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Warum nennt Der Spiegel die Zeugen Jehovas in normalen Nachrichten eine „Sekte“?

Warum bezeichnet DER SPIEGEL die Zeugen Jehovas im Bericht zum BGH-Urteil um das NS-Archiv als „Sekte“? Analyse zu Medienethik, Presserecht und dem Fall Kusserow.

Warum nennt Der Spiegel die Zeugen Jehovas in normalen Nachrichten eine „Sekte“?
Symbolbild für Hassrede des Spiegels, KI generiert

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe sorgt bundesweit für Aufsehen: Die Zeugen Jehovas haben im jahrelangen Rechtsstreit um ein historisches Familienarchiv aus der NS-Zeit einen wichtigen Etappensieg errungen (wir berichteten hier). Das wertvolle Dokumentenpaket der verfolgten Familie Kusserow aus Bad Lippspringe (Nordrhein-Westfalen) liegt derzeit im Militärhistorischen Museum in Dresden – doch die Religionsgemeinschaft fordert die Herausgabe.

Während die juristische Dimension die Gerichte in Karlsruhe, Köln und Dresden beschäftigt, stolpern Medienbeobachter in ganz Deutschland über ein sprachliches Detail im Bericht des Nachrichtenmagazins Der Spiegel. In einer vermeintlich neutralen Kulturnachricht heißt es im Teaser: „Das Archiv liegt derzeit in einem Museum, die Sekte erhebt aber Anspruch darauf.“

Warum nutzt ein selbsternanntes Leitmedium wie der SPIEGEL in einer normalen Nachricht den stigmatisierenden Begriff „Sekte“, obwohl die Zeugen Jehovas in Deutschland offiziell Körperschaften des öffentlichen Rechts sind? Eine medienethische und sprachliche Analyse.

1. Die Diskrepanz: Juristischer Status vs. Journalistischer Sprachgebrauch

Aus rechtlicher Sicht ist die Sache in Deutschland – insbesondere nach Präzedenzfällen in Berlin und Nordrhein-Westfalen – seit Jahren geklärt: Die Zeugen Jehovas besitzen den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdW). Sie sind damit rechtlich den großen christlichen Kirchen gleichgestellt. Hierüber werden wir zeitnah noch gesondert berichten.

Dass der Spiegel dennoch das Wort „Sekte“ wählt, hat redaktionelle, soziologische und stilistische Gründe:

Der soziologische Sektenbegriff im Journalismus

Medien nutzen den Begriff „Sekte“ im modernen Sprachgebrauch selten im theologischen Sinne (als Abspaltung), sondern als Strukturbezeichnung. Für Redaktionen wie den Spiegel wiegen die Berichte von Aussteigerinitiativen, Sektenberatungsstellen der Bundesländer und Betroffenen oft schwerer als der reine Verwaltungsstatus. Die totale Vereinnahmung der Mitglieder, die Abschottung nach außen und der restriktive Umgang mit Abweichlern (Ostracismus) rechtfertigen in den Augen vieler Journalisten die Einordnung als „Sekte“. Allerdings muss man dann auch konkrete Argumente in der konkreten Situation benennen. Mit keinem einzigen Wort wird im vorliegenden Artikel Kritik an "den" Zeugen Jehovas geübt, sondern über einen "normalen" Rechtsstreit berichtet. Dann darf man aber den Begriff nicht verwenden, dann ist es reine Hassrede.

Auch Stilistische Abwechslung (Synonym-Suche) kann hier nicht als Argument gelten.

In Nachrichtentexten gilt die permanente Wiederholung desselben Eigennamens als schlechter Stil. Redakteure suchen nach Begriffen, um „die Zeugen Jehovas“ oder „die Glaubensgemeinschaft“ zu ersetzen. Dass dabei im Teaser ausgerechnet das negativ besetzte Wort „Sekte“ statt „Religionsgemeinschaft“ gewählt wurde, zeigt , dass die Bezeichnung in der Redaktion als effektheischendes Attribut genutzt wird, ohne dass dies kontextrelevant wäre.

2. Der historische und aktuelle Kontext im Spiegel-Beitrag

Besonders brisant ist die Wortwahl im Kontext des konkreten Artikels. Es geht um die Aufarbeitung der NS-Verfolgung, mit der der Spiegel ohnehin ein Problem zu haben scheint, unter der die Familie Kusserow aus Bad Lippspringe massiv litt. Zwei Brüder wurden von den Nationalsozialisten hingerichtet, weil sie den Kriegsdienst verweigerten. Erst kürzlich wurde im Berliner Tiergarten ein zentrales Mahnmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Zeugen Jehovas eingeweiht.

Der Spiegel vermischt hier grundlos die unstreitige historische Opferrolle der Gruppe im Dritten Reich und ihrer heutigen gesellschaftlichen Bewertung doch Religionskritiker. Selbst wenn das Magazin regelmäßig die innere Struktur der Gemeinschaft thematisieren sollte, wäre die Begrifflichkeit im vorliegenden Fall irrelevant.

Das Wort „Sekte“ als journalistisches Urteil oder Kamapgne?

Der Fall des Kusserow-Archivs zeigt eindrücklich: Ein staatliches Siegel schützt nicht vor einseitigem Kampagnenjournalismus. Kritische Distanz wäre wünschenswert. Zwar mag der Spiegel sich auf die Freiheit der Presse und der Berichterstattung zurückziehen und argumentieren, dass die Körperschaft und das vergangene Unrecht nicht die angeblich gelebte Realität innerhalb einer Gemeinschaft aushebelt.

Doch Verwendung des Begriffs „Sekte“ in einer normalen Nachricht ist ohne inhaltlichen Bezug zu dieser Kritik, ohne Begründung und ohne Argumente keine freie Berichterstattung oder Versehen, sondern Ausdruck einer redaktionell abwertenden Haltung, die den Holocaust verharmlost und Hassrede darstellt.

Michael Langhans

Michael Langhans

Executive Director FOREF Deutschland, Volljurist, Familienrechtsexperte und Menschenrechtsaktivist.

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