Obwohl wir vergleichbares bereits im Ausland berichtet hatten - persönlicher Glaube über Arbeitspflichten - schafft ein Busfahrer im niederbayrischen Landshut, noch einen drauf zu setzen. Für sein religiös verpflichtendes Gebet in Richtung Mekka unterbrach er seine Busfahrt.

Obwohl die Stadtwerke betonen, dass auch für ihre Angestellten die Religionsfreiheit gelte, wird betont, dass die Arbeitspflichten einzuhalten sind, wozu anders als bei der Deutschen Bahn auch das Einhalten des Fahrplanes gehört.
Die Frage der negativen Religionsfreiheit wird insoweit bisher nicht erörtert. Niemand kann anderen seinen Glauben aufzwingen und diese an religiösen Gebeten teilzuhaben zwingen. Auch wir verkennen nicht das Spannungsfeld zwischen Glaube und Arbeit. Aber da niemand gezwungen wird, einen Job mit Fahrplan anzunehmen, liegt die Umsetzung beider Aspekte jeweils im Einzelnen begründet.
