Wie selbsternannte „Hasswächter“ mehr als 700 Organisationen und 3.200 Einträge in einer schwarzen Liste „viraler Verunreinigungen“ erfassten.
Die Sprache der Seuchenbekämpfung hat nun offiziell Einzug in die europäische Politik gehalten.
Am 12. Oktober 2026 stellte eine Koalition von Interessenvertretern in den Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments The Hate Review vor – einen umfangreichen, 457 Seiten starken Bericht der NGO Forbidden Colours. Er umfasst 47 Länder und einen Zeitraum von 25 Jahren und erhebt den Anspruch, die sogenannte „Anti-Gender-Bewegung“ in Europa zu kartieren.
Akribisch erfasst wurden mehr als 3.200 „Elemente“ und über 700 „Akteure“ – von internationalen Juristenvereinigungen und katholischen Familienverbänden über lokale Elterninitiativen bis hin zu klassisch-feministischen Gruppen und säkularen LGB-Organisationen.
Als Executive Director des Forum for Religious Freedom Europe (FOREF) setze ich mich seit Jahrzehnten für die Zivilgesellschaft und die Grundrechte ein, insbesondere dort, wo Institutionen ihre Befugnisse überschreiten. Doch die Vorstellung dieses Berichts markiert eine der dringlichsten und gefährlichsten Zuspitzungen, die ich seit Langem erlebt habe: die vollständige Pathologisierung legitimen zivilgesellschaftlichen Engagements.
In unserer jüngsten FOREF-Veröffentlichung, die eine eingehende Analyse von Martin Locksley vorstellt, haben wir den Mechanismus hinter diesem Dossier aufgezeigt. Es widerspricht anderen Auffassungen nicht einfach – es will sie aus dem demokratischen Diskurs ausschließen, als handele es sich um eine Krankheit.
Im gesamten Bericht erscheinen Varianten der Begriffe „kontaminieren“ und „Kontamination“ nicht weniger als 149 Mal. Zivilgesellschaftliche Gruppen, die sich auf die biologische Wirklichkeit berufen, die traditionelle Familie verteidigen oder für den Schutz ungeborenen Lebens eintreten, werden nicht als demokratische Kontrahenten oder weltanschauliche Gegner beschrieben. Sie gelten als „Viruslast“, die den Kontinent infiziere, als „chronische Infektion, die niemals abklingt“, und als „Hydra“, der die Köpfe abgeschlagen werden müssten.
Das ausdrücklich formulierte Ziel des Berichts? Die „Dekontaminierung Europas“ durch die „geduldige Zerschlagung“ dieser Organisationen, ihrer Unterstützer und ihrer Ideen.
„Wer Bürger und zivilgesellschaftliche Organisationen als „Viruslast“ bezeichnet, die „dekontaminiert“ werden müsse, führt keine demokratische Auseinandersetzung. Er behandelt abweichende Auffassungen wie eine biologische Krankheit, die ausgerottet werden soll.“
Für uns bei FOREF ist klar, was hinter dieser Einteilung steckt: ein existenzieller Angriff auf den demokratischen Pluralismus, die Meinungsfreiheit und die Religions- und Weltanschauungsfreiheit.
Die Medikalisierung politischer Meinungsverschiedenheiten
Die Geschichte hält eine ernste, immer wiederkehrende Warnung bereit: Sobald politische oder ideologische Lager beginnen, ihre Mitbürger mit Begriffen aus der Krankheitslehre zu beschreiben, sind schwere Menschenrechtsverletzungen oft nicht mehr weit entfernt.
Indem The Hate Review friedliches, vom Gewissen geleitetes Engagement als Krankheitserreger einordnet, überschreitet der Bericht die Grenzen einer noch so scharfen Debatte. Er spricht den Betroffenen ihre volle Menschlichkeit und ihre gleichberechtigte Stellung im demokratischen Gemeinwesen ab. Mit einem Virus diskutiert man nicht. Mit einer chronischen Infektion verhandelt man nicht. Man rottet sie aus. Man „dekontaminiert“ den Raum, den sie besetzt.
Die Ironie ist ebenso offenkundig wie tragisch: Selbsternannte „Hasswächter“, die vorgeben, Vorurteile zu bekämpfen, haben ein Handbuch tiefgreifender Intoleranz vorgelegt. Indem sie grundlegende moralische, religiöse und philosophische Überzeugungen als ansteckende Gefahr darstellen, die aus dem öffentlichen Raum entfernt werden müsse, bedienen sie sich genau jener entmenschlichenden Mechanismen, die sie angeblich bekämpfen.
Ein Angriff auf die Religions- und Weltanschauungsfreiheit
Diese Rhetorik richtet sich unmittelbar gegen die Religions- und Weltanschauungsfreiheit, die durch Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und Artikel 10 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union geschützt ist.
Millionen europäischer Bürger handeln aus tief verwurzelten religiösen Überzeugungen und nach ihrem Gewissen. Die Überzeugung, dass menschliches Leben von der Empfängnis an eine unveräußerliche Würde besitzt, dass das biologische Geschlecht eine unveränderliche Realität ist, dass die Familie staatlichen Schutz verdient und dass Kinder vor einer verfrühten Sexualisierung bewahrt werden sollten – all dies sind keine extremistischen Erfindungen. Es handelt sich um Grundüberzeugungen großer Weltreligionen und traditioneller menschenrechtlicher Denkschulen.
„Wer moralische, religiöse und philosophische Überzeugungen als ansteckende Gefahr behandelt, spricht Gläubigen ihren Platz als gleichberechtigte Bürger im öffentlichen Leben Europas ab.“
Wer die öffentliche Äußerung solcher Überzeugungen mit einer ansteckenden Krankheit gleichsetzt, stellt religiös gläubige Menschen als Bürger zweiter Klasse dar. Katholiken, Protestanten, orthodoxen Christen, Muslimen und orthodoxen Juden in ganz Europa wird damit signalisiert: Wer seinem Gewissen folgt und seine Überzeugungen im demokratischen Prozess vertritt, gilt als biologische Gefahr für den Staat.
Ein Netz, in dem am Ende alle landen
Wie weit dieser autoritäre Anspruch reicht, zeigt sich daran, wen The Hate Review alles in sein Netz aufnimmt.
Der Bericht stellt transnationale Rechtsorganisationen wie ADF International und das European Centre for Law and Justice (ECLJ) neben katholische Familienverbände (FAFCE), Lebensschutzinitiativen (40 Days for Life) und bioethische Einrichtungen. Doch damit nicht genug.
Weil der Bericht jeden Versuch, sein Gender-Paradigma „einzuschränken oder anzugreifen“, als Teil der „Infektion“ definiert, fasst er auch Gruppen zusammen, die traditionell gegensätzliche Positionen vertreten. Säkulare, genderkritische Feministinnen, Vertreter klassischer Schwulen- und Lesbenrechte (etwa LGB Alliance und Sex Matters) sowie religiöse Familieninitiativen werden gemeinsam als eine einzige „Bedrohung, die sich unmittelbar gegen die Einheit des progressiven Lagers richtet“, katalogisiert.
In ganz Europa finden sich kleine, rechtmäßig tätige Bürgerinitiativen auf dieser Liste, die den Anschein staatlicher Nähe erweckt:
Österreich: Aktion Leben, Jugend für das Leben, Plattform Ärzte für das Leben, TeenSTAR, #fairändern, Wiener Akademikerbund.
Deutschland: Demo für Alle, Stiftung Ja zum Leben, Weißes Kreuz, ALFA, Schützt unsere Kinder.
Frankreich: La Manif Pour Tous / Syndicat de la Famille, Fondation Lejeune, Marche pour la Vie, Juristes pour l’enfance.
Vereinigtes Königreich: Christian Institute, CARE, For Women Scotland, SPUC, Sex Matters, Get the L Out, LGB Alliance.
Kroatien, Irland, Polen, Spanien, Rumänien, die Slowakei, die Schweiz … die Liste reicht bis in jeden Winkel des Kontinents.
Indem der Bericht diese unterschiedlichen Stimmen unter dem Sammelbegriff „Kontamination“ zusammenfasst, offenbart er sein eigentliches Ziel: die vollständige Durchsetzung ideologischer Konformität auf dem europäischen Kontinent.
Die institutionelle Bedrohung der Werte aus Artikel 2 EUV
Dass dieser Bericht in den offiziellen Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments vorgestellt wurde, war kein Zufall. Dahinter steht die bewusste Strategie, den institutionellen Rahmen der EU zu nutzen, um einer randständigen, totalitären Rhetorik den Anschein amtlicher Autorität zu verleihen.
Sollten europäische Institutionen, Förderstellen und Medien The Hate Review als maßgeblichen Leitfaden übernehmen, wären die Folgen für den zivilgesellschaftlichen Handlungsspielraum verheerend:
Einengung der Zivilgesellschaft: Nichtregierungsorganisationen, die biologische Tatsachen oder traditionelle ethische Positionen vertreten, drohen systematische Kontokündigungen, der Verlust ihrer Gemeinnützigkeit und der Ausschluss von öffentlichen Konsultationen.
Diskriminierung aufgrund von Überzeugungen: Öffentliche Förderungen und rechtlicher Schutz würden von ideologischer Anpassung abhängig gemacht – ein Verstoß gegen das grundlegende Gleichbehandlungsgebot der EU.
Abschreckende Wirkung auf die Meinungsfreiheit: Bürger, Wissenschaftler und Politiker würden aus Angst vor öffentlicher Erfassung, Profilierung und Etikettierung als „virale Bedrohung“ zur Selbstzensur greifen.
Diese Entwicklung widerspricht unmittelbar Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV), der die Union ausdrücklich auf eine Gesellschaft verpflichtet, die auf Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz und Freiheit beruht. Pluralismus kann nicht bestehen, wenn sich der Staat oder von ihm bevorzugte NGOs das Recht vorbehalten, abweichende moralische Überzeugungen aus dem öffentlichen Raum zu „dekontaminieren“.
„Europa muss nicht von Familienverbänden und religiösen Gläubigen „dekontaminiert“ werden. Es muss vor dem wirklichen Virus geschützt werden: totalitärer Intoleranz.“
Den „Patienten“ verteidigen: Europas Pluralismus zurückgewinnen
Wie der Gastkommentator und Analyst Martin Locksley in seiner detaillierten Untersuchung des Berichts zeigt, markieren dessen Methoden und Sprache einen kritischen Punkt für die europäische Demokratie.
Europas historische Stärke liegt nicht in erzwungener ideologischer Gleichförmigkeit, sondern in der Fähigkeit, einen offenen öffentlichen Raum zu bewahren, in dem grundverschiedene Weltanschauungen unter dem Schutz des Rechts friedlich miteinander ringen können. Sobald wir zulassen, dass zivilgesellschaftliche Akteure als „Viruslast“ pathologisiert werden, liefern wir die demokratische Ordnung ideologischen Totalitaristen aus.
Wir müssen diese Rhetorik unmissverständlich zurückweisen. Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten dürfen Verzeichnisse, die Bürger aufgrund ihres Gewissens, ihres Glaubens oder ihrer wissenschaftlichen Überzeugungen zum biologischen Geschlecht entmenschlichen, weder billigen noch verwenden.
Europa muss nicht von Lebensschützern, religiösen Gläubigen oder Verteidigern der Familie „dekontaminiert“ werden. Es muss vor dem wirklichen Virus geschützt werden, das seine Grundlagen bedroht: einer aggressiven Intoleranz, die im Namen des Fortschritts den Pluralismus beseitigen will.
Wichtige Quellen und weiterführende Lektüre
FOREF Europe – Grundsatzerklärung: „Decontaminate“ Europe? New Anti-Hate Report Describes Pro-Life and Child-Protection Advocates as a “Viral Load”. Einleitung von Peter Zoehrer und Analyse von Martin Locksley (12. Oktober 2026). https://foref-europe.org/
Forbidden Colours: The Hate Review – How the Anti-Gender Movement Spread Across Europe. Der vollständige 457-seitige Bericht zu über 700 Organisationen und 3.200 Einträgen in 47 europäischen Ländern. https://www.forbidden-colours.com/
ADF International: Stellungnahme zur Vorstellung von The Hate Review im Europäischen Parlament (erste Reaktionen von Menschenrechtsvertretern).
Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Artikel 10 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit). https://eur-lex.europa.eu/
Vertrag über die Europäische Union, Artikel 2 (Grundwerte, Pluralismus und Toleranz). https://eur-lex.europa.eu/
Demo für alle, https://demofueralle.de/2026/10/14/familie-als-seuche-lsbt-lobby-will-europa-dekontaminieren/
Originalbeitrag (Englisch): https://peterzoehrer667525.substack.com/p/decontaminate-europe-the-new-totalitarian