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FOREF kritisiert ablehnende Berufungsentscheidung zur Untersuchungshaft von Lee Man-hee

FOREF kritisiert ablehnende Berufungsentscheidung zur Untersuchungshaft von Lee Man-hee
Symbolbild
Veröffentlicht:

nach Mitteilungen der deutschen Shincheonji-Gemeinden

Mit einer aktuellen Instagram-Story hat die Frankfurter Shincheonji-Gemeinde eine Berufungsentscheidung vom 28.06.26, einen Antrag auf Überprüfung einer Untersuchungshaft abzulehnen, die gegen Lee Man-hee, den Gründer und Vorsitzenden der Shincheonji-Kirche Jesu gerichtet ist, kritisiert.

Quelle Instagram

Dieser soll den Gerichten zufolge inhaftiert bleiben, bis das Hauptverfahren beginnt.

Shincheonji hingegen verneint nach eigener Rechtsauffassung Fluchtgefahr und Verdunklungsgefahr.

Quelle Instagram

Dies entspricht auch meiner rechtlichen Einschätzung. Der Vorwurf einer Beweisvereitelung liegt fern, wenn Anklagereife vorliegt. Dann sind alle relevanten Aspekte ermittelt und weitere "Verdunklung" ist ausgeschlossen:

Im vorliegenden Fall hatte der Angeklagte in der Hauptverhandlung ein umfassendes Geständnis abgelegt, das durch eine detaillierte Beweisaufnahme untermauert wurde. Die Kammer sah den Sachverhalt als vollständig aufgeklärt an. Eine erneute Beweisaufnahme im Revisionsverfahren würde daher voraussichtlich keine neuen Erkenntnisse bringen, sodass die Gefahr einer Beeinflussung ausgeschlossen wurde.

OLG Brandenburg bei Ausermittlung und Geständnis, 1 Ws 1/25

Oder das OLG Köln:

„Verdunkelungsgefahr gemäß § 112 Abs. 2 Nr. 3 StPO besteht, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen das Verhalten des Beschuldigten bzw. Angeklagten den dringenden Verdacht begründet, er werde eine der in Abs. 2 Nr. 3 lit. a) bis c) umschriebenen, auf Beweisvereitelung abzielenden, Handlungen vornehmen, und wenn deshalb die Gefahr droht, dass die Ermittlung der Wahrheit erschwert werde […] Das Verhalten des Beschuldigten muss dabei jedoch prozessordnungswidrig und anstößig sein“

OLG Köln,  2 Ws 341/17

Denn dann ist die dringende Gefahr einer Veränderung von Beweismitteln nicht mehr möglich und gegeben (vgl. hier). Die Wahrheit ist ja dann schon ermittelt.

Natürlich kenne ich die explizite Rechtslage in Südkorea und den dortigen Verfahrensstand nicht, die bisherigen Informationen deuten aber deutlich darauf hin, dass ausermittelt ist, zumal bei solchen "Papierstraftaten" ohnehin ein dringender Tatverdacht nur vorliegen kann, wenn harte Beweise vorliegen, da nur dann dieser als weitere Haftvoraussetzung besteht, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Verurteilung zu erwarten wäre. Dies ist ohne Aussagen von Zeugen oder Belegen undenkbar. Meinem Kenntnisstand sind über 200 Zeugen befragt und diverse Durchsuchungen erfolgt, somit viele Dokumente ausgewertet. Verdunklung scheint damit unmöglich, allenfalls Zeugenbeeinflussung, wofür es aber ebenfalls Belege geben müsste, dass dies erfolgt ist.

Das geht nur, wenn man sehr viele Beweismittel hat, die sicher bestehen.

Eine kurze Gemini-KI Recherche kommt zu folgendem Ergebnis:

1. Die gesetzlichen Haftgründe (Art. 70 Abs. 1 CPA)
Ein Richter darf eine Untersuchungshaft anordnen, wenn ein hinreichender Verdacht besteht, dass der Beschuldigte eine Straftat begangen hat, und einer der folgenden drei Punkte vorliegt:
Kein fester Wohnsitz (The suspect has no fixed residence)
Fluchtgefahr oder der begründete Verdacht, dass sich der Beschuldigte dem Verfahren entziehen wird (Risk of flight)
Verdunkelungsgefahr bzw. die begründete Annahme, dass Beweismittel vernichtet, verändert oder Zeugen beeinflusst werden könnten (Risk of evidence tampering / destruction)
2. Ergänzende Abwägungsfaktoren (Art. 70 Abs. 2 CPA)
Bei der Prüfung, ob die Untersuchungshaft notwendig und verhältnismäßig ist, zieht das Gericht seit einer Gesetzesreform zwingend weitere Faktoren heran:
Die Schwere der Tat (Gravity of the offense)
Die Wiederholungsgefahr (Danger of reoffending)
Die potenzielle Gefährdung von Opfern oder wichtigen Zeugen (Danger to victims or witnesses)

Für oben heißt dies, dass wohl ähnliches geltend dürfte wie in Deutschland.

Eine Fluchtgefahr in diesem Alter dürfte auch kaum anzunehmen sein. Gesundheitliche Gründe scheinen nicht erwogen zu werden.

Dass Shincheonji die Unabhängigkeit der Justiz und des Verfahrens respektiert, ehrt diese Glaubensgemeinschaft.

"Die Shincheonji-Kirche Jesu bedauert zutiefst die Entscheidung des Gerichts vom 28., den Antrag auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Inhaftierung von Vorsitzendem Lee Man-hee abzulehnen. Dieser Antrag war mit der Begründung gestellt worden, dass weder die Gefahr einer Beweisvernichtung noch einer Flucht bestehe und der Vorsitzende bereits ein hohes Alter (95 Jahre) erreicht habe.

Es ist äußerst bedauerlich, die Inhaftierung aufrechtzuerhalten, obwohl sämtliche relevanten Unterlagen bereits durch umfangreiche Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen sichergestellt wurden und somit jegliches Risiko einer Beweisvernichtung oder Flucht ausgeschlossen ist.

Insbesondere stellt die Durchführung von Ermittlungen gegen eine 95-jährige Person während der Haft eine harte Maßnahme dar, die sein Leben und seine Gesundheit gefährdet und sein verfassungsmäßiges Recht auf Verteidigung schwerwiegend beeinträchtigt.

Da der Haftstatus keine Aussage über Schuld oder Unschuld trifft, beabsichtigt die Kirche, die tatsächlichen Sachverhalte im weiteren Verlauf des Gerichtsverfahrens eindeutig darzulegen.

Wir bitten die Pressevertreter höflich, von Spekulationen abzusehen – unter Wahrung der Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Urteil – und stattdessen objektiv und auf der Grundlage von Fakten zu berichten.

29. Juni 2026
Shincheonji-Kirche Jesu, der Tempel des Zeltes des Zeugnisses"

Quelle

Ich selber sehe das Vorgehen der Justiz kritischer, wie in vielen "Sektenverfahren", überbordernd, maßlos, einschneidend und vorverurteilend - wie es die weitere Referenz Massimo Introvigne ebenfalls sieht (Pressemitteilung Shincheonji Essen).

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Michael Langhans

Michael Langhans

Executive Director FOREF Deutschland, Volljurist, Familienrechtsexperte und Menschenrechtsaktivist.

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