Zum Inhalt springen

Brandanschlag auf Büro des Dalai-Lama-Vertreters in Südafrika: Gewalt gegen Religionsvertreter ist nicht hinnehmbar

Brandanschlag auf Büro des Dalai-Lama-Vertreters in Südafrika: Gewalt gegen Religionsvertreter ist nicht hinnehmbar
KI Symbolbild (Grok), angelehnt an Phayul

In der Nacht zum 15. Oktober 2026 haben Unbekannte Brandsätze auf die Residenz und das Büro von Dhundup Gyalpo geworfen, dem Vertreter des Dalai Lama in Südafrika. Es ist der zweite Anschlag auf dasselbe Haus innerhalb von drei Monaten. Das Forum für Religionsfreiheit Europa (FOREF) verurteilt die Tat und fordert die südafrikanischen Behörden auf, ihrer Schutzpflicht nachzukommen.

Das Wichtigste in Kürze

Was in Centurion geschah

Am späten Abend des 14. Oktober 2026 trafen mehrere Brandsätze das Haus des Dalai-Lama-Vertreters im Vorort Lyttelton Manor. Nach ersten Rekonstruktionen zerbarsten die Fenster, das Feuer breitete sich rasch aus. Ein technischer Defekt oder ein Unfall gilt als ausgeschlossen.

Dhundup Gyalpo wurde vom Klirren des Glases geweckt. Der Flur stand bereits in Flammen, der Rauch wurde dichter. Er brach ein Schlafzimmerfenster auf und rettete sich ins Freie. Dabei zog er sich leichte Schnittverletzungen zu.

Die Rettungskräfte waren schnell vor Ort, konnten den erheblichen Schaden aber nicht verhindern. Wohn- und Büroräume sind ausgebrannt, Einrichtung und amtliche Unterlagen verloren. Gyalpo dokumentierte die Zerstörung anschließend in einem Video.

Zweiter Angriff in drei Monaten

Der Anschlag ist kein Einzelfall. Bereits am 6. Juli 2026 wurden drei Brandsätze auf dasselbe Anwesen geworfen – am 91. Geburtstag des Dalai Lama. Der Sachschaden blieb damals gering, die Symbolik des Datums war unübersehbar.

Gegenüber südafrikanischen Medien äußerte Gyalpo die Vermutung, der Angriff könne eine politische Botschaft transportieren sollen. Wiederholung, Zeitpunkt und Ziel sprechen gegen bloßen Zufall.

Datum

Vorfall

Folgen

14. Oktober 2026

Brandsätze auf Residenz und Büro

Gebäude schwer beschädigt, Dokumente vernichtet, Vertreter leicht verletzt

6. Juli 2026

Drei Brandsätze am Geburtstag des Dalai Lama

Geringer Sachschaden

FOREF: Diese Gewalt ist nicht hinnehmbar

Wer Brandsätze auf ein bewohntes Haus wirft, nimmt den Tod eines Menschen in Kauf. Dass Dhundup Gyalpo überlebt hat, ist Glück – nicht das Verdienst der Täter. FOREF verurteilt diesen Anschlag ohne Einschränkung.

Der Angriff richtet sich nicht nur gegen eine Person. Er trifft eine Institution, die eine religiöse Gemeinschaft und ihr geistliches Oberhaupt im Ausland vertritt. Gewalt gegen solche Einrichtungen soll einschüchtern – den Vertreter selbst, die tibetische Diaspora und alle, die sich mit ihr verbunden fühlen.

Religionsfreiheit endet nicht beim inneren Glauben. Sie umfasst das Recht, Glauben gemeinsam und öffentlich zu leben, Gemeinschaften zu organisieren und sie nach außen zu vertreten. Wo Repräsentanten um ihr Leben fürchten müssen, ist dieses Recht im Kern bedroht.

Ein zweiter Anschlag innerhalb weniger Wochen zeigt zudem: Die Gefahr ist erkennbar und andauernd. Eine Eskalation von geringem Sachschaden im Juli zu einem ausgebrannten Haus im Oktober darf sich nicht fortsetzen.

Die Schutzpflicht der südafrikanischen Behörden

Südafrika ist verfassungs- und völkerrechtlich verpflichtet, Menschen und Einrichtungen auf seinem Gebiet aktiv vor Gewalt zu schützen – auch vor Gewalt durch Private. Diese Pflicht hängt nicht vom diplomatischen Status des Büros ab. Sie gilt für jeden Menschen und jede religiöse Gemeinschaft im Land.

Rechtsquelle

Norm

Inhalt

Verfassung der Republik Südafrika (1996)

Sec. 7 Abs. 2

Der Staat muss die Grundrechte achten, schützen, fördern und verwirklichen.

Verfassung der Republik Südafrika

Sec. 12 Abs. 1 lit. c

Recht, frei von jeder Form von Gewalt aus öffentlichen oder privaten Quellen zu sein.

Verfassung der Republik Südafrika

Sec. 15 und 31

Religionsfreiheit sowie Rechte religiöser Gemeinschaften.

Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR)

Art. 2, 9, 18

Pflicht, die Rechte zu gewährleisten; Sicherheit der Person; Religionsfreiheit.

Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker

Art. 6, 8

Recht auf Sicherheit der Person; Gewissens- und Religionsfreiheit.

Daraus folgt eine Pflicht zur Sorgfalt (due diligence): Ist eine Gefährdung bekannt, müssen Behörden vorbeugend handeln. Nach dem Anschlag im Juli war die Gefahr für das Anwesen in Centurion bekannt. Ob danach Schutzmaßnahmen ergriffen wurden, ist öffentlich nicht bekannt – und muss geklärt werden.

Was FOREF von den Behörden fordert

FOREF fordert die South African Police Service (SAPS), die Regierung der Provinz Gauteng und die zuständigen Stellen auf nationaler Ebene auf:

  1. Sofortschutz gewähren: Dhundup Gyalpo, seine Mitarbeitenden und die neue Unterkunft unter wirksamen Polizeischutz stellen.
  2. Gefährdung neu bewerten: Eine fundierte Gefährdungsanalyse für tibetische und buddhistische Einrichtungen im Land erstellen und daraus Schutzmaßnahmen ableiten.
  3. Beide Anschläge gemeinsam ermitteln: Die Taten vom 6. Juli und 14. Oktober 2026 als zusammenhängenden Komplex untersuchen und ein mögliches politisches Motiv ausdrücklich prüfen.
  4. Transparent informieren: Die Öffentlichkeit und die Betroffenen regelmäßig über den Stand der Ermittlungen unterrichten.
  5. Täter zur Rechenschaft ziehen: Ausführende und mögliche Auftraggeber identifizieren und strafrechtlich verfolgen.
  6. Klares politisches Signal setzen: Die Regierung Südafrikas sollte den Anschlag öffentlich verurteilen und deutlich machen, dass religiöse Vertreter im Land sicher sind.

FOREF appelliert zudem an die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten, den Fall in ihrem Menschenrechtsdialog mit Südafrika anzusprechen.

Einordnung: Druck auf tibetische Stimmen im Ausland

Wer hinter den Anschlägen steht, ist offen. FOREF beteiligt sich nicht an Vorverurteilungen; es könnte sich auch um Täter ohne politische Agenda handeln. Gerade deshalb müssen die Ermittlungen gründlich und ergebnisoffen geführt werden. "Zufälle" wie Anschläge am Geburtstag des Dalai Lama sind gleichwohl in unserer Abwägung mit einbezogen.

Doch der Kontext ist bekannt. Tibetische Aktivistinnen und Aktivisten berichten weltweit seit Jahren von Einschüchterung und Überwachung, die der Volksrepublik China zugeschrieben werden. Fachleute sprechen von transnationaler Repression. Vor diesem Hintergrund wirkt bereits die Ungewissheit über das Motiv einschüchternd – auf eine Gemeinschaft, die ohnehin unter Druck steht.

Nur eine lückenlose Aufklärung kann diese Ungewissheit beenden. Sie ist der Staat den Betroffenen schuldig.

Häufige Fragen (FAQ)

Wer ist Dhundup Gyalpo?

Dhundup Gyalpo ist der Vertreter Seiner Heiligkeit des Dalai Lama in Südafrika. Sein Büro und seine Residenz befinden sich in Lyttelton Manor, Centurion, nahe Pretoria.

Was ist am 14. Oktober 2026 passiert?

Kurz nach 23:15 Uhr wurden Brandsätze auf sein Haus geworfen. Gyalpo floh mit leichten Verletzungen durch ein Fenster; Gebäude, Mobiliar und Dokumente wurden schwer beschädigt.

Gab es frühere Angriffe?

Ja. Am 6. Juli 2026, dem 91. Geburtstag des Dalai Lama, wurden drei Brandsätze auf dasselbe Anwesen geworfen. Der Schaden war damals gering.

Wer steckt hinter den Anschlägen?

Das ist bislang unbekannt. Die südafrikanische Polizei ermittelt, hat aber noch keine Verdächtigen und kein Motiv benannt.

Welche Pflichten hat Südafrika?

Südafrika muss nach seiner Verfassung und dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte Leben, Sicherheit und Religionsfreiheit aller Menschen im Land schützen – auch gegenüber privaten Tätern.

Was fordert FOREF?

Sofortigen Polizeischutz, eine gemeinsame Ermittlung beider Anschläge, transparente Information, strafrechtliche Verfolgung der Täter und eine klare öffentliche Verurteilung durch die Regierung.

Quellen

Michael Langhans

Michael Langhans

Executive Director FOREF Deutschland, Volljurist, Familienrechtsexperte und Menschenrechtsaktivist.

Alle Artikel

Weitere in International

Alle anzeigen

Weitere von Michael Langhans

Alle anzeigen