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Gefährliche Schieflage im Staatsverständnis: Wie die Grünen die Religionsfreiheit unter Extremismus-Verdacht stellen

Gefährliche Schieflage im Staatsverständnis: Wie die Grünen die Religionsfreiheit unter Extremismus-Verdacht stellen
KI Symbolbild (Grok.com) einer fiktiven grünen Abgeordneten

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland lässt in seinem Artikel 4 keinen Raum für Unklarheiten: Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Das Recht auf ungestörte Religionsausübung wird vom Staat bedingungslos gewährleistet. Dieses fundamentale Freiheitsrecht schützt explizit nicht nur den liberalen, zeitgeistigen und mehrheitlich konsensfähigen Glauben, sondern gerade auch unbequeme, traditionelle und konservative religiöse Minderheiten.

Ein Blick auf die jüngste Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BT-Drucksache 21/6166) zum Thema „Mögliche Verbindungen zwischen christlichem Fundamentalismus und Rechtsextremismus in Deutschland“ offenbart jedoch eine zutiefst besorgniserregende Tendenz. Hier wird das scharfe Schwert des parlamentarischen Fragerechts einseitig genutzt, um religiöse Überzeugungen abseits des politisch-korrekten Mainstreams pauschal mit Verfassungsfeindlichkeit zu assoziieren. Dies stellt einen tiefen, strukturellen Eingriff in die religiöse Freiheit und die weltanschauliche Neutralität des Staates dar.

Dabei hätte man berechtigte Fragen und Verbindungen durchaus Religionsneutral und Rechts wie Links betrachtend stellen können oder gar müssen.

Der Generalverdacht als politisches Instrument

Niemand bestreitet, dass der links- und rechtsextremistische Missbrauch von Religion – gleich welcher Couleur – hinterfragt werden muss, sobald reale Anhaltspunkte für eine aggressive Bekämpfung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung vorliegen.

Die Anfrage der Grünen geht jedoch weit darüber hinaus. Indem theologische Kernpositionen zu Ehe, Familie und Biologie kurzerhand als „antifeministisch“ oder „queerfeindlich“ gelabelt werden, geraten friedliche freikirchliche Gemeinschaften und gläubige Einzelpersonen unter einen staatlich inszenierten Generalverdacht. Die beinahe glaubensähnlichen Mantren der Grünen, die man aufgrund der Weltanschauungs- und Religionsfreiheit hinnehmen muss, werden dabei verdreht und die Religionsfreiheit pervertiert.

Wer traditionelle religiöse Dogmen vertritt, ist nicht automatisch ein Feind der Demokratie. Dasselbe gilt ja auch nicht für den, der das Gegenteil traditioneller religiöser Dogmen vertritt. Beide Seiten haben ihre verfassungsrechtliche Position, und daran sollte man nichts ändern.

Die Unterstellung, eine konservative Theologie führe quasi zwangsläufig in den Rechtsextremismus oder begünstige gar Gewalttaten, dient offensichtlich dazu, unliebsame weltanschauliche Positionen im öffentlichen Diskurs zu stigmatisieren und zu marginalisieren.

Besonders schwer wiegt dabei die eklatante Selektivität der Fragesteller. Wenn es der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN tatsächlich um den Schutz unserer Verfassungsordnung vor ideologischer Unterwanderung ginge, müsste dieselbe Akribie und derselbe detektivische Eifer auch auf andere (eigene?) Milieus angewendet werden.

Wo bleiben die Kleinen Anfragen der Grünen zu den ideologischen Verflechtungen im links-grünnahen Spektrum? Warum wird nicht mit gleicher Intensität nach den dogmatischen, quasi-religiösen Zügen und Radikalisierungsprozessen innerhalb militanter Klimaschutzgruppierungen oder öko-radikaler Netzwerke gefragt? Auch dort lassen sich feste Dogmen, endzeitliche Apokalyptik, die kategorische Ablehnung staatlicher Institutionen und die offene Sympathie für Rechtsbrüche bis hin zur Sachbeschädigung und Sabotage beobachten (wir berichteten erst gestern).

Wenn dieselben bohrenden Fragen zu Finanzströmen, digitaler Mobilisierung und ideologischen Schnittmengen zur extremistischen Gewalt nicht auch gegenüber dem linken und ökologischen Radikalismus gestellt werden, drängt sich ein bitterer Verdacht auf: Die Religionsfreiheit wird hier selektiv als Waffe im politischen Kulturkampf eingesetzt.

Für ein unteilbares Verständnis der Religionsfreiheit

Das selektive Vorgehen der Grünen beschädigt das Vertrauen in ihr Verständnis der Religionsfreiheit nachhaltig. Es erweckt den Eindruck, dass Grundrechte für diese Partei nur solange schützenswert sind, wie sie den eigenen politischen und ideologischen Zielen nicht im Wege stehen. Eine Religionsfreiheit, die nur für staatskonforme oder progressiv ausgerichtete Gemeinschaften gilt, verdient ihren Namen nicht.

Als Forum für Religionsfreiheit (FOREF) fordern wir eine strikte Rückkehr zur weltanschaulichen Neutralität des Staates und der Politik. Anfragen, Sicherheitsbehörden und Medien dürfen nicht zum verlängerten Arm einseitiger und nicht mehrheitsfähiger politischer Erziehungsabsichten instrumentalisiert werden.

Die Stigmatisierung religiöser Minderheiten (denen aber mehr Menschen angehören, als den Grünen) unter dem Deckmantel der Extremismusprävention muss ein Ende haben oder neutral in jede Richtung geführt werden. Die Religionsfreiheit ist unteilbar – oder sie ist wertlos.

Zusammenfassung der Kleinen Anfrage (BT-Drucksache 21/6166)

Die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (vorgelegt u.a. von den Abgeordneten Marlene Schönberger und Lamya Kaddor) trägt den Titel „Mögliche Verbindungen zwischen christlichem Fundamentalismus und Rechtsextremismus in Deutschland“.

Die wesentliche Zielrichtung:

Die parlamentarische Initiative verfolgt das strategische Ziel, traditionelle, dogmatische oder konservative theologische Positionen – insbesondere in Bezug auf Ehe, Familie, Geschlechterrollen (Gendertheorie) und den Schutz des ungeborenen Lebens – systematisch in die Nähe von Verfassungsfeindlichkeit, Antifeminismus und organisierten rechtsextremen Strukturen zu rücken. Über die Abfrage staatlicher Erkenntnisse soll ermittelt werden, inwieweit das freikirchliche und christlich-fundamentalistische Milieu behördlich (z. B. durch den Verfassungsschutz) überwacht wird, um diese Gruppierungen im öffentlichen Diskurs als Sicherheitsrisiko darzustellen.

Zentrale Abfrageschwerpunkte:

Michael Langhans

Michael Langhans

Executive Director FOREF Deutschland, Volljurist, Familienrechtsexperte und Menschenrechtsaktivist.

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