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Zwölf-Stämme-Hauptrichterin geht in den Ruhestand - warum die Selbstbeweihräucherung unangebracht ist

Zwölf-Stämme-Hauptrichterin geht in den Ruhestand - warum die Selbstbeweihräucherung unangebracht ist
Baum und See auf einen Zwölf Stämme Grundstück (privat)
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Eine kritische Betrachtung von Michael Langhans zum Abschied von Familienrichterin Ruth Roser

Die jüngste Berichterstattung der Rieser Nachrichten zum Abschied der Nördlinger Familienrichterin Ruth Roser liest sich wie eine feierliche Würdigung einer tadellosen Karriere. Doch hinter den harmonischen Anekdoten und der medialen Lobhudelei verbergen sich hochgradig sensible Grundrechtsfragen, die einer weitaus differenzierteren Betrachtung bedürfen – insbesondere mit Blick auf die dramatischen Kindesentzug-Verfahren der Glaubensgemeinschaft „Zwölf Stämme“. Ein Kommentar aus Sicht der Religions- und Familienfreiheit von Michael Langhans, der die damaligen Verfahren geführt hat.

Der Abschied einer Vorzeigerichterin: Einseitige Harmonie im Lokalblatt

Im Porträt der Rieser Nachrichten wird Ruth Roser, die kürzlich als stellvertretende Direktorin des Amtsgerichts Nördlingen in den Ruhestand verabschiedet wurde, als empathische, werteorientierte und allseits geschätzte Juristin dargestellt. Von „Gerechtigkeitsfragen“ ist die Rede und von einer Verantwortung, die ihr nie zur Last wurde.

Besonderes Augenmerk legt der Artikel auf ihre Rolle bei den spektakulären Verfahren rund um die Glaubensgemeinschaft „Zwölf Stämme“ in Klosterzimmern zwischen 2013 und 2015. Damals ordnete Roser den massiven, unangekündigten Entzug von rund 40 Kindern durch ein Großaufgebot von Jugendamt und Polizei an.

Während das Lokalblatt Rosers Entscheidungen im Nachhinein durch den Verweis auf die "Bestätigung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)" als alternativlose Erfolgsgeschichte darstellt, bleibt eine kritische, rechtsstaatliche Reflexion dieses beispiellosen Grundrechtseingriffs völlig auf der Strecke. Recherchiert man die entsprechende Entscheidung des EGMR, ist zuerst einmal klar, dass nur 2 der 4 Verfahren dem Amtsgericht Nördlingen zuzuordnen waren. Liest man den Beschluss, wird zudem deutlich, dass die Nördlinger Verfahren nur einstweilige Anordnungen betrafen:

"Im Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte rügen die Familien Wetjen und Schott das einstweilige Verfahren".

Journalistische Sorgfaltspflichten schauen anders aus.

Dabei fällt es dann nicht mehr weiter ins Gewicht, dass in einem dieser zwei Verfahren die Gutachterin explicit eine Kindeswohlgefährdung nicht erkennen konnte - ein Fakt, den man gerne vergisst, wenn man die Religionsfreiheit nicht anerkennt. Dass im anderen Fall ein Elternteil am Kummer verstorben ist, ohne das Kind zurückzubekommen, muss man hingegen nicht wissen, sollte man aber berücksichtigen, wenn man einen Richter "lobt".

Die „Zwölf Stämme“ und der Kindesentzug: Wenn der Staat die Samthandschuhe auszieht

Zweifellos ist das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankerte Recht von Kindern auf eine gewaltfreie Erziehung ein hohes, absolut schützenswertes Gut. Die Praxis der körperlichen Züchtigung, wie sie in der Gemeinschaft der „Zwölf Stämme“ praktiziert wurde, ist laut Rechtsprechung unvereinbar, auch wenn es in vielen Familien in Bayern üblich war.

Doch die im Artikel transportierte Darstellung, dass „kein Familienrichter den Eltern die Kinder grundlos wegnehmen will“, macht es sich zu einfach. Sie blendet die tiefen Traumata aus, die eine solche kollektive, polizeilich erzwungene Masseninobhutnahme bei den betroffenen Kindern hinterlässt.

Ignoriert wird, dass es bei der Inobhutnahme 2013 zu lebensgefährlichen Situationen kam, weil der Staat seiner Fürsorgepflicht nicht nachkam und anfänglich einem Diabetiker-Kind die notwendigen Broteinheiten verweigert wurden.

Nicht besprochen wird, dass ein Pflegevater und Jugendrichter (!) "seine" Pflegekinder dann doch abgegeben hat - und vorher aus meiner Sicht beeinflusst hatte, genau die Manipulation, die man gern Sektenmenschen unterjubelt.

Verweigert wird die Erkenntnis, dass in einigen Fällen Geschwisterkinder getrennt wurden und dadurch selbst gegen die EMRK verstoßen wurde (Olsson vs. Schweden).

Und: Es wurden sogar 17 jährige oder Nichtmitgliederkinder der 12 Stämme mitgenommen. Man hat sich damals alles unter den Nagel gerissen, dem man habhaft werden konnte.

Die "Kinder" und jungen Menschen, die zu ihren Eltern zurückkommen durften, leben ein glückliches Leben - was ich selbst beurteilen kann, weil ich zu "meinen Kindern" ein gutes Verhältnis pflege, und zu ihren Eltern auch., wenn auch nicht das, was ein überbordernder Staat erzwingen will...

Was der Medienbericht verschweigt

Dass die betroffenen Familien bis zu 20 Verfahren im Monat anstrengten, wird im Ursprungsartikel fast schon als lästige Schikane abgetan. Ich glaube nicht, dass es bis zu 20 Verfahren im Monat waren. Es waren ggf. Anträge, die verschiedene Eltern gestellt haben mit einem identen Inhalt, so dass die Anzahl der Verfahren faktisch durch die Familienzahl zu teilen ist. Damit bleiben ggf. 2 Verfahren. Aus Sicht der Betroffenen war es jedenfalls der verzweifelte, legitime und notwendige Kampf von Eltern um ihre Kinder mit den Mitteln des Rechtsstaates.

Und: Offenbar verkennt Frau Roser, dass das Oberlandesgericht München, Familiensenate Augsburg ihre offenkundig überforderte Verfahrensführung kritisiert hat (30 UF 232/15):

"Einen dem Senat durchaus bewusste hohe Belastung und teilweise Überlastung des Familiengerichts kann im Verfahren der Trennung von Mutter und Kind nicht zur Begründung herangezogen werden. Vielmehr muss dem gegebenenfalls über den Weg der Justizverwaltung begegnet werden."

Oder etwas weniger höflich: Mach deinen Job, Richter!

Unvoreingenommen?

Die Zeitung zitiert Roser so:

„Unvoreingenommenheit, Neutralität, Objektivität, eine professionelle Distanz, aber auch Empathie – das im Gleichgewicht zu halten, ist schon anspruchsvoll.“

Als damaliger Bevollmächtigter kann ich ausschließen, dass Unvoreingenommenheit, Neutralität, Objektivität oder gar Empathie vorlagen bei Ruth Roser.

Zeugen "der Anklage" wurden kurzfristig angekündigt, Sektenberater wie Sabine Riede damals von Sekten-Info NRW durften Kontakt halten, ohne wissenschaftlich fundierte Fachkunde in diesen Fällen zu haben, illegale Beweismittel dominierten das Verfahren - und entlastende Beweise wurden erst durch die obige Kritik des Oberlandesgerichts erhoben. Herrn Dr. Franz Gürtler bin ich für seine Unvoreingenommenheit, Neutralität, Objektivität, professionelle Distanz und Empathie ewig dankbar - auch wenn er nicht immer so entschied wie ich wollte. Das ist eine Fachkoryphäe, die sich Mühe gegeben hat - anders als das Amtsgericht Nördlingen, das sich z.B. weigerte die Zwölf Stämme Expertin Susan Palmer anzuhören - anders als das freiwillig ermittelnde und der Amtsermittlungspflicht nachkommende Amtsgericht Ansbach durch Richter Krüger.

Äquivalent zu Helmut Beyschlag

Aber auch über Helmut Beyschlag hatte die Augsburger Allgemeine vor einiger Zeit nur gute Worte über wie

"Ich möchte einen Staat, in dem jeder nach seiner Façon leben kann. Das wünsche ich mir vor allem für meine Kinder und meine Enkel." - Helmut Beyschlag

Kann man so sagen - in Kenntnis, dass man einen Glauben, eine Lebensweise aus Deutschland vertrieben hat. Dass jeder seine Biographie selber schreiben möchte, verstehe ich. Dass man aber die Schattenseiten seinerselbst verkennt, ist bedauerlich.

Fazit: Es braucht eine Kultur der kritischen Distanz

Der Abschied von Ruth Roser mag intern als harmonischer Übergang gefeiert werden. Für eine Organisation wie FOREF, die sich dem Schutz von Religionsfreiheit und Menschenrechten verschrieben hat, zeigt dieser Fall jedoch einmal mehr: Die deutsche Justiz und die sie begleitenden Lokalmedien neigen zu einer unkritischen Selbstbestätigung, sobald es um staatliche Eingriffe in unkonventionelle Lebensentwürfe geht.

Kinderschutz ist elementar. Er darf jedoch nicht als Pauschalrechtfertigung dienen, um rechtsstaatliche Standards aufzuweichen, Minderheiten pauschal zu verurteilen oder die verfassungsmäßig geschützte Familie ohne tiefgreifende, selbstkritische Abwägung zu zerschlagen. Eine differenzierte Justizberichterstattung sollte genau diese schmerzhaften Debatten führen, anstatt sich in nostalgischer Lobhudelei zu verlieren. Und dazu gehört, dass man Argumente von allen Seiten benennt, also auch negative, wenn man sich loben lässt...


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Michael Langhans

Michael Langhans

Executive Director FOREF Deutschland, Volljurist, Familienrechtsexperte und Menschenrechtsaktivist.

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