(Wien/Berlin/Haßfurt) Mit Beschluss vom 06.07.2026 hat das Amtsgericht Haßfurt einem "Sektenvater" unbegleiteten Umgang in Form eines Residenzmodells bewilligt (14 tägig Wochenende und großzügige Ferienregelung).
Dank der unermüdlichen Beratungsarbeit von FOREF durch Executive Director Deutschland Michael Langhans, umgesetzt durch die engagiert kämpfende Kanzlei Grüne & Partner, konnte das Amtsgericht Haßfurt Umgang unbegleitet aussprechen.
Keine wesentlichen Einschränkungen des Umgangsrechtes nötig
Im Beschluss, der uns vorliegt, heißt es insoweit:
"Eine Einschränkung des Umgangsrechts kommt gemäß § 1684 Abs. 4 Satz 1 BGB nur in Betracht, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. (...) Eine derartige Gefährdungslage im Sinne des § 1684 Abs. 4 Satz 2 BGB, die einen längerfristigen Ausschluss des Umgangs rechtfertigen könnte, vermag das Gericht in einer Gesamtbewertung nicht erkennen."
Obwohl im Verfahren mit den üblichen Sekten-Narrativen gearbeitet wurde, erfolgte keine Aufklärung von Behauptungen und Lügen durch das Gericht. Anonyme Aussagen konnten so weder verifiziert noch geklärt werden, obwohl von Seiten des Vaters hierauf energisch gedrängt wurde.
Aus Sicht der Weltanschauungsgemeinschaft Go&Change ist dies bedauerlich, weil Falschbehauptungen durch das System nicht aufgeklärt werden sollten und durch die Gemeinschaft und den Vater nicht der gerichtlichen Klärung zugeführt werden konnten. Unklarheiten wurden daher nicht beseitigt und Lügen nicht aufgedeckt.
Da ohnehin aber in Kindschaftssachen auf die Zukunft abzustellen ist, kommt es hierauf nicht an.
In Rechtskraft erwächst der Tenor, nichts anderes.
"Ein großer Sieg für die Weltanschauungs- und Religionsfreiheit, vorallem aber für einen liebevollen Vater und seine zwei wunderbaren Kinder," berichtet der erfahrene Familienrechtsexperte und Volljurist Michael Langhans. "Sogenannte Sektenverfahren, also neuer religiöser und ideologischer Gemeinschaften, funktionieren nach anderen Regeln. Vorurteile sind schwerer aufzuklären, emotionale Themen stehen stärker im Vordergrund, Gerichte entscheiden mehr nach Bauchgefühl statt Gesetz, mehr nach "Opfersympathie" als nach Wahrheit. Umso glücklicher sind wir, hier erneut einem Vater zu seinem verfassungsgemäßen Recht und Kindern zu glücklichen, bedarfs- und kindeswohldienenden Umgängen verholfen zu haben."
Ein großer Sieg für die Weltanschauungs- und Religionsfreiheit, vor allem aber für einen liebevollen Vater und seine zwei wunderbaren Kinder
Für die Entwicklungsgemeinschaft für Lebensqualität Go&Change hingegen bleibt ein relevanter Halbsatz stehen, der der Beginn einer vollständigen Rehabilitierung sein wird:
Eine (...) Gefährdungslage (...) vermag das Gericht in einer Gesamtbewertung nicht erkennen.
AG Haßfurt, 1 F 31/24