Anfang 2009 war Tom Cruise Stargast bei Thomas Gottschalk. Er warb für „Operation Walküre“, in dem er den Hitler-Attentäter Stauffenberg spielt. Cruise haTEt im Vorfeld zur „Wetten, dass..?“-Ausgabe behauptet, "er hätte während der NS-Zeit auf jeden Fall einen Mordversuch auf Adolf Hitler unternommen". Mittermeier zweifelte an dieser Aussage und ließ sich hinreißen, sein Vorhaben mit der Kirche von Scientology zu verbinden, der Cruise ja angehört.
Mittermeier griff diese Aussage auf und verband sie mit Cruises Mitgliedschaft in Scientology. Nach seiner heutigen Erinnerung lautete die Pointe: „Mir würde es schon reichen, wenn er den Führer von Scientology erschießt.“ Zeitgenössische Berichte geben den Satz leicht abweichend wieder, mit „getötet“ statt „erschießt“. Der Kern bleibt gleich.
Das ZDF hatte den eingereichten Text vorab abgelehnt. Mittermeier weihte Gottschalk ein; der Moderator ließ ihn gewähren, mit dem Hinweis, live könne der Sender ohnehin nicht schneiden. Cruise stellte den Comedian danach hinter den Kulissen zur Rede. Mittermeier bezeichnet den Gag bis heute als einen seiner besten.
Wichtig für die Bewertung: Gemeint war keine abstrakte Figur, sondern ein realer, identifizierbarer Mensch – der amtierende Leiter der Scientology-Organisation.
Was für die Freiheit der Satire spricht
Die Verteidiger des Witzes haben gewichtige Argumente. Satire ist durch die Meinungsfreiheit und oft durch die Kunstfreiheit geschützt (Art. 5 Abs. 1 und 3 GG). Übertreibung und Verzerrung sind ihr Handwerk. Das Bundesverfassungsgericht verlangt deshalb, die satirische Einkleidung vom eigentlichen Aussagekern zu trennen.
Nach dieser Lesart zielte Mittermeier nicht auf Gewalt, sondern auf Kritik: an Cruises Heldenpose und an einer Organisation, die in Deutschland umstritten sein soll. Niemand im Saal habe den Satz als Aufforderung verstanden. Zudem gilt: Spott über Mächtige gehört zum Kern der Satire, und eine große, finanzstarke Organisation ist kein schutzloses Opfer.
Hinzu kommt die Erfahrung der vergangenen Jahre. Nach dem Anschlag auf „Charlie Hebdo“ 2015 haben viele zu Recht betont, dass religiöse Empfindlichkeiten kein Vetorecht über Humor begründen. Strafrechtlich dürfte der Gag zudem kaum relevant sein: Normen wie die öffentliche Aufforderung zu Straftaten setzen Ernstlichkeit voraus, die einem erkennbaren Witz meist fehlt.
Diese Argumente verdienen Respekt. Sie tragen aber nur bis zu einem bestimmten Punkt.
Erste Grenze: das Lebensrecht
Die Trennung von Einkleidung und Kern führt hier zu einem unbequemen Ergebnis. Entkleidet man den Witz, bleibt die Aussage: Der Tod dieses Menschen wäre akzeptabel, sogar wünschenswert. Das ist keine Übertreibung einer Kritik, sondern der Kern der Pointe.
Das Grundgesetz schützt das Leben jedes Menschen (Art. 2 Abs. 2 GG) und stellt die Menschenwürde an die Spitze (Art. 1 Abs. 1 GG). Auch die vorbehaltlos gewährte Kunstfreiheit findet ihre Grenze an diesen Werten. Ein Mensch, dessen Erschießung als Lacher dient, wird zum Objekt gemacht – genau das will die Menschenwürdegarantie verhindern.
Hinzu kommt die Gleichsetzung: Der Witz stellt einen lebenden Religionsführer in eine Reihe mit Hitler und hält seinen Tod für „ausreichend“. Das verharmlost die NS-Verbrechen und normalisiert zugleich Gewalt gegen einen Zeitgenossen. Dass Gewalt gegen religiöse Akteure keine abstrakte Gefahr ist, zeigt ausgerechnet das Beispiel, auf das sich Satire-Verteidiger gern berufen.
Zweite Grenze: die Religionsfreiheit
Der Witz trifft den Betroffenen nicht wegen einer Tat, sondern wegen seiner Rolle als religiöses Oberhaupt. Seine Glaubenszugehörigkeit ist der einzige Grund, warum er als Zielscheibe gewählt wurde. Die Botschaft lautet: Wer eine solche Gemeinschaft führt, darf als tötbar gelten.
Damit wird die Religionsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG, Art. 9 EMRK) in ihrem Kern negiert. Sie schützt den Einzelnen gerade unabhängig davon, ob die Mehrheit seinen Glauben teilt oder schätzt. Wie man mit Scientology in Deutschland als Religionsgemeinschaft umgeht, ist rechtlich umstritten; der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ihr 2007 im Fall Church of Scientology Moscow gegen Russland den Schutz des Art. 9 EMRK zuerkannt. Für das Lebensrecht des Einzelnen spielt diese Statusfrage ohnehin keine Rolle.
Ein einfacher Test macht den Maßstab sichtbar: Würde ein Sender die Pointe ausstrahlen, wenn statt Scientology das Oberhaupt einer großen Kirche oder eines muslimischen Verbands genannt würde? Kaum. Gilt die Grenze nur für etablierte Religionen, wird Religionsfreiheit zum Privileg der Mehrheit. Hinzu kommt: Cruise saß als Gläubiger im Studio, als über die Tötung seines geistlichen Leiters gelacht werden sollte. Und wird hierdurch nicht der Holocaust verharmlost, wenn man Hitler mit lebenden Menschen gleichsetzt?
Der Maßstab für öffentlich-rechtliche Sender
Für ARD und ZDF gibt es dazu einen klaren Rahmen. Nach § 3 des Medienstaatsvertrags – damals gleichlautend im Rundfunkstaatsvertrag – müssen sie die Würde des Menschen achten und die religiösen Überzeugungen der Bevölkerung respektieren. Ihre Angebote sollen zudem die Achtung vor Leben, Glauben und Meinungen anderer stärken. Die ZDF-Richtlinien verlangen ausdrücklich, religiösen Glauben nicht verächtlich zu machen.
Das ZDF hat 2009 also folgerichtig gehandelt, als es den Text strich. Das Problem lag woanders: Die redaktionelle Entscheidung wurde durch das Argument ausgehebelt, live lasse sich nichts schneiden. Technische Unumkehrbarkeit ersetzt aber keine Verantwortung. Gerade weil Live-Fernsehen nichts zurücknehmen kann, wiegt die Absprache vorher schwerer.
Sprache als Wegbereiter
Auch die Berichterstattung über den Fall ist aufschlussreich. Filmstarts bezeichnet Scientology beiläufig als „Sekte“. Die Enquete-Kommission des Bundestags zu „sogenannten Sekten und Psychogruppen“ hat schon 1998 empfohlen, auf diesen Begriff zu verzichten, weil er undifferenziert und stigmatisierend wirkt.
Solche Etiketten senken die Hemmschwelle. Über die Tötung des Oberhaupts einer „Sekte“ lässt sich offenbar leichter lachen als über die eines Kirchenführers – beim Testpublikum zündete der Gag nach Mittermeiers Schilderung prächtig. Präziser wäre es, von gesellschaftlich stigmatisierten Gruppen zu sprechen oder die Organisation schlicht beim Namen zu nennen.
Das bedeutet nicht, dass Kritik an Scientology tabu wäre. Sie ist legitim, wo sie sich auf belegbare Praktiken stützt - was aber oft nicht erfolgt. Sie verliert aber ihre Glaubwürdigkeit, wenn sie in Gewaltfantasien umschlägt oder ohne aktuelle Infos erfolgt.
Fazit: Die Grenzen der Satire liegen beim Leben
Satire darf viel. Sie darf Mächtige verspotten, Organisationen bloßstellen und Prominente an ihren eigenen Worten messen – auch Tom Cruise und Scientology. Sie darf Gläubige irritieren und religiöse Institutionen hart kritisieren.
Sie darf aber nicht das Erschießen eines realen Menschen zur Pointe machen, schon gar nicht wegen seines Glaubens. Hier werden zwei Grundrechte zugleich negiert: das Recht auf Leben und die Religionsfreiheit. Dass ein solcher Witz strafrechtlich meist folgenlos bleibt, macht ihn nicht legitim. Rechtlich zulässig und verantwortbar sind zwei verschiedene Fragen.
Der Stoff für eine gute Pointe war 2009 durchaus vorhanden: Cruises nachträgliches Heldentum gegenüber Hitler hätte sich auch ohne Todeswunsch vorführen lassen. Dass Mittermeier den Gag heute als einen seiner besten bezeichnet, ist sein gutes Recht, spricht aber eher dafür, dass sein Lebenswerk geringer ist als er es erhofft. Die Debatte über Satire-Grenzen sollte ihn trotzdem als Lehrbeispiel nehmen – für die Linie, die auch der schärfste Humor nicht überschreiten sollte. Dass man mit einem Gag von 2009 2026 erneut Schlagzeile produziert, ist traurig.
Häufige Fragen zu den Grenzen der Satire
Darf Satire alles? Nein. Satire genießt weiten Schutz durch Meinungs- und Kunstfreiheit, findet aber ihre Grenze an der Menschenwürde und anderen Grundrechten wie dem Recht auf Leben.
Was hat Michael Mittermeier 2009 bei „Wetten, dass..?“ gesagt? In Anwesenheit von Tom Cruise sagte er sinngemäß, ihm würde es reichen, wenn Cruise den Leiter von Scientology erschießen würde. Das ZDF hatte den Text vorab abgelehnt.
Ist ein Witz über das Erschießen eines Menschen strafbar? In der Regel nicht, weil Straftatbestände wie die öffentliche Aufforderung zu Straftaten Ernstlichkeit voraussetzen. Rechtlich folgenlos heißt aber nicht ethisch oder medial verantwortbar.
Warum ist die Religionsfreiheit betroffen? Weil die Zielperson allein wegen ihrer religiösen Rolle gewählt wurde. Ein Witz, der Gläubige wegen ihres Glaubens als tötbar darstellt, negiert den Kern der Religionsfreiheit.
Gilt die Religionsfreiheit auch für Scientology? Der Status ist in Deutschland umstritten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Scientology 2007 den Schutz von Art. 9 EMRK zuerkannt. Das Lebensrecht gilt ohnehin für jeden Menschen.
Quellen
- Filmstarts: ZDF wollte Witz gegen Tom Cruise verbieten (17.10.2026)
- Abendzeitung München: Tom Cruise und ein wenig Ekel-Feeling (2009)
- Medienstaatsvertrag, § 3 Allgemeine Grundsätze
- ZDF-Richtlinien für Sendungen und Telemedienangebote
- EGMR, Church of Scientology Moscow v. Russia, Urteil vom 5. April 2007, Nr. 18147/02
- Deutscher Bundestag, Endbericht der Enquete-Kommission „Sogenannte Sekten und Psychogruppen“, BT-Drs. 13/10950 (1998)