Obwohl wir vergleichbares bereits im Ausland berichtet hatten - persönlicher Glaube über Arbeitspflichten - schafft ein Busfahrer im niederbayrischen Landshut, noch einen drauf zu setzen. Für sein religiös verpflichtendes Gebet in Richtung
Vera Egenberger bewirbt sich 2012 auf eine Arbeitsstelle bei der Diakonie, ohne eine Aussage zur Konfession zu treffen. Sie wird nicht eingeladen und klagt wegen Diskriminierung. Doch läuft der Fall