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Religionsbeauftragter kritisiert Zwangsheirat und Zwangskonvertierung in Pakistan

Religionsbeauftragter kritisiert Zwangsheirat und Zwangskonvertierung in Pakistan
Symbolbild, KI generiert, Grok

Islamabad / Berlin – Anlässlich seiner Dienstreise nach Pakistan hat der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Thomas Rachel, die dramatische Lage religiöser Minderheiten in der Islamischen Republik angeprangert. Besondere Sorge bereiten dem Beauftragten die anhaltenden Entführungen, Zwangskonvertierungen zum Islam sowie Zwangsheiraten von Mädchen und jungen Frauen aus christlichen und hinduistischen Familien.

Religionsfreiheit darf nicht nur auf dem Papier gelten. (Thomas Rachel)

Kernpunkte der Stellungnahme:

Eklatante Menschenrechtsverletzung: Minderjährige Mädchen aus religiösen Minderheiten werden systematisch entführt, zwangskonvertiert und zur Ehe mit ihren Entführern gezwungen.

Forderung an staatliche Stellen: Der Religionsbeauftragte fordert von den pakistanischen Behörden und der Justiz ein konsequentes Durchgreifen sowie einen wirksamen rechtlichen Schutz für Betroffene.

Einführung eines einheitlichen Mindestheiratsalters: Gefordert wird die bundesweit verbindliche Durchsetzung eines gesetzlichen Mindestheiratsalters von 18 Jahren, um Scheinehen und den Missbrauch Minderjähriger zu unterbinden.

Diplomatischer Nachdruck: Die Bundesregierung strebt im Rahmen der bilateralen Beziehungen zu Pakistan an, den Schutz der Religionsfreiheit und die Rechte Minderjähriger als Priorität auf der politischen Agenda zu verankern.

Michael Langhans

Michael Langhans

Executive Director FOREF Deutschland, Volljurist, Familienrechtsexperte und Menschenrechtsaktivist.

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