Kurz zusammengefasst: Die Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW) hat auf Instagram behauptet, die australischen Prediger Martin und Millicent Sedra hätten bei einem Auftritt in Garching Schwule mit Mördern verglichen. Diese Behauptung war falsch. Die EZW hat das erst auf Nachfrage der Nachrichtenagentur IDEA eingeräumt, und auch dann nur eingeschränkt. Der Fall zeigt ein grundsätzliches Problem: Bewertungen kirchlicher Weltanschauungsstellen beruhen offenbar mitunter auf Eindrücken statt auf überprüften Quellen.
Was ist passiert?
Am 12. Oktober 2026 predigten Martin und Millicent Sedra aus Sydney im Bürgerhaus Garching bei München. Kurz zuvor waren sie vom Stuttgarter Jugendfestival „Heaven Now x Fire“ ausgeladen worden. Die EZW veröffentlichte danach auf Instagram einen Beitrag unter dem Titel „Hass im Namen des Herrn“. Darin hieß es unter anderem, das Ehepaar habe Mörder mit Schwulen verglichen.
Zwei Tage später berichtete IDEA, die verantwortliche EZW-Referentin räume nach Durchsicht einer "inzwischen vorliegenden Transkription" ein, es gebe in der Rede „kein direkter Vergleich von Schwulen mit Mördern“. Folglich wurde der Post nicht auf faktischer Basis erstellt, sondern war erfunden und bezog sich auf das, was "im Auge der Betrachterin" lag, nicht aber im Gesagten.
Ein solcher Fehler darf nicht passieren
Die EZW ist keine private Meinungsplattform. Sie ist die Studien- und Dokumentationsstelle der Evangelischen Kirche in Deutschland. Ihre Einschätzungen werden von Medien, Behörden, Schulen und Gemeinden als fachliche Auskunft übernommen. Gerade deshalb gilt für sie ein besonders hoher Sorgfaltsmaßstab.
Der Fehler war vermeidbar. Die Veranstaltung wurde per Livestream übertragen und ist öffentlich auf YouTube abrufbar. Wer einen schweren Vorwurf erhebt, muss ihn vor der Veröffentlichung an dieser Quelle prüfen und nicht danach. Die Formulierung, die Transkription liege „inzwischen“ vor, legt nahe, dass der Beitrag ohne eine solche Prüfung veröffentlicht wurde. Das widerspricht jeglicher Wissenschaftlichkeit.
Ein Vorwurf, Menschen hätten Homosexuelle mit Mördern gleichgesetzt, ist kein Detail. Er ist geeignet, Personen öffentlich zu ächten und Veranstalter unter Druck zu setzen. Wenn eine kirchliche Fachstelle ihn ungeprüft verbreitet, beschädigt sie die Betroffenen und ihre eigene Glaubwürdigkeit.
Ein Dementi, das keines sein will
Das Eingeständnis ist aus drei Gründen halbherzig:
- Es kam nicht aus eigenem Antrieb. Nach dem IDEA-Bericht erfolgte die Korrektur erst auf Nachfrage der Nachrichtenagentur. Eine Fachstelle, die ihre Fehler selbst erkennt und öffentlich richtigstellt, sähe anders aus.
- Es ist eingeschränkt formuliert. Die EZW räumt keinen Fehler ein, sondern nur das Fehlen eines direkten Vergleichs. Das Wort „direkt“ hält die Deutung offen, es habe einen indirekten Vergleich gegeben.
- Es wird sofort relativiert. Unmittelbar nach dem Eingeständnis erklärt die Referentin, Homosexuelle würden durch die Predigt dennoch in die Nähe von Mördern gerückt. Als Begründung nennt sie, dass Islam und Homosexualität nebeneinander als „Dämonen“ bezeichnet wurden und Abtreibung als Mord in Beziehung zur „Homo-Ehe“ gesetzt worden sei.
Aus einer falschen Tatsachenbehauptung wird so eine Deutung, die sich nicht mehr widerlegen lässt. Ein Fehler wird nicht korrigiert, sondern umgedeutet.
Eindruck statt Beleg: ein methodisches Problem
Der Fall zeigt deutlich, wie die Bewertung zustande kam. Am Anfang stand offenbar nicht das geprüfte Wortprotokoll, sondern der Eindruck, den die Predigt hinterließ. Dieser Eindruck wurde als Tatsache formuliert. Als sich die Tatsache nicht belegen ließ, blieb der Eindruck bestehen und wurde nachträglich mit einer assoziativen Argumentation begründet.
Das ist nicht wissenschaftlich. Wissenschaftliches Arbeiten verlangt, zwischen dem zu unterscheiden, was jemand gesagt hat, und dem, was man daraus schließt. Es verlangt nachprüfbare Quellen vor der Veröffentlichung. Und es verlangt, Fehler offen zu benennen, statt sie mit neuen Deutungen zu überdecken. Wer zwei Themen in einer Predigt nebeneinander nennt, vergleicht sie damit nicht miteinander.
Hinzu kommt eine Unklarheit bei den Zuständigkeiten. Im ersten IDEA-Bericht wird eine EZW-Referentin als Quelle für die Teilnehmerzahlen vor Ort genannt, im zweiten eine andere Referentin als Verfasserin des Beitrags. Wer die Predigt tatsächlich verfolgt hat und auf welcher Grundlage der Text entstand, bleibt offen.
Kritik ja, aber auf Grundlage dessen, was gesagt wurde
Es geht hier nicht darum, die Sedras in Schutz zu nehmen. Laut IDEA hat Millicent Sedra Abtreibungen in die Nähe des Holocausts gerückt. Martin Sedra hat den Islam in scharfen Worten angegriffen und an anderer Stelle Homosexuellen „Turn or burn!“ entgegengehalten. Über solche Aussagen kann und muss man streiten. Aus meiner privaten Sicht sind solche Aussagen indiskutabel. Man kann oder muss sie theologisch, ethisch und gesellschaftlich deutlich kritisieren. Wegen mir kann man auch überlegen, ob Volksverhetzung vorliegt.
Diese Kritik verliert jedoch ihre Kraft, wenn sie mit unzutreffenden Behauptungen vermischt wird. Das ist dann nämlich selbst "Volksverhetzung" oder "Hate Speech". Wer Tatsachen erfindet oder ungeprüft übernimmt, liefert den Kritisierten die Möglichkeit, sich als Opfer darzustellen. Und er nimmt der berechtigten Kritik ihre Glaubwürdigkeit.
Warum das über den Einzelfall hinausgeht
Die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages zu „sogenannten Sekten und Psychogruppen“ hat schon 1998 eine sachliche, differenzierte Auseinandersetzung mit religiösen und weltanschaulichen Gruppen angemahnt und sich vom pauschalen Etikett „Sekte“ distanziert. Dieser Maßstab gilt auch für kirchliche Weltanschauungsstellen. Ihre Stellungnahmen wirken weit über die eigene Kirche hinaus. Sie beeinflussen Medienberichte, Raumvergaben, Einladungen und letztlich den Ruf von Menschen. Und: Sie sind nicht neutral, da letztlich "Konkurrenz".
Religionsfreiheit schützt auch unbequeme, konservative oder provozierende Positionen. Wer sie kritisiert, muss dies auf Grundlage überprüfbarer Fakten tun. Das ist keine Formalität, sondern eine Voraussetzung fairer Auseinandersetzung.
Was FOREF von allen Weltanschauungsbeauftragten fordert
- Prüfung vor Veröffentlichung: Schwere Vorwürfe nur auf Grundlage überprüfter und überprüfbarer Quellen wie Aufzeichnungen und Transkripte. Gegebenenfalls ist eine Gegenmeinung einzuholen.
- Trennung von Tatsache und Bewertung: Klare Kennzeichnung dessen, was wörtlich gesagt wurde, und dessen, was die Stelle daraus folgert.
- Offene Korrekturen: Fehler aus eigenem Antrieb, sichtbar und am Ort der ursprünglichen Behauptung richtigstellen, ohne Relativierung.
- Transparente Zuständigkeiten: Nachvollziehbar machen, wer eine Bewertung verantwortet und auf welcher Grundlage.
- Prüfen, ob Quellen auch die Wahrheit sagen, und dies dann auch kommunizieren, einerlei ob man es oder ob man es nicht geprüft hat.
Häufige Fragen
Was hat die EZW den Sedras vorgeworfen?
In einem Instagram-Beitrag unter dem Titel „Hass im Namen des Herrn“ warf die EZW dem Ehepaar unter anderem vor, Hetze gegen die LGBTQ-Bewegung, den Islam und Abtreibungen betrieben und Mörder mit Schwulen verglichen zu haben.
Welchen Fehler hat die EZW eingeräumt?
Eine Referentin der EZW räumte gegenüber IDEA ein, dass sich in der Rede nach Durchsicht der Transkription kein direkter Vergleich von Schwulen mit Mördern findet.
Warum gilt das Dementi als halbherzig?
Es erfolgte erst auf Nachfrage, beschränkt sich auf einen „direkten“ Vergleich und wird unmittelbar durch die Behauptung relativiert, Homosexuelle würden dennoch in die Nähe von Mördern gerückt.
Wo und wann fand die Veranstaltung statt?
Am 12. Oktober 2026 im Bürgerhaus Garching bei München, im Rahmen der Europa-Tour der Sedras, mit Livestream.
Ist Kritik an den Sedras berechtigt?
Inhaltliche Kritik an ihren Aussagen ist legitim. Sie muss sich aber auf das stützen, was tatsächlich gesagt wurde.
Quellen und weiterführende Links
- IDEA, 14.10.2026: EZW kritisiert Auftritt australischer Prediger: „Hass im Namen des Herrn“
- IDEA, 16.10.2026: Beitrag über die Sedras: EZW räumt Fehler ein
- EZW auf Instagram: @ezw.berlin
- Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen: ezw.de
- Deutscher Bundestag, Endbericht der Enquete-Kommission „Sogenannte Sekten und Psychogruppen“, Drucksache 13/10950 (1998): PDF
- FOREF-Beitrag zum Vortrag bei CEFoRB über „gesellschaftlich stigmatisierte Gruppen“