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EGMR bestätigt Diskriminierung der Zeugen Jehovas in Italien

Der EGMR verurteilt Italien wegen der jahrzehntelangen Blockade eines Staatsvertrags mit den Zeugen Jehovas. Ein Meilenstein für die Religionsfreiheit in Europa.

EGMR bestätigt Diskriminierung der Zeugen Jehovas in Italien
Symbolbild, KI generiert

Die Unfähigkeit der Zeugen Jehovas in Italien, ein Abkommen mit dem Staat zu schließen - was zu ihrem Ausschluss vom Finanzierungssystem für Religionsgemeinschaften führte - stellt eine Diskriminierung dar und verletzt die EMRK

In einem wegweisenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am 11. Juni 2026 entschieden, dass die Republik Italien die Christliche Gemeinde der Zeugen Jehovas systematisch diskriminiert hat. Seit fast fünf Jahrzehnten wurde der Religionsgemeinschaft verwehrt, ein offizielles Abkommen mit dem Staat zu schließen – ein Zustand, den die Straßburger Richter nun einstimmig als völkerrechtswidrig einestuften.

Verletzung von Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) in Verbindung mit Artikel 9 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) und Artikel 1 des 1. Zusatzprotokolls (Schutz des Eigentums).

Artikel 8 der italienischen Verfassung erlaubt es nicht-katholischen Konfessionen, ein solches Abkommen abzuschließen, um ihre Beziehungen zum Staat zu regeln und so an der Verteilung der „Acht Promille“ (otto per mille) aus der Einkommensteuer teilzuhaben. Diese Verteilung ist das Finanzierungssystem für Religionsgemeinschaften in Italien zur Unterstützung religiöser Aktivitäten und erfolgt proportional zu der von den Bürgern in ihrer Steuererklärung angegebenen Wahl.

Für das Forum für Religionsfreiheit Europa (FoREF) ist diese Entscheidung ein klares Signal gegen die administrative Schikane von religiösen Minderheiten in Europa.

Der Kern des Konflikts: Ausschluss von der „Acht-Promille“-Steuer

In Italien regelt Artikel 8 der Verfassung die Beziehungen zwischen dem Staat und nicht-katholischen Religionsgemeinschaften über sogenannte Abkommen (intese). Ein solches Abkommen ist die zwingende Voraussetzung, um am italienischen Steueraufteilungssystem – der sogenannten „Acht Promille“ (otto per mille) – teilzuhaben. Dabei können Steuerzahler einen Bruchteil ihrer Einkommensteuer direkt einer anerkannten Religionsgemeinschaft zukommen lassen.

Obwohl die Zeugen Jehovas in Italien ordnungsgemäß registriert sind und bereits in den Jahren 2000, 2007 und 2014 positive Gutachten der jeweiligen Regierungen erhielten, blockierte das Parlament die Ratifizierung des fertigen Vertrags bis heute. Seit 2016 verweigerten die Behörden sogar jegliche Wiederaufnahme von Gesprächen.

Der EGMR stellte fest, dass diese unregulierte administrative Praxis die Gemeinschaft in ein rechtliches Vakuum stürzte und sie schutzlos der Willkür aussetzte.

Haltlose Argumente der italienischen Regierung abgeschmettert

Die italienische Regierung versuchte, die Blockade mit den religiösen Praktiken der Zeugen Jehovas zu rechtfertigen. Konkret wurden genannt:

Der EGMR wies diese Argumente entschieden zurück. Die Richter betonten, dass das italienische Recht das Selbstbestimmungsrecht von Patienten und das Recht, medizinische Behandlungen abzulehnen, ausdrücklich schützt.

Damit wird de facto eines der wichtigsten "Sekten-Narrative" gegen die Zeugen Jehovas zu Staub pulverisiert.

Zudem stelle weder die Wahlenthaltung noch die Ablehnung von Blutspenden einen Verstoß gegen die innere Rechtsordnung Italiens dar. Es gab somit keine „objektive und vernünftige Rechtfertigung“ für die Ungleichbehandlung gegenüber den 13 anderen Religionsgemeinschaften, die seit 1984 solche Verträge schließen durften.

Das Urteil im Detail: Verletzung der Menschenrechte

Der Gerichtshof sah folgende Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) als verletzt an:

  1. Artikel 14 (Diskriminierungsverbot)
  2. Artikel 9 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit)
  3. Artikel 1 des 1. Zusatzprotokolls (Schutz des Eigentums)

Italien wurde dazu verurteilt, der Gemeinschaft eine Entschädigung in Höhe von 10.000 Euro für immateriellen Schaden sowie 8.000 Euro für Gerichtskosten zu zahlen.

FoREF-Kommentar: Dieses Urteil ist ein enormer Erfolg für den Minderheitenschutz. Staaten dürfen den Zugang zu finanziellen und rechtlichen Privilegien nicht als Hebel nutzen, um unliebsame, aber friedliche religiöse Überzeugungen zu sanktionieren.

Einschätzung FOREF

Erneut hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg bewiesen, die letzte und oftmals einzige Bastion der Verteidigung von Menschenrechten zu sein.

Bitterwinter kommentiert:

Die revolutionäre Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte betrifft weit mehr als nur eine Verwaltungsangelegenheit. Lange Zeit war man der Ansicht, dass Konkordate wie die italienischen „Intese“ politische Akte seien und niemand ein „Recht“ auf ein Konkordat habe: Regierungen und Parlamente entscheiden frei darüber. Nun hat der EGMR ein „Recht“ auf ein Konkordat für Religionsgemeinschaften geschaffen, wenn andere religiöse Organisationen in einer ähnlichen Situation ein solches besitzen.

Gleichbehandlung von Religionsgemeinschaften, alle mit denselben Rechten und Pflichten, das wäre ein umzusetzender Traum, dem wir mit dieser Entscheidung näherkommen.

Michael Langhans

Michael Langhans

Executive Director FOREF Deutschland, Volljurist, Familienrechtsexperte und Menschenrechtsaktivist.

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