Ein Paukenschlag für die weltweiten Menschenrechte: Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat eine historische Entschließung zur „Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund der Religion und zum Schutz der Religions- und Glaubensfreiheit“ verabschiedet. Was auf den ersten Blick wie eine reine Formalität wirkt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als ein scharfes Werkzeug gegen den andauernden globalen Missbrauch von Religion.
Unter intensiver Mitwirkung der Nichtregierungsorganisation Humanists International wurde ein Text verabschiedet, der den Fokus radikal verschiebt: Weg vom kollektiven Institutionenschutz, hin zum Schutz des individuellen Menschen.
Die Kernbotschaft: Religion darf kein Vorwand für Diskriminierung sein
In den Plenardebatten des Europarats brachten es führende europäische Parlamentarierinnen wie Luz Martínez (Spanien) und Wanda Nowicka (Polen) auf den Punkt:
Religiöse Überzeugungen werden zunehmend instrumentalisiert, um die Rechte anderer einzuschränken.
Ob bei den Rechten von Frauen, der Gleichberechtigung von LGBTQIA+-Personen oder dem Schutz von säkularen Minderheiten – immer häufiger plädieren religiöse Hardliner für „Sonderrechte“, um universelle Menschenrechte auszuhebeln. Die neue Resolution setzt hier eine klare rote Linie. Sie fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass Religionsfreiheit niemals als Freifahrtschein für Diskriminierung oder rechtliche Ausgrenzung missbraucht werden darf.
💡 Merksatz für den Menschenrechtsschutz
Die Freiheit, eine Religion auszuüben, endet genau dort, wo sie die Grundrechte und die Würde eines anderen Menschen verletzt.
Das Missverständnis der negativen Religionsfreiheit: Warum Toleranz dazugehört
Als Forum für Religionsfreiheit (FOREF) begrüßen wir diesen Beschluss ausdrücklich. Er zwingt uns jedoch auch, die Debatte über die negative Religionsfreiheit in Deutschland und Europa neu zu kalibrieren.
Häufig wird die negative Glaubensfreiheit als ein rein defensives Recht interpretiert – als ein Schutzschild, um jegliche Konfrontation mit religiösen Symbolen im öffentlichen Raum zu unterbinden. Doch zur verfassungsmäßigen Wahrheit gehört eine zweite, ebenso wichtige Dimension: Die fundamentale Pflicht zur Toleranz, andere glauben zu lassen.
Eine wahrhaft pluralistische Gesellschaft zeichnet sich nicht durch die sterile Abwesenheit von Weltanschauungen aus, sondern durch die Fähigkeit, Differenzen auszuhalten.
Was negative Religionsfreiheit NICHT ist:
Ein Anspruch darauf, im Alltag von der Sichtbarkeit des Glaubens anderer (z. B. durch Kopftücher, Kippas, Kreuze oder Sakralbauten von Privatpersonen) verschont zu bleiben.
Was negative Religionsfreiheit IST:
Das absolute Recht, selbst keinem religiösen Zwang ausgesetzt zu sein und vom Staat weltanschaulich neutral behandelt zu werden.
Fazit: Ein Schutzrecht für Gläubige UND Säkulare
Die Resolution des Europarats ist ein wegweisendes Dokument für das 21. Jahrhundert. Sie schützt Gläubige vor Diskriminierung, zieht aber gleichzeitig den schützenden Kreis um diejenigen, die sich bewusst gegen eine Religion entscheiden.
Wahre Religionsfreiheit funktioniert nur als Symbiose: Sie garantiert das Recht auf den eigenen Glauben, verlangt aber unerbittlich die Toleranz gegenüber dem Glauben – oder Nichtglauben – des Nächsten. Europa hat hierzu in Straßburg ein unmissverständliches Fundament gegossen.