Das Schächten ohne Betäubung ist in der Schweiz seit über einem Jahrhundert verboten. Über Sonderbewilligungen gelangt jedoch weiterhin Halal- und Koscher-Fleisch aus dem Ausland auf den heimischen Markt. Ein Vorstoss aus den Reihen der SVP will diese Ausnahmeregelung nun auf den Prüfstand stellen – und entfacht damit eine Grundsatzdiskussion.
In der Schweizer Gesetzgebung nimmt der Tierschutz einen hohen Stellenwert ein. Bereits seit 1893 ist das Schächten – das Schlachten von Nutztieren durch Kehlstrich ohne vorherige Betäubung – im Inland verboten. Dennoch konsumieren jüdische und muslimische Gemeinschaften in der Schweiz Fleisch, das nach ihren jeweiligen religiösen Riten im Ausland geschlachtet wurde. Möglich macht dies eine gesetzliche Ausnahmeregelung, die den Import von koscherem und halal-zertifiziertem Fleisch unter Auflagen erlaubt.
Diese Praxis gerät nun erneut unter politischen Druck. Die Zürcher SVP-Nationalrätin Nina Fehr Düsel hat einen parlamentarischen Vorstoss (Motion) eingereicht, mit dem sie den Bundesrat beauftragen will, die geltende Import-Ausnahme für geschächtetes Fleisch zu überprüfen und gegebenenfalls aufzuheben.
Argumente der Befürworter eines Importverbots
Unterstützer der Initiative verweisen in erster Linie auf das ethische Prinzip des Tierschutzes. Aus Sicht von Tierschutzorganisationen stellt das Schlachten ohne Betäubung einen erheblichen Leidensprozess für das Tier dar. Kritiker argumentieren, dass das inländische Schächtverbot untergraben werde, wenn entsprechende Produkte schlicht aus dem Ausland importiert werden könnten.
Darüber hinaus wird vorgebracht, dass Rechtsvorschriften im Bereich des Tierwohls konsequent angewendet werden sollten. Wenn eine Praxis im Inland aus ethischen Gründen verboten sei, müsse dies logischerweise auch für den Import gelten, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und hohe ethische Standards lückenlos durchzusetzen.
Argumente der Religionsgemeinschaften und Verteidiger der Ausnahme
Auf der anderen Seite betonen Vertreter jüdischer und muslimischer Organisationen die fundamentale Bedeutung der Einfuhrrechte für die Ausübung ihrer Religion. Da die Speisevorschriften (Kaschrut im Judentum, Halal-Regeln im Islam) den Verzehr von Fleisch nicht-betäubter Tiere vorschreiben bzw. traditionell vorsehen, wäre ein vollständiges Importverbot ein empfindlicher Einschnitt in die Verfassungsgarantie der Religionsfreiheit.
Jüdische Gemeinschaften: Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) wies in vergangenen Debatten darauf hin, dass ein Importstopp für koscheres Fleisch jüdisches Leben in der Schweiz massiv erschweren würde, da im Inland keine Alternativen zur Verfügung stehen.
Muslimische Gemeinschaften: Innerhalb der islamischen Verbände ist das Bild teils differenzierter. Während einige Strömungen eine vorherige Kurzzeitbetäubung (Elektrobetäubung) vor dem Schnitt akzeptieren, halten andere an der traditionellen Schlachtung fest. Dennoch sehen auch viele muslimische Vertreter in einer Verschärfung der Regeln eine Einschränkung der religiösen Pluralität.
Völkerrecht und rechtliche Hürden
Neben der ethischen und religiösen Dimension wirft die Initiative auch völkerrechtliche Fragen auf. Experten verweisen auf internationale Handelsabkommen und die Regeln der Welthandelsorganisation (WTO). Ein einseitiges Importverbot müsste juristisch wasserdicht begründet werden. Zwar erlaubt das WTO-Recht Ausnahmen zum Schutz der «öffentlichen Sittlichkeit» – wozu auch der Tierschutz zählen kann –, allerdings muss eine Gleichbehandlung von Handelspartnern gewahrt bleiben.
Fazit und Ausblick
Der Vorstoss von Nina Fehr Düsel bringt eine altbekannte, aber nach wie vor hochemotionale Abwägung zurück auf die politische Agenda des Bundeshauses: Wie gewichtet die Gesellschaft den lückenlosen Tierschutz gegenüber dem verfassungsmässigen Recht auf freie Religionsausübung?
Der Bundesrat wird sich nun formell zu der Motion äussern müssen, bevor das Geschäft in den eidgenössischen Räten debattiert wird. Die bevorstehenden Beratungen dürften zeigen, wo das Schweizer Parlament die Grenze zwischen ethischem Tierschutz und religiöser Toleranz zieht.