Sie haben ein humorvolles Video mit dem Ton einer Szene aus der Komödie „Khalawis“ veröffentlicht. Die Behörden werten es als Beleidigung des Islam und ermitteln wegen Verachtung der Religion, Blasphemie und Ausnutzung der Religion für extremistische Ideen.
Gilt die Religionsfreiheit auch in sozialen Medien?
Ja. Religions- und Meinungsfreiheit nach Art. 18 und 19 IPbpR gelten unabhängig vom Medium, also auch online. Blasphemieverbote sind nach Auffassung des UN-Menschenrechtsausschusses grundsätzlich mit dem Pakt unvereinbar.
Welches Gesetz wird in Ägypten gegen „Blasphemie“ angewendet?
In der Regel Art. 98(f) des ägyptischen Strafgesetzbuchs („Verachtung der Religion“). Er sieht Geld- oder Haftstrafen von bis zu fünf Jahren vor.
Wie ist die Lage der Christen in Ägypten?
Christen machen etwa 10 bis 15 Prozent der Bevölkerung aus. Trotz der Verfassungsgarantie der Glaubensfreiheit sind sie immer wieder Blasphemie-Verfahren, Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt.
Quellen: INFOVATICANA, 24.10.2026; ADF International, 22.10.2026; EIPR; Human Rights Watch zu Minya 2016; UN-Menschenrechtsausschuss, Allgemeine Bemerkung Nr. 34 (CCPR/C/GC/34).