Teil 2 unserer Besprechung des Endberichts
Die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Sogenannte Sekten und Psychogruppen“ legte im Jahr 1998, also vor 28 Jahren, ihren Abschlussbericht vor. Ein zentrales Ergebnis war die Entwarnung: Von den untersuchten Gruppen gehe keine generelle Gefahr für Staat und Gesellschaft aus. Subjektiv kann ich dies nicht bestätigen, mir liegen keine aktuellen Verfahren oder Verfahren nach 1998 vor, in denen eine generelle Gefahr verneint wurde. Wir hier erleben im Kampf um die Religionsfreiheit das Gegenteil: Die alten Vorurteile leben fort, werden nunmehr statt von Behörden von Presse und Sektenberatern vertreten.
Gleichzeitig lehnte die Kommission den Begriff „Sekte“ wegen seiner pauschal abwertenden Wirkung ab und empfahl stattdessen neutralere Bezeichnungen wie „neue religiöse und ideologische Gemeinschaften“. Auch hier verzichten aus unserer Erkenntnis weder Behörden noch Presse auf den Begriff, positive Ausnahmen kann man hier nachlesen (1, 2)
Die Umsetzung ihrer konkreten politischen und rechtlichen Handlungsempfehlungen fiel über die fast 30 Jahre hinweg jedoch sehr gemischt aus.
1. Was umgesetzt wurde
Ein Großteil der umgesetzten Empfehlungen betraf die Bereiche Transparenz, Konsumentenschutz und Vernetzung – vor allem dort, wo der Staat ohne direkte Eingriffe in die Religionsfreiheit regulieren konnte.
Der „Psychomarkt“-Verbraucherschutz (Grauer Markt):
Die Kommission forderte mehr Transparenz bei gewerblichen Lebenshilfe- und Coaching-Angeboten. Dies führte zu verstärkter Aufklärung durch die Verbraucherzentralen und die Einführung von Klauseln (wie der „Scientology-Schutzerklärung“) bei öffentlichen Vergaben oder im Arbeitsrecht.
Einrichtung von Koordinierungsstellen:
Es wurde ein ständiger Bund-Länder-Gesprächskreis eingerichtet, dessen Geschäftsstelle beim Bundesverwaltungsamt angesiedelt ist. Dieser dient bis heute dem kontinuierlichen Informationsaustausch der Behörden über konfliktträchtige Gruppierungen.
Ausbau der Dokumentation und Forschung:
Die Kommission forderte eine verbesserte, sachliche Erforschung des Feldes. Universitäre Institute, die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) sowie die Landeskirchen bauten ihre Dokumentationsstellen in den Folgejahren massiv aus, um Informationsmaterialien jenseits von „Reißer-Berichten“ bereitzustellen.
Schärfung des Arbeitsrechts / gewerblicher Rechtsschutz:
Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechungen wurden dahingehend präzisiert, dass Sittenwidrigkeit oder finanzielle Ausbeutung unter dem Deckmantel von Therapieversprechen (Stichwort: Sittenwidrigkeit von Knebelverträgen in Psychogruppen) rechtlich leichter angreifbar wurden.
2. Was leider nicht umgesetzt wurde
Die weitreichendsten und strukturellen Vorschläge der Kommission scheiterten entweder am politischen Willen, an rechtlichen Bedenken bezüglich der staatlichen Neutralitätspflicht oder am Widerstand betroffener Gruppen.
Keine Bundesstiftung (Das größte Scheitern):
Die wohl prominenteste Empfehlung war die Gründung einer unabhängigen, staatsfernen Bundesstiftung zur Beratung und Information über den „Sekten- und Psychomarkt“. Betroffene sollten eine neutrale, nicht-kirchliche Anlaufstelle erhalten. Diese Stiftung wurde nie realisiert, da man sich politisch weder auf die Finanzierung noch auf die genaue verfassungsrechtliche Ausgestaltung (Gefahr der staatlichen Stigmatisierung von Religionen) einigen konnte. Auch eine Regulierung des konfessionell oder staatlich geförderten privaten Beratungsstellenbereichs ist nicht in Sicht, was eine kleinere Lösung als die Bundesstiftung wäre, aber mit derselben Tendenz.
Kein Bundesgesetz zur Förderung privater Beratungsstellen:
Die Kommission empfahl eine gesetzliche Grundlage, um private, weltanschaulich neutrale Initiativen und Aussteiger-Beratungen verlässlich staatlich zu bezuschussen. Ein solches Gesetz kam aber bis heute nicht zustande. Die Landschaft der Beratungsstellen bleibt zersplittert und wird bis heute stark von den Kirchen (Weltanschauungsbeauftragte) oder lokalen Vereinen getragen, deren Neutralität erheblich in Zweifel gezogen werden muss (hierzu bald mehr).
Keine gesetzliche Sonderregelung zum Kinderschutz in Gruppierungen:
Es gab Überlegungen, spezifische gesetzliche Hebel einzuführen, um Kinder in fundamentalistischen Gemeinschaften besser zu schützen (z. B. bei Schulverweigerung oder medizinischer Vernachlässigung). Der Gesetzgeber verzichtete jedoch auf Sondergesetze und verwies stattdessen darauf, dass die bestehenden Instrumente des Familienrechts (wie der § 1666 BGB zur Kindeswohlgefährdung) und das allgemeine Jugendhilferecht völlig ausreichen. Dem stimme ich grundsätzlich zu, zumal in solchen Verfahren bekanntermaßen das Sektennarrativ über der Gesetzessubsumtion steht.
Keine Änderung des Grundgesetzes:
Früh im Raum stehende Forderungen von Sektenkritikern, die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit (Art. 4 GG) zu beschränken oder zu präzisieren, erteilte die Kommission selbst eine Absage – entsprechend wurde hier richtigerweise nichts verändert. Allein diese Forderung bescheinigt meiner Meinung nach die verfassungsfeindliche Gesinnung von Sektenkritikern.
Zusammenfassung und Ergebnis
Während die Enquete-Kommission erfolgreich dazu beigetragen hat, die Debatte zu versachlichen und den Verbraucherschutz im Bereich kommerzieller Psychogruppen zu stärken, blieben die großen strukturellen Reformen – allen voran die unabhängige Bundesstiftung und eine gesetzlich verankerte, neutrale Beratungsinfrastruktur – auf der Strecke. Die Aufklärung und Beratung verblieb im Wesentlichen bei den Landeskirchen, den Bundesländern und zivilgesellschaftlichen Initiativen. Der Begriff "Sekte" wird zwar vorsichtiger, aber nach wie vor ungebrochen verwendet. Neutralität in der Beratung, wissenschaftlich fundiertes Vorgehen und Transparenz wie Nachprüfbarkeit sucht man vergebens.
Die Enquete-Kommission, egal wie hervorragend manche Ausarbeitungen sein mögen und wie nachvollziehbar viele Ergebnisse begründet sind, hat sich als heiße Luft ohne nennenswerte Durchschlagskraft erwiesen.
Ausgangsbericht
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