Ein Buslenker in St. Pölten betet vor Fahrtantritt im Bus. Anders als im Fall Landshut fiel das Gebet offenbar in seine Pause. Eine kurze Einordnung.
In St. Pölten hat ein Buslenker frühmorgens vor der Abfahrt einen Gebetsteppich neben seiner Fahrerkabine ausgebreitet und Richtung Osten gebetet. Darüber berichtet brandaktuell.at unter Verweis auf die Kronen Zeitung. Nach den Berichten fand das Gebet während einer Pause statt. Der Fahrer fragte die bereits eingestiegenen Fahrgäste, ob er sein Gebet noch beenden dürfe, und fuhr anschließend pünktlich ab. Das Unternehmen verwies auf die Religionsfreiheit seiner Mitarbeiter.
Einen ähnlichen Fall haben wir im Juli aus Deutschland berichtet: Betender muslimischer Busfahrer unterbricht Linienfahrt. Im niederbayerischen Ergolding hatte ein Fahrer der Stadtwerke Landshut eine laufende Linienfahrt angehalten, um im Bus zu beten. Die Fahrgäste mussten mehrere Minuten warten. Die Stadtwerke betonten damals zwar die Religionsfreiheit, stellten aber klar: Während des Linienbetriebs gelten die dienstlichen Pflichten, und für das Gebet stehen die Pausen zur Verfügung.
Keine Grenzüberschreitung, sondern gelebte Religionsfreiheit!
Unsere Einordnung: Der Vergleich zeigt, worauf es ankommt. Die Religionsfreiheit schützt auch das Gebet am Arbeitsplatz. In Österreich ergibt sich das aus Art. 14 StGG und Art. 9 EMRK, in Deutschland aus Art. 4 GG. Sie hebt aber die Arbeitspflichten nicht auf. In Landshut kollidierte das Gebet mit dem Fahrplan und damit mit den Interessen der Fahrgäste. In St. Pölten nutzte der Fahrer nach den vorliegenden Berichten seine Pause, fragte die Fahrgäste und hielt den Fahrplan ein. Das ist keine Grenzüberschreitung, sondern gelebte Religionsfreiheit. Und: Dass die Fahrgäste und der Busfahrer aufeinander Rücksicht nehmen, ist etwas besonderes, auch wenn es selbstverständlich sein sollte.
Ein Fall für Empörung ist St. Pölten daher nicht. Er zeigt vielmehr, dass sich Glaube und Dienstplan vereinbaren lassen, wenn beide Seiten Rücksicht nehmen.