Kernaussagen auf einen Blick
- Der Vorsitzende der Demokratischen Partei Südkoreas, Kim Min-seok, hat am 3. November 2026 eingeräumt, dass es für seinen Vorwurf einer „geheimen Allianz aus Anti-Lee-Kräften, Spaltern und Shincheonji“ keine Beweise gab.
- Den Vorwurf hatte er im Wahlkampf um den Parteivorsitz gegen seinen Konkurrenten Jung Chung-rae erhoben; der Parteitag fand am 17. August 2026 statt.
- Die Ergebnisse einer parteiinternen Untersuchung zu angeblichen Masseneintritten von Shincheonji-Mitgliedern wurden entgegen der Ankündigung nicht vorgelegt.
- Shincheonji hatte jede Einflussnahme auf den Parteitag bestritten.
- Der Fall zeigt exemplarisch, wie die Zugehörigkeit zu einer religiösen Minderheit als politisches Druckmittel eingesetzt wird.
Was ist passiert?
Im innerparteilichen Machtkampf der Demokratischen Partei um den Vorsitz verband das Lager von Kim Min-seok den unterlegenen Kandidaten Jung Chung-rae mit einem angeblichen Geheimbündnis, in dem auch die Shincheonji-Kirche eine Rolle spielen sollte. Belege wurden nie öffentlich vorgelegt. Nun erklärte Kim vor der Parlamentsfraktion, eine solche Allianz habe es nicht gegeben. Laut Fraktionssprecher Kim Sung-hwei sagte er: „Ich entschuldige mich zutiefst bei all jenen, die möglicherweise ungewollt Schaden erlitten haben.“
Eine von Ratsmitglied Park Sun-won geleitete Taskforce zur Mitgliederüberprüfung sollte zudem klären, ob Shincheonji-Mitglieder geschlossen in die Partei eingetreten seien und den Parteitag beeinflusst hätten. Ihre Ergebnisse sollten in derselben Sitzung präsentiert werden – sie blieben jedoch aus.
Jung Chung-rae reagierte scharf: Eine Entschuldigung hinter verschlossenen Türen reiche nicht. Kim müsse sich öffentlich bei den Parteimitgliedern entschuldigen und politische Verantwortung übernehmen. Das Vorgehen habe der Partei geschadet.
Religionsfreiheit als Hebel im politischen Spiel
Bemerkenswert ist weniger die späte Einsicht als das Muster dahinter: Der Name einer religiösen Gemeinschaft wurde eingesetzt, um einen innerparteilichen Gegner zu diskreditieren. Der Vorwurf funktionierte nicht über Fakten, sondern über das negative Image, das Shincheonji in der südkoreanischen Öffentlichkeit hat. Wer mit der Gruppe in Verbindung gebracht wird, gilt als verdächtig – unabhängig davon, ob es eine solche Verbindung gibt.
Damit wird die Religionszugehörigkeit selbst zum Makel erklärt. Die betroffenen Gläubigen haben in diesem Spiel keine Stimme: Sie werden als Drohkulisse benutzt, ihr Dementi verhallt, und eine Entschuldigung erreicht – wenn überhaupt – die politischen Kontrahenten, nicht die Gemeinschaft, deren Ruf beschädigt wurde.
Aus menschenrechtlicher Sicht ist das problematisch:
- Religionsfreiheit: Artikel 20 der südkoreanischen Verfassung garantiert die Glaubensfreiheit; Artikel 18 des UN-Zivilpakts (IPbpR), dem Südkorea beigetreten ist, schützt sie ebenfalls.
- Politische Teilhabe: Artikel 25 IPbpR gewährleistet jedem Bürger das Recht, an öffentlichen Angelegenheiten teilzunehmen. Die Mitgliedschaft in einer Partei steht Gläubigen aller Religionen offen. Schon die Frage nach „kollektiven Eintritten“ einer bestimmten Glaubensgruppe ist daher heikel, weil sie die Religionszugehörigkeit zum Prüfkriterium für politische Teilhabe macht.
- Diskriminierungsverbot: Artikel 26 IPbpR verbietet Benachteiligung aufgrund der Religion. Eine Gruppe pauschal als Bedrohung für die Demokratie darzustellen, verstärkt gesellschaftliche Stigmatisierung.
Auch die Berichterstattung trägt dazu bei: Selbst der zugrunde liegende Bericht von JKN spricht von der „Sekte Shincheonji“. Begriffe wie „Sekte“ sind unscharf und emotional aufgeladen. Präziser und sachlicher ist die Bezeichnung als gesellschaftlich stigmatisierte Gruppe – wie es bereits die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages nahegelegt hat.
Einordnung durch FOREF
Der Fall der Demokratischen Partei ist ein Lehrstück dafür, wie schnell der Verweis auf eine religiöse Minderheit zur Waffe im Parteienstreit wird – und wie wenig Konsequenzen das für die Urheber hat. Wer eine Glaubensgemeinschaft ohne Belege in Verschwörungserzählungen einbindet, beschädigt nicht nur politische Gegner, sondern das Vertrauen in die Neutralität des Staates gegenüber Religionen. FOREF fordert, dass Parteien Religionszugehörigkeit nicht als Mittel der politischen Auseinandersetzung einsetzen und unbelegte Vorwürfe ebenso öffentlich zurücknehmen, wie sie erhoben wurden.
Häufige Fragen (FAQ)
Was wurde Shincheonji vorgeworfen?
Das Lager von Kim Min-seok behauptete im Wahlkampf um den Parteivorsitz der Demokratischen Partei, Shincheonji sei Teil eines Geheimbündnisses mit Gegnern und Spaltern der Partei. Zudem wurde untersucht, ob Mitglieder geschlossen in die Partei eingetreten seien.
Gibt es Beweise für den Vorwurf?
Nein. Kim Min-seok erklärte am 3. November 2026 selbst, dass es für die behauptete Allianz keine Beweise gab. Shincheonji hatte eine Einflussnahme stets bestritten.
Was ist mit der Untersuchung zu Parteieintritten?
Die Ergebnisse der Taskforce zur Mitgliederüberprüfung wurden bislang nicht veröffentlicht, obwohl sie für die Fraktionssitzung angekündigt waren.
Warum ist der Fall für die Religionsfreiheit relevant?
Weil eine religiöse Gemeinschaft ohne Belege als politisches Druckmittel benutzt wurde. Das stigmatisiert Gläubige und stellt ihr Recht auf gleichberechtigte politische Teilhabe infrage.