Das Land Bremen hat eine neue Verordnung zum äußeren Erscheinungsbild der Polizei vorgelegt. Bei Einsätzen mit Bürgerkontakt sollen künftig sichtbare religiöse und weltanschauliche Zeichen – wie Kopftuch, Kippa, Kruzifix oder Turban – untersagt werden. Die Innenbehörde begründet diesen Schritt mit dem strikten Neutralitätsgebot des Staates. Anlass für die Neuregelung war unter anderem das Gerichtsverfahren eines Sikh-Polizeianwärters, der seinen Turban im Dienst tragen wollte.
Aus Sicht des Foren für Religionsfreiheit ist dieser Schritt bedauerlich. Zwar steht außer Frage, dass die Polizei unparteiisch agieren muss. Allerdings ignoriert ein pauschales Verbot den praktischen Wert eines milieutypischen und diversen Erscheinungsbildes im Polizeialltag. Gerade in einer multikulturellen Gesellschaft kann das sichtbare Bekenntnis von Beamtinnen und Beamten Vertrauen aufbauen und den Zugang zu Menschen in spezifischen Lebenswelten erleichtern.
Wie wichtig der Schutz religiöser Symbole als Teil der Ausübungsfreiheit ist, zeigt auch unser früherer Beitrag:Ein Meilenstein für die Religionsfreiheit: Der Turban eines Sikh gehört zur Uniform und in unsere Gesellschaft.