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Staatssiegel gegen Stigma: Macht der Status der „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ eine Religion immun gegen den Begriff „Sekte“?

Staatssiegel gegen Stigma: Macht der Status der „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ eine Religion immun gegen den Begriff „Sekte“?
Symbolbild, KI generiert
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Es ist ein Ritterschlag und eine Anerkennung, auch wenn eine Religion per se keine Zustimmung oder Anerkennung des Staates bei Gründung braucht.

Wenn eine Religionsgemeinschaft in Deutschland den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (Körperschaftstatus) erlangt, rückt sie rechtlich in die Nähe von Institutionen wie Universitäten oder den etablierten Landeskirchen. Sie darf Steuern erheben, genießt massive Steuervorteile und gilt offiziell als „staatlich anerkannt“.

Gleichzeitig geistert in der gesellschaftlichen Debatte oft ein ganz anderer Begriff umher: Sekte – ein Wort, das heute fast ausschließlich negativ als Warnung vor psychischer Abhängigkeit, finanziellem Missbrauch oder Isolation genutzt wird.

Da stellt sich eine spannende Frage: Kann eine Religionsgemeinschaft, die den höchsten rechtlichen Status des deutschen Staats besitzt, überhaupt eine „Sekte“ sein? Oder wird dieser Begriff durch die Verleihung des Körperschaftstatus automatisch obsolet?

Zwei Welten: Das Recht oder die Soziologie

Um das Rätsel zu lösen, müssen wir verstehen, dass Recht und Gesellschaft in völlig unterschiedlichen Sprachen sprechen.

1. Die juristische Perspektive (Körperschaftstatus)

Für das deutsche Grundgesetz (Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 WRV) ist Religion erst einmal wertneutral. Der Staat darf nicht bewerten, ob ein Glaube „wahr“ oder „gut“ ist (staatliche Neutralität). Wenn eine Gemeinschaft den Körperschaftstatus beantragt, prüft das Bundesland im Wesentlichen zwei Dinge: Rechtstreue und Dauerhaftigkeit.

Geprüft wird dabei: Bietet die Gemeinschaft die Gewähr, das geltende Recht und die Grundrechte der Bürger (wie die Menschenwürde oder die Religionsfreiheit der eigenen Mitglieder) nicht zu verletzen? Zeigt die Mitgliederzahl und Organisation, dass die Gemeinschaft keine "Eintagsfliege" ist, sondern von gewisser Dauer?

Erfüllt eine Gruppe diese Kriterien über Jahre hinweg, muss der Staat ihr den Status verleihen. Es ist ein rein formaler, rechtsstaatlicher Akt.

2. Die soziologische und psychologische Perspektive („Sekte“)

Der Begriff „Sekte“ (von lat. sequi = folgen oder secare = abschneiden) ist kein juristischer Begriff. In der modernen Umgangssprache meint man damit konfliktträchtige Gemeinschaften, die durch angebliche Merkmale auffallen (unsere Arbeit z.B. bei Go&Change belegt, dass diese Merkmale oft nicht vorliegen oder nur im Auge des Betrachters aka Aussteigers.

Die Kernfrage: Schließt das eine das andere aus?

Hierüber kann man wie bei allem im demokratischen Diskurs streiten. Ich sage: Ja, der Status der öffentlich-rechtlichen Körperschaft schließt eine destruktive Gemeinschaft und damit die Nutzung des Begriffs "Sekte" (seit der Enquete-Kommission ohnehin höchst umstritten) aus.

Der rechtliche Status macht den Begriff der „Sekte“ oder einer „negativen Gemeinschaft“ rechtlicher aber nicht - in Deutschland.

1. Hinkt das Recht der Realität hinterher?

Der Staat prüft die Kriterien zur Verleihung meist anhand von Satzungen, Finanzen und formalen Berichten. Was sich jedoch hinter verschlossenen Türen abspielt, lässt sich juristisch nur schwer erfassen, solange keine Straftaten vorliegen. Eine Gemeinschaft kann nach außen hin perfekt organisiert und rechtstreu wirken, intern aber problematische Strukturen aufweisen.

Zudem sind hier oft Aussage-gegen-Aussage Konstellationen gegeben. Wem glaubt man? Der Rechtsstaat neigt dazu, Aussteigern zu glauben, während alle anderen aus deren Sicht gern lügen. Ähnlich hält es sich mit Presse und Weltanschauungsbeauftragten.

2. Der Status kann missbraucht (und entzogen) werden

Dass der Körperschaftstatus kein ewiger Persilschein ist, zeigt der Rechtsstaat. Denn was verliehen wird, kann entzogen werden. Diskussionen enden realiter ohnehin nicht per se mit dem Körperschaftsrechtsstatus. Das prominenteste Beispiel in Deutschland sind die Zeugen Jehovas. Nach einem jahrzehntelangen Rechtsstreit wurde ihnen der Status zugesprochen, da sie die Kriterien der Rechtstreue erfüllten. Dennoch betreiben Sektenberatungsstellen, Kirchen und Aussteigerinitiativen weiterhin intensive "Aufklärung" über die Gemeinschaft, da die internen Praktiken ohne wissenschaftliche Grundlage als hochgradig problematisch eingestuft werden.

Wichtig zu wissen: Der Staat kann den Körperschaftstatus auch wieder entziehen, wenn eine Gemeinschaft nachweislich die freiheitliche demokratische Grundordnung untergräbt oder systematisch gegen Gesetze verstößt. Der Status schützt also nicht vor staatlicher Beobachtung.
  1. Das österreichische Gesetz zur Bundessektenstelle

Dort gibt es ein Gesetz, das die Beratung zu "Sekten" regelt - das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Dokumentations- und Informationsstelle für Sektenfragen (Bundesstelle für Sektenfragen).

Dessen §1 lautet:

§ 1 Bundesgesetz über die Einrichtung einer Dokumentations- und Informationsstelle für Sektenfragen (Bundesstelle für Sektenfragen)

(1) Zweck dieses Bundesgesetzes ist die Einrichtung einer Stelle, deren Aufgabe es ist, Gefährdungen, die von Sekten oder von sektenähnlichen Aktivitäten ausgehen können, zu dokumentieren und darüber zu informieren.

(2) Auf gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften und ihre Einrichtungen findet dieses Bundesgesetz keine Anwendung

Auf anerkannte Gemeinschaften findet dort das Gesetz keine Anwendung.

Auf gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften und ihre Einrichtungen findet dieses Bundesgesetz über die Einrichtung einer Dokumentations- und Informationsstelle für Sektenfragen (Bundesstelle für Sektenfragen) keine Anwendung#

Inhaltlich würde ich mir seit dem Bericht der Enquete Kommission wünschen, dass man das so auch in Deutschland handhabt, wenn man nicht grundsätzlich den Begriff "Sekte" vermeidet.

Ein Status ist kein moralisches Gütesiegel

Der Begriff „Sekte“ wird durch den Körperschaftstatus rechtlich in Deutschland nicht obsolet, wird aber durch die wissenschaftlich akkuraten Empfehlungen der Enquete-Kommission ohnehin in Frage gestellt. Damit sollte er in Deutschland nur auf problematische Gemeinschaften verwendet werden und nur, wenn es konkret um diese problematischen Praktiken geht. Insoweit schließt aber der Körperschaftsstatus erhebliche problematische Praktiken aus.

Kampagnenjournalismus sollte hier nicht die Macht haben, rechtliche Prozesse zu unterlaufen und sich anstelle des Staates zum Richter aufzuschwingen. Pressefreiheit kontrolliert den Rechtsstaat, sie ersetzt ihn nicht.

Ein staatlicher Stempel schützt eine Religion vor Diskriminierung durch Behörden und Menschen. Er schützt sie nicht vor der berechtigten gesellschaftlichen Kritik, wobei die Betonung auf berechtigt = begründet liegen muss. Wenn gemeinschaftliche Strukturen Menschen psychisch schaden, ist jedermann berechtigt und verpflichtet, hinzusehen, auch FOREF. Doch sollte das nicht darüber hinwegtäuschen, dass prüfen und ausgewogenes Berichten niemals durch stigmatisierendes Berichten ersetzt werden kann. Rechtliche Anerkennung und destruktives Verhalten können im schlimmsten Fall nebeneinander existieren.

Solange der Rechtsstaat aber einen solchen Status nicht aufhebt, schließt aus den obigen Argumenten der Körperschaftsstatus die Verwendung des Begriffs Sekte aus und wäre bloße Hassrede.

Michael Langhans

Michael Langhans

Executive Director FOREF Deutschland, Volljurist, Familienrechtsexperte und Menschenrechtsaktivist.

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