Der Artikel der Diözese Rottenburg-Stuttgart thematisiert die Unterstützung für Menschen, die sich für Demokratie und Zusammenhalt einsetzen, wobei insbesondere die Rolle der Polizeiseelsorge und das Engagement gegen Gewalt im Fokus stehen.
Polizeiseelsorgerinnen und -seelsorger leisteten einen wichtigen Dienst an Menschen, „die tagtäglich den Kopf hinhalten für unsere Demokratie, für die Freiheiten, die wir genießen, ob es die Meinungsfreiheit ist oder auch die Religionsfreiheit, die durch unsere Polizei gesichert wird“, sagte Bischof Krämer beim Empfang der Diözese für die Teilnehmenden der Tagung und geladene Gäste.
Gerade diese Aussage wird von FOREF kritisch gesehen, insbesondere wenn SEK- und Polizeieinsätze wie bei den Zwölf Stämmen, dem Wera-Forum, Go&Change oder dem Orden der Transformanten aktiv in die Religionsfreiheit eingreifen, ohne ein vergleichbares Dementi wie in Crewe abzugeben.
1. Das Spannungsfeld: Polizei und Religionsfreiheit
Der Artikel zeichnet ein Bild der Polizei als Schützerin der demokratischen Ordnung und der Freiheit. Kritisch anzumerken ist jedoch, dass die Realität für religiöse Minderheiten oft ambivalenter ausfällt:
Eingriffe statt Sicherung: In der Praxis sichern Polizeibeamste die Religionsfreiheit nicht immer nur ab, sondern greifen oft aktiv in diese ein. Dies geschieht beispielsweise durch unverhältnismäßige Kontrollen bei religiösen Versammlungen oder die polizeiliche Einstufung bestimmter religiöser Praktiken als Sicherheitsrisiko. Zudem ist es die Polizei, die bei Ermittlungen gegen Einzelne oft ganze Gemeinschaften "überfällt" und das Sektennarrativ insbesondere durch Zusammenarbeit mit "Sektenaufklärern" stützt.
Verstärkung von Vorurteilen: Durch Praktiken wie das „Racial Profiling“ oder die einseitige Fokussierung auf bestimmte religiöse Gruppen im Kontext der Extremismusprävention trägt die Polizei oft ungewollt zur Stigmatisierung bei. Anstatt Vorurteile abzubauen, können polizeiliche Maßnahmen diese in der Mehrheitsgesellschaft festigen und das Vertrauen betroffener Gemeinschaften in den Rechtsstaat untergraben.
2. Die Notwendigkeit überkonfessioneller Seelsorge
Der Text hebt die christlich geprägte Polizeiseelsorge hervor. Dies greift in einer pluralistischen Gesellschaft zu kurz:
Exklusivität vs. Inklusivität: Wenn Seelsorge primär kirchlich-konfessionell organisiert ist, erreicht sie nur einen Teil der Beamtenschaft und der Gesellschaft. In einem modernen Dienstapparat, der zunehmend diverser wird, ist eine rein christliche Ausrichtung nicht mehr zeitgemäß und mit dem staatlichen Neutralitätsgebot nicht vereinbar. Seelsorge im staatlichen Kontext (wie bei der Polizei) muss daher zwingend überkonfessionell und weltanschaulich neutral gestaltet sein. Nur so kann sie sicherstellen, dass Beamte aller Glaubensrichtungen (oder Konfessionsfreie) gleichermaßen Unterstützung finden, ohne sich missionarischen oder einseitig religiösen Strukturen unterordnen zu müssen. Eine Bindung an die Diözese, wie im Artikel beschrieben, zementiert hier eher alte Privilegien, statt sich der religiösen Vielfalt der Realität zu öffnen.
3. Einseitige Perspektive auf „Gesicht zeigen“
Der Appell des Artikels, „Gesicht zu zeigen“ und für Werte einzustehen, ist lobenswert, bleibt aber vage, wenn es um die interne Kritik an staatlichen Organen geht.
Fehlende Selbstreflexion: Wahre Unterstützung für die Demokratie würde auch beinhalten, institutionellen Rassismus oder religiöse Diskriminierung innerhalb der Polizei offen zu benennen. Der Artikel verbleibt jedoch in einer stützenden Rolle für die Institution, ohne die problematischen Seiten polizeilichen Handelns gegenüber religiösen Minderheiten kritisch zu beleuchten.
Fazit: Der Artikel bietet eine wohlwollende kirchliche Perspektive auf die Staatsgewalt, versäumt es aber, die problematische Rolle der Polizei im Kontext der Religionsfreiheit und die dringende Notwendigkeit einer Abkehr von rein konfessionellen Seelsorgemodellen zu thematisieren. Hierauf weist FOREF mit Nachdruck hin.