Wenn ein religiöser Führer in Untersuchungshaft kommt, geht es nicht nur um eine einzelne Person. Es geht auch darum, ob Religionsfreiheit, Unschuldsvermutung und ein faires Verfahren für alle gelten, selbst bei Gruppen, die auf Ablehnung stoßen.
Michael Langhans von FOREF Deutschland richtet den Blick auf die Untersuchungshaft von Chairman Lee, dem Gründer der Shincheonji-Kirche, in Südkorea. Seine zentrale Forderung lautet: Vorwürfe müssen geprüft werden, doch staatliches Handeln muss verhältnismäßig, transparent und frei von Vorverurteilungen bleiben.
Interview in Frankfurt
Die Lage in Asien
Langhans beschreibt die Lage religiöser Gemeinschaften in Asien als besorgniserregend. Besonders kritisch sieht er die Vorgehen, das sich gegen Religionsstifter richten und dabei den Eindruck erwecken, dass die religiöse Zugehörigkeit selbst Teil des Problems wird.
Eine Demokratie muss Straftaten verfolgen. Das gilt unabhängig von Alter, Herkunft, Amt oder Glauben. Doch dieselbe Demokratie muss ebenso sorgfältig unterscheiden: Zwischen einem belegten strafrechtlichen Vorwurf und einer Abwertung, die allein auf religiösen Überzeugungen oder einem öffentlichen Feindbild beruht.

Langhans fordert deshalb Aufklärung statt reflexhafter Vorverurteilung. Gerade bei stark diskutierten Religionsgemeinschaften kann öffentlicher Druck leicht dazu führen, dass nüchterne Prüfung, Sprache und Verhältnismäßigkeit in den Hintergrund geraten - wie hier durch die Politik angedeutet. Eine von FOREF veröffentlichte Stellungnahme zur Untersuchungshaft von Lee Man-hee greift diese Kritik ebenfalls auf: FOREF-Beitrag zur Untersuchungshaft von Lee Man-hee.
Religionsfreiheit zeigt sich nicht daran, wie Mehrheiten mit vertrauten Glaubensformen umgehen. Sie zeigt sich dort, wo eine Überzeugung umstritten ist.
Untersuchungshaft darf keine vorweggenommene Strafe sein
Im Mittelpunkt des Interviews steht die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft. Langhans bezweifelt, dass eine lange Haft vor einem Urteil gerechtfertigt ist, wenn Ermittlungsbehörden bereits umfangreiche Unterlagen, Aussagen und Beweise gesichert haben.
Untersuchungshaft soll ein Verfahren absichern, etwa wenn eine konkrete Gefahr besteht, dass Beweise verschwinden oder sich eine beschuldigte Person dem Verfahren entzieht. Sie soll jedoch kein Ersatz für eine spätere Strafe sein. Genau hier setzt seine Kritik an: Wenn die Ermittlung weit fortgeschritten ist, müsse nachvollziehbar erklärt werden, weshalb eine Haft weiterhin notwendig sei.
Besonders sensibel wird diese Frage bei einer hochbetagten Person. Langhans spricht sich nicht gegen Ermittlungen aus. Er fragt jedoch, ob ein langes Verfahren und eine schwere persönliche Belastung vor einer rechtskräftigen Entscheidung angemessen sind. Alter darf kein Freibrief sein, aber es gehört zur Verhältnismäßigkeitsprüfung.
Das Interview trifft keine Aussage darüber, welche Vorwürfe bewiesen oder unbewiesen sind. Es fordert vielmehr, dass diese Klärung in einem rechtsstaatlichen Verfahren stattfindet, ohne öffentliche Triumphgesten und ohne die Annahme von Schuld vor dem Urteil.
Politik und Öffentlichkeit sollten Verfahren nicht vorwegnehmen
Langhans warnt auch vor einer politischen Instrumentalisierung. Wenn Spitzenpolitiker oder einflussreiche Personen über soziale Medien über Beschuldigte sprechen, können sie die öffentliche Wahrnehmung prägen, lange bevor ein Gericht entschieden hat.
Das ist bei bekannten religiösen Bewegungen besonders heikel. Ein abwertendes Etikett kann schnell die gesamte Diskussion bestimmen. Der Begriff "Sekte" wird in Deutschland oft genutzt, ohne dass noch nach konkreten Fakten, individuellen Verantwortlichkeiten oder unterschiedlichen Perspektiven gefragt wird.
Für einen fairen Umgang braucht es eine klare Trennung:
- Strafrechtliche Vorwürfe müssen konkret benannt und beweisbar sein.
- Kritik an einer Religionsgemeinschaft darf keine pauschale Herabsetzung ihrer Mitglieder rechtfertigen.
- Politische Akteure sollten laufende Verfahren nicht durch öffentliche Bewertungen beeinflussen.
Langhans verweist dabei auf eine einfache ethische Regel: "Was du nicht willst, dass man dir tut, das füg auch keinem anderen zu." Sie gilt auch dort, wo eine Gruppe fremd wirkt, ihre Lehren nicht geteilt werden oder öffentliche Kritik auslöst.
Pluralismus in Deutschland braucht sachliche Maßstäbe
Der Fall Shincheonji betrifft nach Langhans auch Deutschland. Entwicklungen in anderen Staaten bleiben nicht ohne Wirkung auf Debatten in Europa. Wenn religiöse Minderheiten andernorts pauschal mit Gefährlichkeit oder Kriminalität verbunden werden, können solche Muster auch hier die Sprache und das Handeln prägen.
Deutschland lebt von unterschiedlichen Weltanschauungen. Frankfurt am Main, der Ort des Interviews, ist dafür ein sichtbares Beispiel: Menschen mit verschiedenen religiösen, kulturellen und politischen Überzeugungen teilen denselben öffentlichen Raum. Diese Vielfalt funktioniert nur, wenn das Recht auf eine abweichende Meinung und auf einen eigenen Glauben geschützt bleibt.
"Ich bin vielleicht nicht Ihrer Meinung, aber ich bin bereit zu verteidigen, dass Sie Ihre Meinung äußern dürfen", lautet der Gedanke, den Langhans auf die Glaubensfreiheit überträgt.
Das bedeutet keine Blindheit gegenüber möglichen Fehlern. Auch innerhalb religiöser Gemeinschaften können Menschen Fehler machen. Entscheidend ist, dass ein konkretes Fehlverhalten individuell untersucht und nach rechtsstaatlichen Maßstäben nachgewiesen wird. Niemand sollte allein wegen einer Zugehörigkeit, eines Rufes oder einer öffentlichen Stimmung schuldig wirken.
Unterstützung für Chairman Lee und seine Gemeinschaft
Langhans richtet sich im Interview direkt an Chairman Lee und die Mitglieder der Shincheonji-Kirche. Seine Botschaft ist ermutigend: Wer sich keiner Straftat schuldig gemacht hat, müsse in einem fairen Verfahren nichts fürchten. Staatlicher Druck könne den persönlichen Glauben nicht ersetzen oder brechen.
Gleichzeitig beschreibt er den Kontakt nach außen als wichtig. Für Menschen in Haft können Briefe und Postkarten eine Verbindung zum Alltag, zu Angehörigen und zur eigenen Gemeinschaft sein. Gerade über große Entfernungen bleibt Post oft eine der wenigen persönlichen Formen der Unterstützung.

Mitglieder und Unterstützer können ihre Verbundenheit auf respektvolle Weise ausdrücken, etwa durch persönliche Briefe, Postkarten oder Gebete. Dabei sollte jede Nachricht menschlich bleiben und die Grenzen eines laufenden Verfahrens achten. Solidarität heißt nicht, Tatsachen auszublenden. Sie heißt, einem Menschen Würde und Kontakt nicht zu verweigern.
Langhans betont zudem, dass Krisen Gemeinschaften stärken. Glaube, Hoffnung und gegenseitige Unterstützung geben Menschen Halt, wenn sie sich mit Vorwürfen und gesellschaftlicher Ablehnung konfrontiert sehen.
Religionsfreiheit muss auch unter Druck gelten
Der Fall um Chairman Lee führt zu einer einfachen, aber unbequemen Frage: Gelten rechtsstaatliche Maßstäbe nur für Gruppen, die gesellschaftlich akzeptiert sind, oder auch für Shincheonji und andere umstrittene Minderheiten?
Ein faires Verfahren braucht überprüfbare Vorwürfe, transparente Entscheidungen und die Unschuldsvermutung. Öffentliche Ablehnung darf kein Ersatz für Beweise sein. Gerade dort, wo Meinungen auseinandergehen, zeigt sich, ob Freiheit und Menschenwürde mehr sind als bloße Worte.