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Zweierlei Maß bei der Religionsfreiheit? Warum Virginias Blockade gegen Militärseelsorger ein gefährlicher Präzedenzfall ist

Staatliche Ungleichbehandlung behindert freie Religionsausübung im Militär auch in Deutschland: Warum der Fall Johnson v. Fleming in Virginia ein gefährlicher Präzedenzfall für die Religionsfreiheit ist, erklärt FOREF.

Zweierlei Maß bei der Religionsfreiheit? Warum Virginias Blockade gegen Militärseelsorger ein gefährlicher Präzedenzfall ist
KI Symbolbild eines US amerikanischen Militärseelsorgers
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Ein aktueller Rechtsstreit in den USA zeigt: Wenn Staaten anfangen, religiöse Bildungswege ungleich zu behandeln, steht das fundamentale Recht auf freie Religionsausübung auf dem Spiel. Ein Kommentar zur Diskriminierung im System der Militärseelsorge.

Die Religionsfreiheit gehört zu den am härtesten erkämpften Menschenrechten der westlichen Welt. Sie besagt nicht nur, dass jeder Mensch glauben darf, was er möchte, sondern auch, dass der Staat sich diesbezüglich neutral verhalten muss. Kein Glaube darf bevorzugt, kein Glaube diskriminiert werden. Doch genau gegen diesen Grundsatz verliert der US-Bundesstaat Virginia derzeit wertvolles Vertrauen. Der Fall Johnson v. Fleming, der vor dem Bundesberufungsgericht verhandelt wird, legt eine gefährliche Doppelmoral offen: Während der Staat die Dienste von Militärseelsorgern (Chaplains) dankend annimmt, verweigert er Soldaten, die sich genau dafür ausbilden lassen, die finanzielle Unterstützung – mit der Begründung, die Ausbildung sei „zu religiös“.

Als Forum für Religionsfreiheit Europa (FOREF) beobachten wir diese Entwicklung mit großer Sorge. Denn die systematische Ungleichbehandlung von Religionen behindert die freie Religionsausübung dort, wo Menschen sie am dringendsten brauchen: im Staatsdienst und in Krisenregionen. Daher kann eine Begründung "zu religiös" niemals durchdringen, ohne in jedem demokratischen Land die Religionsfreiheit als fundamentales Menschenrecht zu verletzten. Und: Der Staat kann in dieser Situation auch nicht nur einige Religionen bevorzugen.

Der Fall Virginia: Staatliche Pflichten fordern, aber Unterstützung verweigern

Zum Hintergrund: Die US-Nationalgarde und das Militär unterhalten ein hochentwickeltes System der Militärseelsorge. Kaplane aller Glaubensrichtungen – ob christlich, jüdisch, muslimisch oder buddhistisch – leisten psychologischen und spirituellen Beistand für Soldaten. Der Staat verlangt von diesen Seelsorgern zwingend eine fundierte theologische Ausbildung. "Alle Glaubensrichtungen" wird dabei aber kaum kleinste Glaubensgemeinschaften umfassen.

Hier beginnt das Paradoxon und die offene Diskriminierung: Virginia gewährt Mitgliedern der Nationalgarde großzügige finanzielle Unterstützung für Studiengebühren (Tuition Assistance) – auch für religiöse Universitäten. Sobald sich ein Student jedoch für einen Studiengang entscheidet, der explizit auf die Militärseelsorge vorbereitet, greift ein staatliches Verbot. Virginia schließt diese Abschlüsse gezielt von der Förderung aus.

Zwei pensionierte Chefs der US-Armeekaplane (Chief of Chaplains), die Generäle Douglas L. Carver und Thomas J. Solhjem, haben sich nun per Gerichtsschreiben (Amicus Brief) eingeschaltet. Ihre Botschaft ist unmissverständlich: Virginia gefährdet damit die verfassungsmäßigen Rechte der Soldaten.

Warum staatliche Selektion die Religionsausübung erdrosselt

Wenn der Staat beginnt zu filtern, welche religiösen Inhalte förderungswürdig sind und welche nicht, verlässt er den Boden der Neutralität. Er kann also auch keinen unterschied zwischen religiösen Universitäten und religiösen Studiengängen oder einen Unterschied betreffend der zu fördernden Religionen machen.

Diese Praxis der Ungleichbehandlung hat fatale Folgen für die Betroffenen und das gesamte Prinzip der Religionsfreiheit:

Strukturelle Benachteiligung kleinerer oder finanzschwächerer Religionsgemeinschaften

Größere Glaubensgemeinschaften können die Ausbildung ihrer Seelsorger oft intern finanzieren. Kleinere Religionsgemeinschaften hingegen sind darauf angewiesen, dass ihre Mitglieder staatliche Bildungsförderungen im gleichen Maße erhalten wie alle anderen Studenten auch. Das Verbot trifft somit Minderheiten überproportional hart.

Behinderung der religiösen Fürsorge für Soldaten

Soldaten haben ein Recht auf seelischen Beistand, der ihrer eigenen Überzeugung entspricht. Wenn der Staat den Nachwuchs an Kaplanen austrocknet, indem er ihnen Steine in den Ausbildungsweg legt, entzieht er den Soldaten indirekt die Möglichkeit, ihre Religion aktiv zu praktizieren.

Gefährliche Bürokratisierung des Glaubens

Beamte und Gerichte müssen plötzlich entscheiden, ab welchem Prozentsatz ein Studieninhalt „zu religiös“ ist, um noch gefördert zu werden. Das führt zu einer staatlichen Einmischung in theologische Fragen, die einer Demokratie unwürdig ist.

Ein weltweites Warnsignal: Wehrhafte Demokratien brauchen religiöse Gleichberechtigung

Auch wenn sich dieser Fall in den USA abspielt, sind die Parallelen zu europäischen Debatten unübersehbar. Ob bei der Anerkennung von Religionsgemeinschaften, dem Bau von Gotteshäusern oder der Etablierung von Seelsorge in Krankenhäusern, Gefängnissen und der Bundeswehr: Immer wieder erleben wir, dass mit zweierlei Maß gemessen wird.

Es darf nicht akzeptiert werden, dass Regierungen die positive Rolle von Religion in der Gesellschaft (wie Trost, ethische Orientierung und psychosoziale Unterstützung im Militär) einfordern, gleichzeitig aber den Akteuren die Gleichbehandlung verwehren.

„Religionsfreiheit ist unteilbar. Wenn der Staat die Ausbildung derer blockiert, die für den seelischen Beistand unserer Verteidiger zuständig sind, dann attackiert er das Recht auf freie Religionsausübung im Kern.“

Fakten zu Deutschland

In Deutschland ist das System der Militärseelsorge historisch stark durch die beiden christlichen Großkirchen geprägt, befindet sich jedoch in einem spürbaren Wandel hin zu mehr religiöser und weltanschaulicher Pluralität.

Erst im Jahr 2019 wurde ein historischer Staatsvertrag mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland geschlossen. Seit 2021 gibt es wieder ein aktives jüdisches Militärrabbinat in der Bundeswehr. Neben der Seelsorge unterstützen die Rabbiner auch beim „Lebenskundlichen Unterricht“ (ethische Bildung für Soldaten).

Vergleichbares für Muslime ist bisher nicht eingerichtet. Auch orthodoxe Christen oder Humanisten bzw. konfessionslose sehen sich ebenso wie kleine Religionsgemeinschaften nicht berücksichtigt. Ohne Staatsvertrag insoweit keine Betreuung, und ohne Betreuung keine Umsetzung der Religionsfreiheit.

Fazit: FOREF fordert bedingungslose Neutralität

Der Staat darf sich nicht als Richter über die „Richtigkeit“ oder den „Grad“ einer religiösen Ausbildung aufspielen. Wenn Bildungsförderung existiert, muss sie für den angehenden Seelsorger genauso gelten wie für den angehenden Ingenieur oder Betriebswirt.

Wir fordern die Gerichte in den USA – und politische Entscheider weltweit – auf, jeglicher Form von administrativer Diskriminierung von Religionen einen Riegel vorzuschieben. Nur durch die strikte Gleichbehandlung aller Weltanschauungen kann eine freie und gerechte Gesellschaft dauerhaft existieren. Entweder gibt es also für jede Religion die Möglichkeit, einen Seelsorger für ihre Klientel zu stellen und auszubilden, oder für keine. Letzteres wird aber niemand ernsthaft fordern.


Quelle

Michael Langhans

Michael Langhans

Executive Director FOREF Deutschland, Volljurist, Familienrechtsexperte und Menschenrechtsaktivist.

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