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Wer "Sekte" ohne ausreichende Begründung schreibt, begeht Hassrede

Wer "Sekte" ohne ausreichende Begründung schreibt, begeht Hassrede
Hate Speech durch Verwendung des Begriffs "Sekte"?

Ein Leitartikel von Michael Langhans

Ein einziges Wort kann reichen, um Menschen sozial abzustempeln. Genau das passiert oft, wenn jemand eine religiöse oder weltanschauliche Gruppe pauschal als "Sekte" bezeichnet (mehr zu meiner konzeptionellen Meinung im Artikel Sekte als Kampfbegriff).

Weltweit, vorallem aber im deutschsprachigen Raum Deutschland, Schweiz und Österreich ist der Begriff stark belastet. Die Leitfrage lautet daher: Wann bleibt diese Bezeichnung von der Meinungsfreiheit gedeckt, und wann kippt sie in Beleidigung, Diskriminierung oder sogar Hassrede? Die Antwort hängt fast immer vom Kontext ab, vom Ton, von der Zielgruppe und vor allem von der Begründung. Denn unserer Auffassung nach ist jede Verwendung aus bloß kosmetischer Natur oder des Clickbaithings Willen rechtswidrig. Nur negative, kriminelle Gemeinschaften und Strukturen sind "Sekten" im engeren Sinn. Religiöse Minderheiten tragen dabei das größte Risiko. Sie zu schützen hat Verfassungsrang, den die neue Rechtslage durch den europäischen Digital Services Act (DSA) bzw. die Umsetzungen in Deutschland (Digitale-Dienste-Gesetz, DDG) und Österreich (DSA-Begleitgesetz).

Was der Begriff "Sekte" im Alltag auslöst und warum er so belastet ist

Im Alltag klingt "Sekte" selten neutral. Das Wort ruft Bilder von Manipulation, Kontrolle, Abschottung und Gefahr hervor. Selbst wenn diese Vorwürfe nicht belegt sind, schwingen sie mit. Deshalb wird der Begriff oft als Abwertung verstanden. Hierzu haben sich verschiedene Gerichte und die Enquete-Kommission des deutschen Bundestags ausgelassen. Dabei wird, selbst wenn kriminelle Handlungen Einzelner vorliegen, oft auf die gesamte Gemeinschaft geschlossen, was unserer Auffassung nach den zulässigen Rahmen überschreitet und in Hassrede abgleitet. Dies ist zu unterbinden.

Warum "Sekte" für viele Menschen kein neutraler Begriff mehr ist

Historisch hat sich der Ausdruck von einer religionssoziologischen Kategorie zu einem Kampfbegriff verschoben. Heute wirkt er meist wie ein Warnschild. Das Institut für Weltanschauungsrecht zum Sektenbegriff beschreibt genau diesen Wandel und weist auf den herabsetzenden Beigeschmack hin.

Der Unterschied zwischen sachlicher Beschreibung und abwertender Etikettierung

Eine sachliche Einordnung braucht Kriterien, etwa konkrete Lehren, Organisationsformen oder dokumentierte Praktiken. Alle müssen eindeutig und objektiv negativ sein. Aussagen nur einer bestimmten Seite, innen oder außen, reichen nicht aus.

Wer dagegen nur sagt, eine Gruppe sei "eine Sekte", liefert oft keine Information, sondern nur ein Urteil. Dann wird aus Sprache schnell ein Stempel.

Four people in cozy café emotionally discuss religious community symbol.
Beispielbild

Wann die Verwendung von "Sekte" in Deutschland rechtlich problematisch werden kann

In Deutschland ist das Wort für sich genommen nicht automatisch strafbar. Es gibt keinen eigenen Straftatbestand "Hassrede". Hassrede (Hate Speech) nimmt in Deutschland zu, wobei über ein Drittel der Internetnutzenden damit konfrontiert wird. Sie zielt oft auf (politische Ansichten) und Gruppen ab. Strafbar sind Inhalte, die gegen Paragraphen wie § 130 StGB (Volksverhetzung) oder § 185 StGB (Beleidigung) verstoßen. Opfer können strafrechtliche Schritte einleiten und Inhalte melden. Rechtlich relevant wird eine Äußerung erst dann, wenn sie in konkrete Bereiche fällt, etwa Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung oder Volksverhetzung. Einen guten Überblick bietet die Einordnung Hassrede als juristisches Problem.

Beleidigung, Herabsetzung und ehrverletzende Aussagen

Sätze wie "Du gehörst zu einer Sekte" können strafrechtlich heikel werden, wenn sie klar als persönliche Herabsetzung gemeint sind. Entscheidend ist der Angriff auf die Ehre. Das gilt besonders dann, wenn der Begriff vor anderen Menschen fällt und erkennbar beschämen soll.

Wenn aus Kritik Hassrede wird

Kritik an Lehren oder Machtstrukturen ist erlaubt. Problematisch wird es, wenn eine ganze Gruppe pauschal als gefährlich, minderwertig oder gesellschaftlich unerwünscht dargestellt wird. Dann nähert man sich hetzender Sprache an. Der Unterschied liegt in der Verallgemeinerung und in der entwürdigenden Wirkung.

Die Rolle von Kontext, Medium und Zielrichtung

Dasselbe Wort hat nicht überall dieselbe Bedeutung. Ein nüchterner Fachtext ist etwas anderes als ein aggressiver Social-Media-Post. Auch Gerichte schauen auf den Gesamtzusammenhang, wie ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2002 zeigt. Außerdem verschärfen Reichweite, Wiederholung und öffentliche Zuspitzung das Risiko.

Im April 2026 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht das Verbot der "Artgemeinschaft". Dort ging es um offen rassistische Ideologie und die Abwertung von Menschen als minderwertig. Solche Fälle zeigen, wo echte Hetze beginnt: bei Aufstachelung und Entmenschlichung, nicht bei jeder harten, aber noch sachbezogenen Kritik.

Doch liegt diese Entmenschlichung nicht schon oft im pauschalen Diskreditieren als "Sekte" vor?

Scales with cross and book balanced on judge's table in minimalist courtroom, watercolor style.

Wie Österreich mit dem Begriff "Sekte" umgeht und wo die Grenzen liegen

Auch in Österreich ist der Ausdruck nicht pauschal verboten. Trotzdem ist er heikel, vor allem wenn Behörden, öffentliche Stellen oder Medien ihn ohne klare Grundlage verwenden.

Warum Behörden bei solchen Begriffen besonders vorsichtig sein müssen

Der Staat muss religiös und weltanschaulich neutral bleiben. Deshalb wiegt es schwer, wenn offizielle Stellen eine Gruppe mit einem abwertenden Etikett versehen. Die Bundesstelle für Sektenfragen zum Begriff sagt selbst, dass "Sekte" oft negativ bewertet und als diskriminierend empfunden wird. Sie verwendet den Begriff deshalb gerade nicht als Standardbezeichnung. Zur Arbeit dieser Bundesstelle haben wir bereits hier Stellung genommen oder auch hier und hier.

Beleidigung und üble Nachrede im österreichischen Recht

Auch in Österreich können ehrverletzende Aussagen strafbar sein. Das gilt für Angriffe auf Einzelne, aber je nach Form auch für Aussagen über Gruppen. Wird öffentlich zu Hass aufgestachelt, kommt § 283 StGB in Österreich in den Blick. Wer also Menschen wegen ihrer Religion oder Weltanschauung pauschal verächtlich macht, bewegt sich auf unsicherem Boden.

Watercolor landscape of Austrian Alps with distant village and three people gathering peacefully.

Warum die Begründung so wichtig ist, wenn jemand als "Sekte" bezeichnet wird

Hier liegt der Kern des Problems. Ohne konkrete Gründe ist die Bezeichnung meist keine Analyse, sondern eine Abwertung. Sie ist in der Regel geeignet, Hass, Gewalt oder Beschimpfungen gegen Gruppen (religiös, ethnisch, national) oder Teile der Bevölkerung zu verbreiten und damit nach deutschem Recht Volksverhetzung und Hassrede.

Genau daran entscheidet sich oft, ob eine Aussage noch vertretbar ist, an der Begründung.

Ohne Fakten fehlt die sachliche Grundlage

Wer schwere Vorwürfe andeutet, muss Tatsachen zur Systematik der gesammten Gemeinschaft nennen und objektiv belegen. Fehlen Belege, bleibt nur ein belastetes Etikett, oftmals sogar subjektiv motiviert durch die eigene Lebensgeschichte. Das wirkt nicht aufklärend, sondern stigmatisierend. Eine bloße Behauptung ersetzt keine Prüfung.

Ohne Fakten ist "Sekte" meist keine Einordnung, sondern ein Stempel.

So wirkt eine unbegründete Zuschreibung auf Betroffene

Für Betroffene hat das echte Folgen. Der Ruf leidet, Kontakte brechen ab, Bewerbungen scheitern, Kinder geraten in der Schule unter Druck. Manchmal reicht ein einziges Wort, damit Nachbarn, Kolleginnen oder Behörden misstrauisch werden.

Wann eine Begriffsverwendung noch vertretbar sein kann

Zulässig kann die Verwendung sein, wenn sie in einem klar begründeten, fachlich sauberen Zusammenhang steht. Dann müssen Kriterien offengelegt werden, und die Sprache muss nüchtern bleiben. Für lockere Alltagsabwertung gilt dieser Maßstab nicht.

Two open hands hold a book surrounded by star and moon symbols in a calm study room, watercolor style with soft blending.
Beispielsbild zur Illustration

Was Religionsfreiheit und Grundrechte in Deutschland und Österreich schützen

Religionsfreiheit schützt nicht nur große Kirchen. Sie gilt auch für kleine, neue oder unpopuläre Gemeinschaften. Gerade deshalb berührt pauschal abwertende Sprache mehr als nur den guten Ton.

Der Schutz religiöser Minderheiten vor Stigmatisierung

Minderheiten sind anfälliger für Vorurteile. Wenn ihnen vorschnell das Etikett "Sekte" angeheftet wird, geraten sie leichter ins Abseits. Für Österreich fasst österreichische Religionsfreiheit die Grundrechte klar zusammen. In Deutschland folgt derselbe Schutz aus Artikel 4 des Grundgesetzes und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.

Wenn Sprache die gesellschaftliche Stellung einer Gruppe schwächt

Wiederholte Abwertung verändert den Alltag. Sie kann die Stellung einer Gruppe in Schule, Beruf und Nachbarschaft schwächen, auch ohne offene Gewalt. Sprache baut soziale Grenzen auf, lange bevor ein Gericht angerufen wird.

Wie Menschenrechtsorganisationen den Begriff "Sekte" bewerten

Menschenrechtliche Akteure wie wir von FOREF Europe sehen den Begriff oft als vergiftet an. Nicht jede Kritik ist unfair. Aber pauschale Etiketten treffen Gruppen, bevor einzelne Vorwürfe geprüft sind.

Warum neutrale Begriffe meist die bessere Wahl sind

Bezeichnungen wie religiöse Gruppe, Glaubensgemeinschaft oder Minderheitsgemeinschaft beschreiben erst einmal, statt sofort zu verurteilen. Das schafft Raum für eine faire Prüfung. Der Nutzen ist einfach: Weniger Vorurteil, mehr Klarheit.

Was FOREF und ähnliche Akteure besonders kritisieren

Akteure wie FOREF kritisieren vor allem pauschale Zuschreibungen durch Behörden, Medien und politische Kampagnen. Der Einwand ist nicht kleinlich. Wer ohne Belege stigmatisiert, schwächt Religionsfreiheit und verschiebt die Debatte von Fakten zu Feindbildern.

Wie man über religiöse Gruppen kritisch spricht, ohne Hassrede zu fördern

Kritik bleibt möglich. Sie wird sogar stärker, wenn sie präzise formuliert ist. Wer sauber spricht, schützt nicht nur andere, sondern auch die eigene Glaubwürdigkeit.

Konkrete Vorwürfe statt pauschaler Schubladen

Beschreiben Sie besser konkrete Handlungen, interne Regeln, Finanzpraktiken oder Druckmechanismen. Dann lässt sich die Kritik prüfen. Der pauschale Begriff "Sekte" spart zwar Worte, aber er macht Aussagen ungenau und angreifbar.

Warum Ton, Wortwahl und Absicht entscheidend sind

Ein sachlicher Bericht klingt anders als eine Beschimpfung. Respektvolle Sprache senkt das Risiko von Eskalation und rechtlichen Folgen. Auch die Absicht zählt: Wer informieren will, formuliert anders als jemand, der ausgrenzen oder aufwiegeln möchte.

Five diverse people sit in a circle in a park, discussing respectfully in watercolor style with soft brush textures.

Schlussgedanken

Der Begriff "Sekte" ist in Deutschland und Österreich nicht automatisch verboten. Ohne Begründung wird er aber schnell als beleidigend, diskriminierend oder hasserfüllt verstanden.

Der entscheidende Maßstab ist Kontext. Wer Fakten nennt, sauber trennt und neutral formuliert, kann auch harte Kritik rechtlich und menschlich tragfähig äußern. Wer dagegen nur abstempelt, trifft oft nicht eine Lehre, sondern die Würde der Menschen dahinter.

Wir werden daher ab sofort exemplarisch besonders negative Artikel und Meinungen nach dem Digital Service Act ahnden lassen.

Michael Langhans

Michael Langhans

Executive Director FOREF Deutschland, Volljurist, Familienrechtsexperte und Menschenrechtsaktivist.

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