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Offener Brief an NTV, RTL, Landesmedienanstalt und andere (zum mitzeichnen!)

Offener Brief an NTV, RTL, Landesmedienanstalt und andere (zum mitzeichnen!)
Veröffentlicht:

Solidarität mit neuen religiösen Bewegungen wie der Familienföderation für Weltfrieden und Vereinigung (Deutschland), den Zeugen Jehovas und anderen

Betreff: Einseitige und stigmatisierende Darstellung religiöser Minderheiten an ihrem “Sektenschwerpunkt vom 13.07.2026, insbesondere der Sendung „Die gefährlichsten Kulte der Welt“ aus der Sensationsserie “Große Gefahren” (13. Juli 2026 22:05 Uhr), “Die Zeugen Jehovas – Gott, Geld und Gehorsam” (20:15 Uhr), “Scientology – Die dunklen Geheimnisse der Sekte” (21:05 Uhr) und “Die Mennoniten - Eine geheimnisvolle Glaubensgemeinschaft” (23:30 Uhr)
https://plus.rtl.de/grosse-gefahren-p_8887/video/die-gefahrlichsten-kulte-der-welt-c_1420279
https://plus.rtl.de/die-zeugen-jehovas-gott-geld-und-gehorsam-p_867/video/die-zeugen-jehovas-gott-geld-und-gehorsam-c_780
https://plus.rtl.de/scientology-die-dunklen-geheimnisse-der-sekte-p_1034

Unten finden Sie eine Ausfertigung des offenen Briefes zum ausdrucken, unterschreiben, unterschreiben lassen und versenden - oder sie leiten eine digitale Kopie an langhans@foref.info weiter, wir reichen dann gesammelt ein!

Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrter Herr Whigham, Herr Gradl, Frau Leschek, Herr Fischer, Frau Kloke,

wir wenden uns als Vertreter religiöser Minderheiten und als Bürger, die sich für Religionsfreiheit, Menschenrechte und gesellschaftlichen Zusammenhalt einsetzen, an Sie.


Konkret sind wir Freunde, Mitglieder und Verteidiger der Religionsfreiheit, die im Namen der Familienföderation für Weltfrieden und Vereinigung (ehemals Vereinigungskirche) sowie in ausdrücklicher Solidarität mit den Zeugen Jehovas, Scientology und der weiteren betroffenen, nicht destruktiven Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften, die in der öffentlichen Debatte immer wieder pauschal als „Sekten“ diffamiert werden, uns an sie wenden.


Am 13. Juli ab 20:15 2026 hat NTV verschiedene Dokumentationen aus der Konserve abgespielt.

War das ein Zufall, dass diese im Anschluss an die Pressekampagne insbesondere des Spiegels und des MDR gegen die Zeugen Jehovas im Zusammenhang mit dem vom Deutschen Bundestag initiierten Mahnmal und dessen Übergabe an die Öffentlichkeit ausgestrahlt wurden?


Ab 22:05 Uhr sendeten Sie „Die gefährlichsten Kulte der Welt“ aus der Sensationsserie “Große Gefahren”.
Darin werden zehn Gruppen als „die gefährlichsten Sekten der Welt“ vorgestellt – beginnend mit der Vereinigungskirche unter Sun Myung Moon und endend mit dem „Peoples Temple (Jonestown)“.


Die Sendung verwendet eine stark dramatisierende, auf Schock und Angstmache ausgerichtete Darstellungsweise und vermengt unterschiedlichste Aspekte, die nicht zusammengehören. Hugo Stamm, alles andere als ein Verteidiger der Religionsfreiheit, schreibt hierzu in seinem polemischen Blog:

«Welches ist die gefährlichste Sekte?», wollen viele Journalistinnen und Journalisten wissen. Es ist schon beinahe eine Standardfrage. Manche wünschen sich gar ein Ranking. Dabei frage ich mich jeweils, wie gut sich meine Kolleginnen und Kollegen auf das Interview vorbereitet haben. Auch ohne vertiefte Erkenntnisse müsste ihnen klar geworden sein, dass es mehrere Bewertungskriterien gibt, die sich nicht gegeneinander abwägen lassen.

Und damit hat er – ausnahmsweise - recht.
Aber betrachten wir Ihren Beitrag:
Bereits in der Einleitung heißt es wörtlich:

„Im Alltag lauern überall um uns herum ungeahnte Gefahren. Auf Flughäfen, auf Straßen, in der Eisenbahn oder auch in unserem Beruf. Die Welt von heute ist eigentlich sicherer als je zuvor. Dennoch kann eine zunächst harmlose Situation innerhalb von Sekundenbruchteilen in einer Katastrophe enden. Wir beleuchten
die gefährlichsten und extremsten Situationen der Welt. Von berüchtigten Sektenführern und Verbrechern zu beängstigenden Achterbahnen und Polizeieinsätzen.“

Dass man hier Naturphänomene und Unfälle einer sensationsgierigen Serie mit Religionen in eine Reihe stellt, ist bereits erstaunlich. Die Vereinigungskirche wird dann als „Sekte Nummer 10 unserer Liste“ eingestuft. Es wird behauptet:

„Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts darf die Sekte in Deutschlandals kriminelle Vereinigung bezeichnet werden.“

Daran ist so ziemlich alles falsch, was man recherchieren könnte. Entschieden hat der BGH (VI ZR 116/82), und der hat aus formellen Gründen verworfen.

Es gehört ohnehin zum Allgemeinwissen, dass bei Unterlassungsklagen das Bundesverfassungsgericht nichts erlaubt, sondern prüft ob eine konkrete Aussage in einem Urteil bestraft/untersagt werden kann, weil sie mit der Verfassung d’accord geht oder, wenn dem nicht so ist, dass dies untersagt und bestraft werden kann – wobei es auf den konkreten Kontext ankommt.

Das wusste auch die Bundesregierung, die hierzu auf eine kleine Anfrage (mit kleinem Backgroundwissen) Stellung nahm:

Der Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 1. Februar 1983 — IV ZR 116/82 — (veröffentlicht in NJW 1983, S. 2572) verwirft aus formellen Gründen die Revision der Vereinigungskirche. e. V. (sogenannte Mun-Sekte) gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main als unzulässig. Aus dieser Entscheidung lassen sich nach Auffassung der Bundesregierung keine unmittelbaren Folgerungen ziehen.

Aber auch das OLG Frankfurt kam zu der Auffassung, dass niemand je von einer kriminellen Vereinigung gesprochen hatte und dies daher nicht zu entscheiden war. Wie kann es sein, dass der Beitrag etwas anderes erfindet als die Gerichte?
Weiter wird im Beitrag behauptet:

„Die Vereinigungskirche sorgt bis heute für zerrüttete Familien und treibt ihre Mitglieder in den finanziellen Ruin.“

Was genau konkret damit gemeint ist, bleibt unbenannt.

Besonders problematisch ist die emotionale Aufladung durch wiederholte Formulierungen, die thematisch nicht zur Vereinigungskirche gehören, wie:

„Diese Kinder hat David Koresh töten lassen.“

Diese und ähnliche dramatische Aussagen (etwa zu Massenselbstmorden, Bioterror oder Giftgasanschlägen) werden ohne angemessene Differenzierung präsentiert.
Die Sendung vermischt Gruppen mit völlig unterschiedlichem tatsächlichem Gefährdungspotenzial in einer einzigen Liste und mit derselben reißerischen Bild- und Sprachwelt.

Unser zentraler Kritikpunkt ist die fehlende journalistische Differenzierung und die daraus resultierende Stigmatisierung. Gegenmeinungen finden in dieser Art von Presse ohnehin keinen Eingang. Die von Eileen Barker gerade an den „Moonies“ beispielhaft geprägte richtige Vorgehensweise bei der Einordnung von Glaubensgemeinschaften findet keine Anwendung.

Einige der genannten Gruppen (Aum Shinrikyo, Jonestown, Manson Family, Orden des Sonnentempels, Heaven’s Gate, Shakahola, NXIVM, Rajneesh in Oregon, Waco) haben tatsächlich schwere Straftaten bis hin zu Massenmord, Bioterrorismus und Massenselbstmord begangen und würden zu Recht als destruktive Gemeinschaften bezeichnet, die sich den Begriff „Sekte“ wohl verdient haben. Liest man das OLG Frankfurt genau, wendet es sich explizit gegen einen Vergleich der Vereinigungskirche mit diesen Terrororganisationen.

Die Vereinigungskirche wird für intensive Missionierung, sogenannte Segnungszeremonien, hohe finanzielle Erwartungen an Mitglieder und historische Kontroversen kritisiert, ohne dass ein aktueller Bezug stattfindet.

Es gibt gerichtliche Auseinandersetzungen und Vorwürfe – jedoch keine Geschichte von Gewaltverbrechen oder Massentötungen im auch nur annähernd vergleichbaren Ausmaß.

Viele Mitglieder führen ein normales Familienleben und engagieren sich für Friedens- und Familienwerte. Nicht zuletzt deswegen hat der renommierte Politiker Dr. Ján Figel` die Ehefrau des Gründers, Hak ja Han, für den Friedensnobelpreis vorgeschlagen. Weil er sieht und weiß – unabhängig von angeblichen Verfehlungen – welches Lebenswerk und welchen Mehrwert diese Glaubensgemeinschaft für unseren Planeten bietet.

Indem aber all diese Gruppen in einer einzigen Liste „der gefährlichsten Sekten“ präsentiert und mit derselben dramatischen Bildsprache versehen werden, entsteht eine irreführende und gefährliche Gleichsetzung. Dies ist kein Beitrag zur Aufklärung, sondern klassische Angstmache durch Assoziation.

Die realen Folgen solcher Berichterstattung sind bekannt und dokumentiert:

Ein besonders eklatantes Beispiel aus der jüngeren deutschen Geschichte verdeutlicht, wohin solche Stigmatisierung führen kann:

Im Jahr 1995 löste anti-sektengetriebene Agitation ein Schengen-Einreiseverbot gegen Reverend und Frau Moon aus. Es dauerte zwölf Jahre, bis das Oberverwaltungsgericht Koblenz im Jahr 2007 nach deutlicher Kritik des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 24. Oktober 2006 - 2 BvR 1908/03 dieses Verbot als Verstoß gegen die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit aufhob. Argument: Der Staat darf sich nicht in innerreligiöse Belange einmischen und eigene Wertungen vornehmen:

Für die Beantwortung der Frage, welche Bedeutung der persönlichen Begegnung der Mitglieder einer Religionsgemeinschaft mit ihrem Gründer und geistlichem Oberhaupt zukommt, kann, von offensichtlich außerreligiösen Begegnungszusammenhängen abgesehen, nur das Selbstverständnis der jeweiligen Religionsgemeinschaft maßgebend sein. Insoweit sind durch Art. 4 Abs. 1 und 2 GG geschützte Kernfragen der Pflege und Förderung des Glaubens und Bekenntnisses angesprochen, die "mangels Einsicht und geeigneter Kriterien" (BVerfGE 102, 370 <394>) der Beurteilung durch staatliche Stellen grundsätzlich entzogen sind. Auch wenn bei Betrachtung von außen ein Zusammenhang mit der Religionsausübung nicht zwingend erscheint, ist es dem Staat verwehrt, eigene Bewertungen und Gewichtungen diesbezüglicher Vorgänge an die Stelle derjenigen der Religionsgemeinschaft zu setzen.

Das damit verbundene Leid, die öffentliche Demütigung und das anhaltende Stigma wurden von den damaligen Akteuren und den Medien jedoch nie zur Kenntnis genommen oder wiedergutgemacht. Statt aus dieser Geschichte zu lernen, öffnet die aktuelle NTV-Sendung neue Wunden. Dass bereits damals keine Hinweise vorlagen, stellt das BverfG explizit fest:

Angesichts der zentralen Stellung des Religionsstifters für jede auf eine solche Person ausgerichtete Religion hätte es besonderer, hier nicht festgestellter Hinweise (…) bedurft, um eine davon abweichende Einschätzung zu rechtfertigen.

Solche Sendungen tragen maßgeblich dazu bei, Vorurteile zu verstärken und Diskriminierung zu legitimieren – oft unter dem gut gemeinten, aber falsch angewandten Deckmantel des „Schutzes vor gefährlichen Sekten“.

Wir fordern Sie daher auf:

  1. Eine öffentliche Klarstellung, dass die pauschale Einordnung der Vereinigungskirche und vergleichbarer religiöser Minderheiten in eine Reihe mit terroristischen oder mörderischen Gruppen irreführend ist und dass pauschale Behauptungen (z. B. zum Bundesverfassungsgericht) einer sorgfältigen Quellenprüfung und rechtlich akkuraten Einordnung bedürfen.
  2. Die Einladung von Vertretern der betroffenen Gemeinschaften zu einem fairen und ausgewogenen Dialog oder einer Gegendarstellung.
  3. Eine redaktionelle Reflexion und künftig höhere Sorgfalt bei Themen religiöser Minderheiten: Konsultation unabhängiger Religionswissenschaftler (anstelle ausschließlich anti-kult orientierter Stimmen) oder Menschenrechtsexperten, Berücksichtigung der positiven Aspekte und der verfassungsrechtlichen Dimension von Religionsfreiheit sowie der historischen Fehlentwicklungen wie des 1995–2007 Einreiseverbots.
  4. Die Vermeidung reiner Schock- und Angstformate, die gesellschaftlichen Schaden anrichten, ohne der Komplexität des Themas gerecht zu werden.
  5. Hinweise auf aktuelle Entwicklungen, wie sie jeder Religion immanent sind.

Wir sind überzeugt, dass eine verantwortungsvolle Presse ein wesentlicher Garant für eine offene und tolerante Gesellschaft ist. Dazu gehört auch, religiöse Minderheiten nicht durch undifferenzierte Darstellungen zu marginalisieren.

Ähnliches gilt für die weiteren angesprochenen Glaubensgemeinschaften, die Zeugen Jehovas, bei denen letztlich ausschließlich das Missbrauchsthema dominiert hat, und Scientology, bei denen auch von einigen Aussteigern auf alle geschlossen wird und man sich letztlich mit dem „Erfolg“ der Anonymous-Kampagne brüstet.

Wir bitten um eine schriftliche Stellungnahme innerhalb von 14 Tagen und stehen für ein konstruktives Gespräch jederzeit gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Michael Langhans, Executive Director
FOREF Deutschland und Volljurist

Dieser offene Brief wird parallel an obige Empfänger sowie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, den Bundestagsausschuss für Menschenrechte, den Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit sowie für sowie ausgewählte Medien zur Kenntnisnahme übermittelt und auf FOREF.info veröffentlicht.

Michael Langhans

Michael Langhans

Executive Director FOREF Deutschland, Volljurist, Familienrechtsexperte und Menschenrechtsaktivist.

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