Jugendliche verkaufen in der Basler Innenstadt Kekse und sagen, sie sammelten für eine Reise nach Schweden. Das Onlinemagazin Bajour vermutet dahinter die pfingstliche International Mission Church (IMC). Ob Spenderinnen und Spender getäuscht werden, lässt der Bericht jedoch offen – und genau das ist der entscheidende Punkt.
Am 9. Oktober 2026 veröffentlichte Bajour-Redaktorin Lea Meister einen Text mit dem Titel «Jugendliche sammeln für ‹Schulreise› – dahinter steckt wohl eine Freikirche».
Ausgangspunkt ist eine persönliche Begegnung. Zwei Jugendliche sprachen die Autorin am Claraplatz an, boten Kekse einer schwedischen Möbelkette an und baten um einen Beitrag für eine Schulreise. Sie gab zwei Franken und ging weiter, mit einem, wie sie schreibt, unguten Gefühl.
Wenig später meldete sich ein Ladenbesitzer vom Spalenberg, der anonym bleiben will. Ihm seien seit Monaten Gruppen von Jugendlichen aufgefallen, die Passanten offensiv ansprächen. Auf seine Nachfrage hätten sie als Empfänger «IMC» genannt. Die Gemeinschaft selbst liess mehrere Anfragen der Redaktion unbeantwortet.
Das Wort «wohl» im Titel ist ehrlich gewählt. Es zeigt, dass die Redaktion eine Vermutung äussert und keinen Befund. Wer den Artikel genau liest, stellt fest, dass sich an diesem Befund bis zum Schluss nichts ändert.
Was belegt ist und was nicht
Gesichert ist wenig, aber nicht nichts. Die International Mission Church wurde 1999 von Rodolfo und Leyla Rojas in Stockholm gegründet. Sie zählt zur sogenannten Apostolischen Bewegung innerhalb der Pfingstbewegung und unterhält Gemeinden in Lausanne, Genf, Bern und Birsfelden bei Basel. So beschreibt es die kirchliche Fachstelle Relinfo in ihrem Lexikoneintrag.
Dort steht auch, dass Strasseneinsätze zur Arbeit der Gemeinschaft gehören und von vielen Menschen als offensiv "empfunden" werden - wobei "Empfindungen" per se keine Fakten sind.
Gesichert ist nur, dass in Basel Jugendliche Geld sammeln und dabei eine Reise nach Schweden angeben. Bezeugt ist, dass mindestens eine Gruppe auf Nachfrage die IMC nannte und damit offenbar bereit wahr, die Wahrheit zu sagen und eben nicht zu täuschen.
Unbekannt bleibt dagegen alles, was für das Magazin als Frage nach einer Täuschung zählt. Niemand recherchiert, ob die Reise tatsächlich stattfindet, wer sie organisiert, wer die Einnahmen verwaltet und wofür das Geld am Ende verwendet wird. Das aber ist der faktische Kern des Artikels, dies müsste man aufklären, bevor man von "Täuschung" spricht.
Bemerkenswert ist, dass gerade der von Bajour befragte Experte die naheliegendste Erklärung liefert. Georg Schmid, Leiter von Relinfo, hält es für gut denkbar, dass die Jugendlichen für die Teilnahme an einem Jugendlager am Hauptsitz in Stockholm sammeln. Aber auch er weiss nichts genaues.
Trifft das aber zu, dann stimmt die Kernaussage der Sammler im Wesentlichen. Es ginge um eine Reise nach Schweden, und das Geld würde dafür verwendet. Wo bliebe dann eine Täuschung, wo der Skandal?
Auch der Begriff "Schulreise" lässt mehr als eine Deutung zu. Relinfo führt unter den Aktivitäten der IMC eine "Kingdom School" auf. Ob die Jugendlichen daran dachten, ob sie den Begriff schlicht vereinfacht verwendeten oder ob sie bewusst eine schulische Veranstaltung vorspiegelten, weiss niemand und wird bewusst unklar gelassen. Daher sollte man Zurückhaltung walten lassen.
Ein Verdacht, der durch Kontext wächst
Der Bajour-Artikel bemüht sich nicht um Fairness. Er weist selbst darauf hin, dass anonyme Forenbeiträge keine Beweise sind, aber er gibt der IMC Gelegenheit zur Stellungnahme. Gleichwohl entsteht beim Lesen ein Eindruck, der über die belegten Tatsachen hinausgeht.
Das liegt an der Bauweise des Textes. Der eigentliche Anlass, die Sammelaktion in Basel, nimmt nur einen kleinen Teil ein. Den grösseren Raum füllen Material über die Finanzierung der Gemeinschaft, eine Gottesdienstreportage aus Bern von 2023, eine umstrittene Gebetsaktion in Karlstad aus dem Jahr 2017 sowie anonyme Erfahrungsberichte von Reddit und aus einem schwedischen Forum. Keines dieser Elemente sagt etwas darüber aus, was mit den Basler Spenden geschieht. In der Summe färben sie dennoch das Urteil über die Jugendlichen am Claraplatz.
Auch die Relinfo-Reportage aus Bern beschreibt vor allem einen Gottesdienst mit Kollekte, wie er in vielen (Frei-)Kirchen üblich ist. Dass eine Gemeinschaft im Gottesdienst um Spenden bittet, ist weder ungewöhnlich noch anrüchig. Mit einer Strassensammlung von Jugendlichen hat es zunächst nichts zu tun. Doch auch andere Religionen und Kirchen sammeln auf der Straße, auch dies wäre per se nicht verboten - selbst für gesellschaftlich stigmatisierte Gruppen nicht.
Der zentrale Vorwurf lautet, die Jugendlichen verschwiegen die religiöse Natur ihrer Reise, und das sei irreführend. Schmid ordnet irreführende Angaben als typisches Merkmal problematischer Gemeinschaften ein. Diese Einschätzung setzt aber voraus, dass tatsächlich falsche Angaben gemacht werden. Genau das ist nicht nachgewiesen, genau das wird nicht behauptet.
Wie schnell aus einer Vermutung eine Gewissheit wird, zeigt der erste Leserkommentar unter dem Artikel. Dort ist bereits davon die Rede, die Gruppe täusche falsche Tatsachen vor. Der Text selbst trägt diese Aussage nicht. Das unbeantwortete Schweigen der IMC ist ärgerlich und wirft Fragen auf, ersetzt aber keinen Beleg. Transparenz könnte zwar helfen, aufzuklären. Doch darf nicht vergessen werden, dass der Begriff der Täuschung ohnehin gefallen ist und damit zurückhaltende Antworten bei feststehendem Ergebnis legale Maßnahmen sind.
Muss man beim Sammeln seinen Glauben offenlegen?
Hier lohnt ein Blick auf die Grundrechte. Die Bundesverfassung der Schweiz gewährleistet in Art. 15 die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Jede Person darf ihre Religion frei wählen und sie allein oder gemeinsam mit anderen bekennen. Das Bundesgericht betont, dass dieses Grundrecht auch religiöse Minderheiten vor Ausgrenzung schützen und ihre Integration erleichtern soll. Zur Religionsfreiheit gehört ebenso die negative Seite. Niemand ist verpflichtet, Fremden auf der Strasse seine religiöse Zugehörigkeit zu erklären. Darin unterscheiden sich Bewerbungsgespräche nicht von Missionierungsarbeiten.
Daraus folgt eine nüchterne Unterscheidung. Für Spenderinnen und Spender ist entscheidend, wofür ihr Geld verwendet wird, nicht welchen Glauben die Sammelnden haben. Ein Sportverein, der für ein Trainingslager sammelt, muss sein Vereinsleitbild nicht erläutern. Eine Pfadfindergruppe muss nicht erklären, ob ihr Lager einen religiösen Rahmen hat. Für eine Freikirche kann nichts anderes gelten, solange das Geld tatsächlich der angegebenen Reise nach Schweden zugutekommt.
Die Grenze verläuft dort, wo über den Zweck getäuscht wird. Würde das Geld nicht für eine Reise, sondern etwa für den allgemeinen Gemeindehaushalt gesammelt, wäre das ein ernsthaftes Problem. Das gilt unabhängig davon, ob die Sammelnden religiös sind oder nicht. Die Frage nach der Zweckbindung ist berechtigt und sollte von der IMC beantwortet werden. Die Religionszugehörigkeit der Jugendlichen ist dagegen kein Makel, den man ihnen vorhalten kann.
Ein weiterer Gesichtspunkt verdient unsere Aufmerksamkeit. Es handelt sich um Jugendliche, und offensives Ansprechen von Passanten ist für viele unangenehm. Wer junge Menschen auf die Strasse schickt, trägt Verantwortung für Ton und Auftreten. Das gilt aber auch für Reportagen, die hierüber berichten. Denn Jugendliche sind eben vulnerabel.
Diese Frage betrifft aber jede Organisation, die mit Jugendlichen sammelt, und nicht nur religiöse, jeden Artikel und jeden Bericht.
Fazit: Fragen stellen, nicht vorverurteilen
Der Bajour-Bericht wirft eine legitime Frage auf, beantwortet sie aber nicht. Ob die Basler Spenden tatsächlich in eine Reise nach Schweden fliessen, ist offen. Ebenso offen ist, ob überhaupt jemand getäuscht wird. Die plausibelste Erklärung, die der befragte "Experte" trotz wohl kaum mangelnder Neutralität selbst nennt, wäre ein Jugendlager am Sitz der Gemeinschaft in Stockholm. Dann stimmte die Angabe der Jugendlichen im Kern.
Die IMC täte gut daran, die Fragen der Redaktion zu beantworten und offenzulegen, wer die Gelder verwaltet.
Bajour hingegen sollte nicht vorverurteilen, ohne die Fakten zu kennen.
Transparenz über den Verwendungszweck ist das, was Spenderinnen und Spenden erwarten dürfen. Informationen über den Glauben hingegen sind intime Fragen, die niemand ehrlich beantworten müsste, wie bei Jobinterviews auch.
Eine Gesellschaft, die Religionsfreiheit ernst nimmt, hält diese beiden Dinge auseinander.
Häufige Fragen
Wer sammelt in Basel Geld für eine «Schulreise» nach Schweden?
Laut Bajour handelt es sich um Jugendliche, die auf Nachfrage die International Mission Church (IMC) nannten, eine pfingstliche Freikirche mit Sitz in Stockholm und einer Gemeinde in Birsfelden. Eine Bestätigung der IMC liegt nicht vor.
Ist erwiesen, dass Spender getäuscht werden?
Nein. Der Bericht enthält keinen Beleg dafür, dass das Geld anders verwendet wird als angegeben. Der befragte Fachmann hält ein Jugendlager in Stockholm für denkbar.
Müssen religiöse Gruppen beim Sammeln ihren Glauben angeben?
Die Glaubens- und Gewissensfreiheit nach Art. 15 der Bundesverfassung schützt auch davor, die eigene Religion offenlegen zu müssen. Massgeblich für Spender ist der korrekte Verwendungszweck, nicht die Weltanschauung der Sammelnden.
Quellen
Lea Meister: Jugendliche sammeln für «Schulreise» – dahinter steckt wohl eine Freikirche, Bajour, 9. Oktober 2026, inklusive Leserkommentar vom selben Tag.
Relinfo, Kirchliche Fachstelle: Lexikoneintrag International Mission Church (IMC).
Jasmin Schneider: Spenden und Missionieren für die Herrlichkeit Gottes – Besuch bei der International Mission Church IMC in Bern, Relinfo, 10. Oktober 2023.
Bundesgericht, Urteil 2P.321/2006 vom 16. November 2007, E. 4.1, mit Wiedergabe von Art. 15 Abs. 2 BV.
Bundesgericht, BGE 142 I 49, E. 3.2 zu den Funktionen der Glaubens- und Gewissensfreiheit.