Im zentralindischen Bundesstaat Chhattisgarh hat die Bezirksverwaltung die Priesterweihe eines Jesuiten auf unbestimmte Zeit verschoben. Sie verlangt Belege dafür, dass dessen Übertritt zum Christentum vor über 30 Jahren rechtmäßig war. Der Fall zeigt, wie das neue Anti-Konversionsgesetz des Bundesstaats den kirchlichen Alltag prägt – und wie umstritten es ist.
Was passiert ist
Diakon Basil Hadde sollte in der Pfarrei Dhanwar im Bezirk Balrampur zum Priester geweiht werden. Nach Angaben des Pressedienstes AsiaNews forderten lokale Beamte kurz vor der Feier Dokumente über seine Konversion im Jahr 1995 an. Auslöser war demnach die Beschwerde zweier Anwohner. Sie befürchteten, die Weihe könne weitere Übertritte in der Adivasi-Gemeinschaft der Kodaku fördern.
Hadde legte seinen Taufschein vor. Die Konversion seiner Familie liegt lange vor Inkrafttreten des aktuellen Gesetzes. Die Behörde bestand dennoch auf einer Verschiebung. Christliche wie nichtchristliche Dorfbewohner reagierten verärgert und erwogen eine Protestaktion. Jesuiten und Pfarrgemeinderat riefen zur Ruhe auf und stimmten einer vorläufigen Verschiebung zu.
Erzbischof Victor Thakur von Raipur, Vorsitzender der Bischofskonferenz von Chhattisgarh, führt den Konflikt darauf zurück, dass die Pfarrei die Weihe bei der örtlichen Polizei angemeldet hatte. Er wirft der Polizei zudem vor, Anschuldigungen gegen Christen bereitwillig nachzugehen, Übergriffe auf Gemeinden aber zu vernachlässigen.
Das Gesetz: Schutz vor Zwang oder Hürde für Glaubensfreiheit?
Grundlage ist das im März 2026 verabschiedete Religionsfreiheitsgesetz des Bundesstaats. Es ersetzt eine Regelung von 1968 und verbietet Übertritte durch Zwang, Täuschung, Verlockung oder digitale Mittel. Wer konvertieren will, muss dies beim Bezirksmagistrat anmelden; die Angaben werden öffentlich ausgehängt, Einwände sind möglich. Bei Massenkonversionen droht lebenslange Haft. Die Rückkehr zur Religion der Vorfahren gilt dagegen nicht als Konversion.
Die Landesregierung unter Chief Minister Vishnu Deo Sai begründet das Gesetz mit dem Schutz der kulturellen Identität und des sozialen Friedens. Gerade in Regionen mit großer Stammesbevölkerung sollen verletzliche Gruppen vor unlauterer Missionierung bewahrt werden. Das Anliegen, erzwungene Übertritte zu verhindern, ist auch international anerkannt.
Kritiker sehen das anders. Die oppositionelle Kongresspartei verließ bei der Abstimmung den Saal; sie verwies auf ähnliche Gesetze aus elf Bundesstaaten, die derzeit beim Obersten Gerichtshof anhängig sind. Juristen bemängeln unter anderem eine Beweislastumkehr zulasten Beschuldigter. Zudem bevorzuge die Ausnahme für "Rückkonversionen" faktisch eine Religion. Indiens Verfassung garantiert in Artikel 25 ausdrücklich das Recht, den eigenen Glauben zu bekennen, auszuüben und zu verbreiten.
Vorsorge an der Kirchentür
Wie groß die Verunsicherung ist, zeigt der Nachbarbezirk Dhamtari. Dort hängen an Kirchen inzwischen Hinweisschilder: Der Gottesdienst sei Christen vorbehalten, andere Besucher kämen auf eigenes Risiko. Lokale Kirchenvertreter erklären das mit der Sorge, sonst Vorwürfen der Zwangsbekehrung ausgesetzt zu sein.
Einordnung
Der Fall Hadde berührt eine Kernfrage der Religionsfreiheit: Wo endet legitimer Schutz vor Zwang, und wo beginnt staatliche Kontrolle über persönliche Glaubensentscheidungen? Dass eine Behörde eine Konversion aus dem Jahr 1995 überprüft, die das heutige Gesetz gar nicht erfasst, wirft Fragen der Verhältnismäßigkeit auf. Ob die Weihe nachgeholt werden kann, ist offen. Wie der Oberste Gerichtshof über die Konversionsgesetze urteilt, dürfte weit über Chhattisgarh hinaus Bedeutung haben.
Quellen
- Kathpress: Indien – Bezirksbehörde verhindert Priesterweihe (Ausgangsmeldung; Seite war für automatisierten Abruf gesperrt, Inhalt über AsiaNews rekonstruiert – bitte vor Veröffentlichung abgleichen)
- AsiaNews: India – Officials block Jesuit ordination over conversion allegations (19.10.2026)
- Drishti IAS: Chhattisgarh Freedom of Religion Bill, 2026
- All India Radio: Chhattisgarh Assembly passes Freedom of Religion Bill
- The CSR Journal: Begründung von CM Vishnu Deo Sai
- Catholic Connect: Kritik von Juristen