Das Land Bremen hat eine neue Verordnung zum äußeren Erscheinungsbild der Polizei vorgelegt. Bei Einsätzen mit Bürgerkontakt sollen künftig sichtbare religiöse und weltanschauliche Zeichen – wie Kopftuch, Kippa, Kruzifix oder Turban
Wir begrüßen die wegweisende, wenn auch nur vorläufige Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Bremen ausdrücklich. Dieses erlaubt einem angehenden Polizeikommissar aus der Sikh-Gemeinschaft, vorläufig seinen religionsidentitätsstiftenden Dastar (Turban) im Dienst zu